Besoldungsüberzahlung

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Cogburn
Beiträge: 2
Registriert: 28. Nov 2021, 17:25
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Besoldungsüberzahlung

Beitrag von Cogburn »

Hallo,
ich möchte mich mal mit einer Frage zur Besoldungsüberzahlung an Euch wenden.
Ich bin zum 1.9.21 mit 63 und nach 48 Dienstjahren vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze
in den Ruhestand gewechselt. Dies hatte ich mit einem Jahr Vorlaufzeit meiner Behörde mitgeteilt und
bin dann auch ordnungsgemäß durch den Behördenleiter verabschiedet worden.
Nun ist aber offensichtlich an die Versorgungsbehörde (LBV) keine Mitteilung erfolgt, so das eine Gehaltsüberzahlung
entstand. Nach mehrmaligem Nachhaken (telef. und schriftlich) bei der Versorgungsbehörde, wurde mir
mitgeteilt, dass keine Mitteilung meiner Stammbehörde und auch keine Personalakte vorlag.
In Anbetracht der chaotischen Personalverhältnisse während meiner Dienstzeit und darüber hinaus
wundert mich das nicht.
Im November bekam ich dann endlich meinen Pensionsbescheid mit dem Anmerken, dass ich 2900 Euro
zurückzahlen muss, da mir ja volles Gehalt über drei Monate gezahlt wurde.
Meine Frage geht dahin, ob so was schon mal vorgekommen ist und ob man ggfs. jemanden wegen fehlender
Mitteilungen haftbar machen kann.
Spee
Beiträge: 103
Registriert: 20. Okt 2021, 17:51
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Re: Besoldungsüberzahlung

Beitrag von Spee »

Warum möchtest du da jemanden haftbar machen? Du hast zu viel Geld erhalten und musst das nun zurück zahlen. Dachtest du, du kannst das jetzt behalten oder wie?

Welcher Schaden ist dir denn entstanden, für den jemand haften soll? Die Telefonrechnung?
JochenB
Beiträge: 8
Registriert: 26. Nov 2021, 09:36
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Re: Besoldungsüberzahlung

Beitrag von JochenB »

Hallo,
eine Rückzahlung ist sehr wahrscheinlich, wenn Du
die Überzahlung kanntest bzw. objektiv erkennen
musstest.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, musst Du
Dir wohl anwaltliche Hilfe zur Seite nehmen. Es gibt
einige wenige Fälle, wo eine Überzahlung nicht zurück
gezahlt werden muss, z. B. wenn das Geld komplett
"verzehrt" wurde. Das sind aber Beispiele aus dem VW-Recht,
wenn z. B. ein Hartz-4-Empfänger das zu viel gezahlte
Geld ausgegeben hat.
Sollte aber wohl nicht auf einen Beamten übertragbar
sein. Du kannst höchstens versuchen, eine Ratenzahlung
zu vereinbaren - die 2900 € wirst Du aber aller Voraussicht
zurück zahlen müssen.
Cogburn
Beiträge: 2
Registriert: 28. Nov 2021, 17:25
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Re: Besoldungsüberzahlung

Beitrag von Cogburn »

Danke für die Info!
trulla
Beiträge: 49
Registriert: 9. Sep 2017, 14:24
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Re: Besoldungsüberzahlung

Beitrag von trulla »

Häufig wird die Überzahlung mit den nächsten Bezügen einfach verrechnet. Natürlich musst du zurückzahlen, du wusstest doch, dass du in den Ruhestand gegangen bist. Ist eher die Regel, dass du nicht direkt die Versorgungsbezüge bekommst, da die Unterlagen ja erst nach der Versetzung in den Ruhestand an die Behörde weitergegeben werden, das geht nicht so schnell. Dort werden deine Ansprüche dann tagesgenau berechnet, je nachdem noch Dokumente nachgefordert etc.
Daher bekommt man zunächst die alten Bezüge. Kann auch viel länger dauern, bis das korrekt ist, bei mir hat es fast 10 Monate gedauert, bis endlich alles richtig berechnet war.
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