Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

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Käptn iglo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Käptn iglo »

@Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
Käptn iglo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Käptn iglo »

Hallo,
da ich für 2023 einen ER in Erwägung ziehe, eine Frage. Ich betreue bereits seit einigen Jahren meinen Onkel, der im Seniorenheim lebt. D.h. er ist seit einigen Jahren nicht mehr geschäftsfähig ich habe für ihn die gesetzliche Betreuung und kümmere mich somit um alle Angelegenheiten (alle Geschäftsangelegenheiten wie z.B. Kontoüberweisungen, um sein sein Haus, um Angelegenheiten mit dem Mieter einer Wohnung von ihm, alle Aufgaben im Zusammenhang mit Seniorenheim, Ärzte, Behörden/Rentenvorgänge, aktuell die neue Grundsteuererfassung, Angelegenheiten der Beerdigung seiner kürzlich verstorbenen Frau, alle Jahre eine Aufstellung bzw. Bilanz über das Vermögen und die Kontoentwicklung für das Betreuungsgericht usw.) D.h. die Betreuung ist schon mit einigem Aufwand verbunden. Ist für einen ER bei Betreuung auch diese gesetzliche Betreuung gemeint? Wie gesagt, ich Pflege meinen Onkel nicht, da er im Seniorenheim lebt, habe aber die gesetzliche Betreuung für ihn, mit allen verbundenen Aufgaben.
Schönen Dank für die Antworten.
Gruß aus dem Norden
Käptn iglo
noexite1
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von noexite1 »

Hallo Käpten,
wenn ich die Regelung richtig verstehe zählt das was du aufgezählt hast leider nicht.
Es geht wirklich reinweg um eine Pflegetätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle ob der zu Pflegende Stufe 1 ,2,3 oder 4 hat. Am besten ist es wenn ein Arzt dir bestätigt das du die Pflege ausübst. Ein medizinisches Gutachten soll auch ausreichend sein. Im Heim untergebrachte Personen zählen nicht.
Salvator
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Salvator »

Salve!
Käptn iglo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Käptn iglo »

Hallo Salvator,
Danke für den Link. Das Formblatt kannte ich schon. Hierin heißt es aber Betreuung oder Pflege. Daher meine spezielle Nachfrage.
Schöne Grüße Käptn iglo.
Salvator
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Salvator »

Ahoj Käptn Iglo,
aus eigener Erfahrung reicht es aus, das die zu betreuende oder zu pflegende Person z.B. vom Medizinischem Dienst begutachtet wird und mindestens die Pflegestufe 1 erhält. Das ist ideralerweise mit der Krankenkasse vorab zu erörtern.
In meinem Fall hatte meine Mutter Demenz und ich musste sie oft besuchen, "um sie vor sich sellbst zu schützen". Das war dann Betreuung. Bei gesundheitlichen Gebrechen, die z.B. eine menschliche Hilfe vonnöten ist, ist es Pflege.
Ein Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim schließt den ER aus. Also ist für den ER wichtig, dass die hilfsbedürftige Person entweder bei dir oder in ihrer Wohnung betreut wird.
Salve!
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

Käptn iglo hat geschrieben: 24. Aug 2022, 15:59 Hallo Salvator,
Danke für den Link. Das Formblatt kannte ich schon. Hierin heißt es aber Betreuung oder Pflege. Daher meine spezielle Nachfrage.
Schöne Grüße Käptn iglo.
Am Besten fragst du bei der BAnstPT nach. Oder in YAM, wo alle ihre Fragen zum ER an die Produktverantwortung stellen. Hier im Forum bekommst du doch noch rechtsunsicheres Laienwissen vermittelt.
Käptn iglo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Käptn iglo »

Danke Pipapo, werde ich machen.
Gruß Käptn iglo
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Iltisschnurri »

Käptn iglo hat geschrieben: 24. Aug 2022, 13:57 @Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
Servus,
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.

Gruß
Iltisschnurri
sepp01
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von sepp01 »

Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 08:05
Käptn iglo hat geschrieben: 24. Aug 2022, 13:57 @Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
Servus,
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.

Gruß
Iltisschnurri
Seltsam!!!!!!!
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.

Grüße
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Iltisschnurri »

sepp01 hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:19
Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 08:05
Käptn iglo hat geschrieben: 24. Aug 2022, 13:57 @Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
Servus,
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.

Gruß
Iltisschnurri
Seltsam!!!!!!!
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.

Grüße
Servus,
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.

Gruß
Iltisschnurri
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:34
sepp01 hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:19
Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 08:05

Servus,
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.

Gruß
Iltisschnurri
Seltsam!!!!!!!
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.

Grüße
Servus,
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.

Gruß
Iltisschnurri
Iltisschnurri hat geschrieben: 24. Aug 2022, 08:28…l.
Im Jahr 2020 ist dann die Telekom auf ihn zugekommen und hat ihm einen Vergleich inkl.
einer Beförderung angeboten, welche er natürlich dankend angenommen hat…l.
Also hast du vorher Quatsch geschrieben.

Der Kollege ist 2018 im Rahmen der regulären Beförderungsaktion befördert worden und 2022 im Rahmen der ER-Regeln in den Ruhestand gegangen.

Also keine Verschwörung.
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Iltisschnurri »

Pipapo hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:43
Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:34
sepp01 hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:19

Seltsam!!!!!!!
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.

Grüße
Servus,
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.

Gruß
Iltisschnurri
Iltisschnurri hat geschrieben: 24. Aug 2022, 08:28…l.
Im Jahr 2020 ist dann die Telekom auf ihn zugekommen und hat ihm einen Vergleich inkl.
einer Beförderung angeboten, welche er natürlich dankend angenommen hat…l.
Also hast du vorher Quatsch geschrieben.

Der Kollege ist 2018 im Rahmen der regulären Beförderungsaktion befördert worden und 2022 im Rahmen der ER-Regeln in den Ruhestand gegangen.

Also keine Verschwörung.
Servus,
genau so war es. Da habe ich mich wohl verschrieben. Was mir allerdings komisch vorkommt: Der Kollege sitzt nach dem BAMF-Einsatz bei vollen Bezügen zu Hause als Beamter bei der Telekom und es wird eine Vergleichsberechnung angestellt. Er hat jedenfalls immer etwas von einer Vergleichsberechnung seitens der Telekom erzählt. Das habe ich so noch nie gehört. Vielleicht läuft's ja darauf hinaus, wenn er bis 2032 bei der Telekom verbliebe, wäre das für die Telekom wesentlich teurer, als wenn er mit einer Beförderung schnellst möglich in den ER wechselt. Er wollte aber von sich aus auch schnellst möglich in den ER wechseln, evtl. zwecks Gefahr der örtlichen Versetzung oder auch Reaktivierung im Vertrieb. Und was mir auch auffällt, dass sehr viele Vertriebler schnellst möglich in den ER wechseln möchten. Da muß der Druck doch erheblich sein.

Gruß
Iltisschnurri
sepp01
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von sepp01 »

Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 10:01
Pipapo hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:43
Iltisschnurri hat geschrieben: 25. Aug 2022, 09:34

Servus,
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.

Gruß
Iltisschnurri
Iltisschnurri hat geschrieben: 24. Aug 2022, 08:28…l.
Im Jahr 2020 ist dann die Telekom auf ihn zugekommen und hat ihm einen Vergleich inkl.
einer Beförderung angeboten, welche er natürlich dankend angenommen hat…l.
Also hast du vorher Quatsch geschrieben.

Der Kollege ist 2018 im Rahmen der regulären Beförderungsaktion befördert worden und 2022 im Rahmen der ER-Regeln in den Ruhestand gegangen.

Also keine Verschwörung.
Servus,
genau so war es. Da habe ich mich wohl verschrieben. Was mir allerdings komisch vorkommt: Der Kollege sitzt nach dem BAMF-Einsatz bei vollen Bezügen zu Hause als Beamter bei der Telekom und es wird eine Vergleichsberechnung angestellt. Er hat jedenfalls immer etwas von einer Vergleichsberechnung seitens der Telekom erzählt. Das habe ich so noch nie gehört. Vielleicht läuft's ja darauf hinaus, wenn er bis 2032 bei der Telekom verbliebe, wäre das für die Telekom wesentlich teurer, als wenn er mit einer Beförderung schnellst möglich in den ER wechselt. Er wollte aber von sich aus auch schnellst möglich in den ER wechseln, evtl. zwecks Gefahr der örtlichen Versetzung oder auch Reaktivierung im Vertrieb. Und was mir auch auffällt, dass sehr viele Vertriebler schnellst möglich in den ER wechseln möchten. Da muß der Druck doch erheblich sein.

Gruß
Iltisschnurri
Also vera... lasse ich mich nicht!!
Hälts du uns eigentlich für blöde??
Zitat: "als wenn er mit einer Beförderung schnellst möglich in den ER wechselt" . Dein Kollege wurde nicht befördert um in den ER zu wechseln. Hast du das immer noch nicht begriffen?
Das ist alles nur dummes Stammtischgeschwätz was du hier schreibst!!!

Grüße
Käptn iglo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Beitrag von Käptn iglo »

Erscheint mir ehrlich gesagt auch alles ziemlich suspekt.
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