Dienstbefreiung nach der Hessischen Urlaubsverordnung (HUrlVO)

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DLC
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Dienstbefreiung nach der Hessischen Urlaubsverordnung (HUrlVO)

Beitrag von DLC »

Hallo zusammen,

ich würde Euch gerne eine Frage zu § 16 Nr. 2a) der Hessischen Urlaubsverordnung stellen :)
Vielleicht hat ja bereits jemand Erfahrung damit.

Zunächst einmal stelle ich Euch die Vorschrift vor:
Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung kann unter Beschränkung auf das notwendige Maß erteilt werden, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen,

1. zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten,

2. aus besonderen Anlässen, insbesondere

a) zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen,

b) zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen die Bundesrepublik Deutschland oder das Land Hessen repräsentativ vertreten ist,

c) aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen.
Ich würde gerne an Exerzitien teilnehmen, die von Donnerstag, den 02.06.22 bis Montag, den 06.06.2022 stattfinden.

Ich behaupte mal, dass es sich bei Exerzitien meinem Empfinden nach um persönliche Bildung handelt, die dem religiösen Interesse dient.
Wie genau Exerzitien einzustufen sind, dass weiß ich nicht. Es kann sich hierbei selbstverständlich auch um eine "bloße" Veranstaltung handeln.

Interessant wäre zu wissen, ob jemand von Euch tatsächlich schon Dienstbefreiung aufgrund eines ähnlichen Sachverhalts erhalten hat?

Eine Anfrage habe ich an unser Personalamt gerichtet, aber das wird sicherlich noch etwas dauern, da man mir mitgeteilt hat, dass solche Fälle nicht zum Alltagsgeschäft gehören und mein Antrag weiterer Prüfung bedarf.


Für Eure Beiträge danke ich vielmals :)
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