Müssen Amtsärzte bzw. Dienstherren eine Prognose vom behandelnden niedergelassenen Arzt vor DDU einholen

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Allium
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Müssen Amtsärzte bzw. Dienstherren eine Prognose vom behandelnden niedergelassenen Arzt vor DDU einholen

Beitrag von Allium »

Beamte, die länger erkranken, können dem AA vorgestellt werden. Wenn der betroffene Beamte schon sehr lange aufgrund diverser Erkrankungen und 20% GdB in Behandlung bei verschiedenen Ärzten ist, bringt er ja auch entsprechende Befunde mit zum AA.

Darin ist in meinem Fall nichts über eine mögliche Frühverrentung vermerkt und der Beamte hat auch bisher noch keine Reha, kein BEM oder stationäre Behandlung gemacht, weil seine Ärzte dies noch nicht empfohlen haben, denn bislang wurde hauptsächlich Diagnostik gemacht, also Abklärung, welche Krankheiten vorliegen und medikamentöse Einstellung.

Kann der AA/DH aufgrund dieser Sachlage überhaupt ein DDU aussprechen wenn der Beamte gerne wieder arbeiten möchte und selber gewillt ist, viel für seine Gesundheit zu tun, um zumindest Teildienstfähig zu sein? müssen hierfür nicht auch die ambulanten Behandler auch hinsichtlich eine Einschätzung der Dienstfähigkeit/Belastbarkeit des Beamten mit einbezogen werden?
Wozu unterschreibt denn der Beamte sonst eine Schweigepflichtentbindung und bringt seine medizinischen Unterlagen mit zum AA?

Wenn nun der AA aufgrund der mitgebrachten Befunde eine stationäre Reha empfiehlt, muss dem Beamten ja auch die Zeit gegeben werden, dies mit seinen behandelnden Ärzten zu besprechen, einzuleiten und auch eine Wartezeit für eine Reha muss auch in Betracht gezogen werden (aktuell aufgrund von Covid 19 (9-12 Monate Wartezeit für psychosomatische Rehas- auf Webseite der DRV und auch beim VDK zu lesen!)

Was wenn der Beamte einen Anwalt hinzuziehen würde, um sich gegen ein DDU zu wehren? Hätte er gute Chancen?

Fragen über Fragen.... :D :roll:
Pipapo
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Re: Müssen Amtsärzte bzw. Dienstherren eine Prognose vom behandelnden niedergelassenen Arzt vor DDU einholen

Beitrag von Pipapo »

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Das Thema hattest du doch hier schon.
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