Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

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Anna_Ha
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Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von Anna_Ha »

Hallo an alle,

ich bin neu hier und beschäftige mich gerade mit dem Thema Verbeamtung.

Seit ich in der Ausbildung war, habe ich im öffentlichen Dienst gearbeitet und soll nun verbeamtet werden (bin 30 Jahre alt).

Im Januar 2021 habe ich von einer Landesbehörde zu einer Bundesbehörde gewechselt.

Nun ist es so, dass die Vordienstzeiten bei der Landesbehörde anerkannt werden und ich anstatt in Erfahrungsstufe 1 einzusteigen, gleich in der Erfahrungsstufe 4 lande. Meine Frage hierzu: Wenn die vorherigen Zeiten anerkannt werden, laufen die Jahre dann einfach weiter? Sprich, ich würde theoretisch im August diesen Jahres theoretisch in die 5 kommen müssen, wenn das der Fall ist. Wenn allerdings neu von vorn angefangen wird zu zählen (als qäre ich quasi gerade erst in Stufe 4 gekommen), müsste ich ja 3 Jahre warten, um in Stufe 5 zu kommen. Hat da jemand Erfahrung mit?

Dann möchte ich gern noch wissen, wie sich das mit der PKV verhält. Wenn ich Anfang/MItte Februar meine Ernennungsurkunde erhalte und zu März verbeamtet werde, zu wann muss ich meinem Dienstherren den Nachweis erbringen, dass ich eine PKV abgeschlossen habe?

Habt ihr sonst noch irgendwelche Erfahrungen mit Übergängen vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
Anna
AndyO
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Re: Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von AndyO »

Anna_Ha hat geschrieben: 19. Jan 2022, 13:27 Habt ihr sonst noch irgendwelche Erfahrungen mit Übergängen vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
Anna
In ferner Zukunft werden bei dir Rente und Pension zusammentreffen. Aus deinem bisherigen Berufsleben wirst du bereits einen Rentenanspruch von einigen hundert Euro erworben haben. Wenn diese in Summe 71,75% der Pension überschreiten, wird die Pension entsprechend gekürzt. Teilzeit kann dahingehend pensionsunschädlich sein. Unter der Annahme dass das so bleibt sollte man die Rechnung heute schon durchführen. Bei der Rentenversicherung würde ich ohnehin die Beitragszeiten abfordern. Bei meiner Gattin mussten die Ausbildungszeiten zwecks Eingruppierung noch nachgewiesen werden. Das fällt dir heute leichter als in 30 Jahren und man hat für die Zukunft einen Haken dran.
StaatsdienerNr1
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Re: Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Anna_Ha hat geschrieben: 19. Jan 2022, 13:27 Hallo an alle,

ich bin neu hier und beschäftige mich gerade mit dem Thema Verbeamtung.

Seit ich in der Ausbildung war, habe ich im öffentlichen Dienst gearbeitet und soll nun verbeamtet werden (bin 30 Jahre alt).

Im Januar 2021 habe ich von einer Landesbehörde zu einer Bundesbehörde gewechselt.

Nun ist es so, dass die Vordienstzeiten bei der Landesbehörde anerkannt werden und ich anstatt in Erfahrungsstufe 1 einzusteigen, gleich in der Erfahrungsstufe 4 lande. Meine Frage hierzu: Wenn die vorherigen Zeiten anerkannt werden, laufen die Jahre dann einfach weiter? Sprich, ich würde theoretisch im August diesen Jahres theoretisch in die 5 kommen müssen, wenn das der Fall ist. Wenn allerdings neu von vorn angefangen wird zu zählen (als qäre ich quasi gerade erst in Stufe 4 gekommen), müsste ich ja 3 Jahre warten, um in Stufe 5 zu kommen. Hat da jemand Erfahrung mit?

Dann möchte ich gern noch wissen, wie sich das mit der PKV verhält. Wenn ich Anfang/MItte Februar meine Ernennungsurkunde erhalte und zu März verbeamtet werde, zu wann muss ich meinem Dienstherren den Nachweis erbringen, dass ich eine PKV abgeschlossen habe?

Habt ihr sonst noch irgendwelche Erfahrungen mit Übergängen vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
Anna

Hallo, gratuliere zur Verbeamtung.

Die Erfahrungszeiten werden im Rahmen einer neuen Festsetzung ermittelt und laufen idR unabhängig von deinen bisherigen Zeiten.
Wenn du zB als Tarifbeschäftigte oder Landesbeamtin im nächsten Jahr die Stufe 5 kriegen würdest, dann muss das als Bundesbeamtin nicht zwangsläufig auch so sein.
Gerda Schwäbel
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Re: Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wenn Sie am Einstellungstag (1. März 2022) bereits über anrechenbare Erfahrungszeiten von 10 Jahren und 7 Monaten verfügen, dass wird bei Ihnen die Stufe 4 festgesetzt, wofür 8 Jahre notwendig sind. Es bleiben also 2 Jahre und 7 Monate übrig. Deshalb brauchen Sie für das Erreichen der Stufe 5 noch weitere 5 Monate in denen Sie anforderungsgerechte Leistungen erbringen müssen. Sie müssen also nicht weitere 3 bis zum ersten Stufenaufstieg warten.
Den Nachweis, dass Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie dem ersten Beihilfeantrag beifügen. Es eilt also nicht.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Dienstunfall_L
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Re: Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Entscheidung GKV oder PKV bleibt frei (GKV als freiwilliges Mitglied).
Jedoch gibt es für die Wahrnehmung der Öffnungsklausel (PKV) eine Frist.
Abgesehen davon könntest du theoretisch auch die nächsten Jahre als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben und dann wechseln in die PKV.
Gerda Schwäbel
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Re: Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 19. Jan 2022, 20:03 Sie müssen also nicht weitere 3 bis zum ersten Stufenaufstieg warten.
Sie müssen also nicht weitere 3 Jahre bis zum ersten Stufenaufstieg warten. (So hatte ich das eigentlich vorgesehen.)
Anna_Ha
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Re: Verbeamtung mit 30, einige Fragen....

Beitrag von Anna_Ha »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 19. Jan 2022, 20:03 Wenn Sie am Einstellungstag (1. März 2022) bereits über anrechenbare Erfahrungszeiten von 10 Jahren und 7 Monaten verfügen, dass wird bei Ihnen die Stufe 4 festgesetzt, wofür 8 Jahre notwendig sind. Es bleiben also 2 Jahre und 7 Monate übrig. Deshalb brauchen Sie für das Erreichen der Stufe 5 noch weitere 5 Monate in denen Sie anforderungsgerechte Leistungen erbringen müssen. Sie müssen also nicht weitere 3 bis zum ersten Stufenaufstieg warten.
Den Nachweis, dass Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie dem ersten Beihilfeantrag beifügen. Es eilt also nicht.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Vielen lieben Dank, das ist eine sehr hilfreiche Antwort! :)
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