Nimmt mich mal einer an die Hand?

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blauesHaus
Beiträge: 1
Registriert: 6. Apr 2022, 23:47
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Nimmt mich mal einer an die Hand?

Beitrag von blauesHaus »

Guten Abend, :)

ich bin gerne Leserin der letzten Jahre dieses Forum und würde mich freuen über eure Einschätzung und Erfahrung zu meinem Stand.

Status :
25J.
BaP Bundeswehr
Anhörung zur Entlassung liegt vor/ Begründung hier unrelevant

Meine Fragen sind nun folgende:

Ich kann zum Zoll wechseln (Zusage+Begründung liegt vor und ist kein Hindernis), bin jedoch verwundert dass hier nur die UKV im Rahmen des TG bezahlt wird ? (WE Entschädigung ist hier nicht bekannt?) Entf.DO>Wo mehr als 30km liegt vor

1) Haben Bundesbeamte etwa nicht alle dieselben TG Ansprüche laut Gesetz ? :?

2) Ist eine Versetzung zum neuen DH in meinem aktuellen Status überhaupt von Wert (Zusage Dienstherr nötig :evil: - möchte mich jedoch nicht davon leiten lassen da ich selbst entscheiden werde und Entlassung eh durchgeführt wird ) oder einfach die Entlassung durchlaufen zu lassen und ein neues Beamtenverhältnis durch Ernennung durchzuführen ? (Kein Verlust Pension etc. da 00:00 Übernahme)

3) Wechsel zur Stadt ebenso möglich :
Als Angestellter befristet (!) - habt ihr Erfahrungen ob danach eine neue Verbeamtung extern einfach ist wieder zu erlangen oder intern dies umzusetzen ist?

4) Welchen Weg würdet ihr gehen?

Der Status spielt für mich eher keinen hohen Stellenwert, da bei beiden das Gehalt gleich ist und die Tätigkeit für mich im Vordergrund steht.

Danke für eure Hilfe und Zeit :)

Viele Grüße
BlauesHaus
Max05
Beiträge: 10
Registriert: 17. Sep 2021, 17:38
Behörde: Bundeswehr

Re: Nimmt mich mal einer an die Hand?

Beitrag von Max05 »

Hallo!

Zunächsteinmal verstehe ich nicht ganz, was du damit meinst "UKV im Rahmen des TG"? Es gibt entweder UKV oder TG. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Zu Frage 1) Grundsätzlich ja. Aber der DH muss dir kein TG zahlen, wenn dafür keine hinreichende Begründung vorliegt. Das gilt z.B. wenn du häufig versetzt wirst, oder der Ort deiner Verwendung noch nicht abschließend geklärt ist. Ich vermute, dass da jede Behörde/Ministerium eigenen Regeln hat.

Zu Frage 2) Wenn du eh entlassen wirst, verstehe ich deine Frage nicht. Willst du dich erst versetzen und dann entlassen lassen?? Das macht irgendwie keinen Sinn. Wenn du bei deinem neuen DH eine Zusage hast, dass du eingestellt wird, ist doch alles klar. Oder?! Wenn du dich versetzen lässt (und nicht entlassen wirst) kann dein alter DH theoretisch immer ein Veto aus "dienstlichen Gründen" einlegen und dich behalten. Eine Ausnahme besteht, wenn du auf eine höher dotierten (förderlichen) Dienstposten kommst. Ein ehemaliger Kollege hat sich von der Bundeswehr zur Polizei Brandenburg versetzen lassen. Da gab es meines Wissens keine Probleme.

Zu Frage 3) Davon würde ich abraten. Es sei denn du hast persönliche Gründe dafür, z.B. Wohnort, Familie, etc. Es ist eher schwierig bis unwahrscheinlich, dass du bei einer Stadtverwaltung wieder in ein Beamtenverhältnis reinkommst. Vor allem wenn du auf einer befristeten Angestelltenstelle sitzt. Da fängst du praktisch wieder bei null an. Und ob du überhaupt in eine Festanstellung übernommen wirst ist ja auch nicht klar?! Das sind eine Menge Unsicherheiten. Was meinst du hier mit "extern" und "intern". Mit deiner Laufbahnbefähigung kannst du dich "extern" jederzeit und bei allen deutschen Behörden bewerben.

Zu Frage 4) Wenn dich die Arbeit beim Zoll interessiert und der zukünftige Dienstort stimmt. Warum nicht?!
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