Laufbahnwechsel gehobener Dienst in mittleren Dienst
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Re: Laufbahnwechsel gehobener Dienst in mittleren Dienst
Gibt für diesen Fall des Laufbahnwechsels vielleicht Sonderregelungen, aber die Voraussetzung für die Laufbahn im mittl. Dienst ist allgemein eine abgeschlossene Berufsausbildung (duale 3 Jahre Ausbildung, Berufsschule usw.). Ein abgeschlossenes Hochschulstudium für den gehobenen Dienst ist in diesem Sinne keine Berufsausbildung, dementsprechend sind die Laufbahnvoraussetzung für den mittl. Dienst nicht erfüllt.