Erst- und Zweitverwendung

Zollforum: Forum für Themen aus dem Bereich Zoll

Moderator: Moderatoren

Brotsalat
Beiträge: 1
Registriert: 30.06.2022 20:33
Behörde:
Geschlecht:

Erst- und Zweitverwendung

Beitrag von Brotsalat »

Hallo zusammen


kann mir jemand das System der Erst- und Zweitverwendung (Probezeit) nach der Ausbildung erklären?
Wie lange ist jeweils die Erst- und Zweitverwendung oder gibt es keinen zeitlich festen Rahmen?
Bleibt der Beamte auf der Stelle, der Zweitverwendung oder muss er sich im Anschluss erneut bewerben?

Grüße und vielen Dank!
Nick
Beiträge: 117
Registriert: 07.12.2014 07:42
Behörde: Zoll

Re: Erst- und Zweitverwendung

Beitrag von Nick »

Die verschiednen Verwendungsberiche dienen zur Beurteilung, ob ein Beschäftigter als Beamter auf Lebenszeit eingestellt werden kann.
Es müssen mindestens zwei Verwendungsbereiche durchlaufen werden,
die zu absolvierende Zeit soll gleich lang sein.
Manche Dienststellen teilen die 3-Jährige Probezeit auf 3x1 Jahr auf, andere auf 2x 1,5 Jahre.
In manchen Fällen wird davon abgewichen(z.B. Personalmangel) und die Zweitverwendung auf die Mindestzeit von 6 Monaten gekürzt.
Bewerben muss man sich für eine Zweitverwendung nicht
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 318
Registriert: 04.05.2023 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Erst- und Zweitverwendung

Beitrag von Aufsteiger85 »

In der Regel bleibt man auf der Stelle der Erstverwendung "sitzen". Man geht für einen gewissen Zeitraum (in meinem HZA 6-12 Monate) in einen anderen Bereich, häufig auch in eine andere Dienststelle des HZA und kehrt danach wieder zurück. Wenn sich während der Zweitverwendung herausstellt, dass der Beamte gerne auf dieser Stelle bleiben und der entsprechende Bereich ihn auch halten möchte, ist es natürlich auch möglich, dort zu bleiben. In ganz anderen Fällen folgt sogar noch eine Drittverwendung (bei nicht oder noch-nicht-Bewähren) oder der Beamte wird auf einen ganz anderen Dienstposten gesetzt. Dies ist jedoch nicht die Regel.