Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

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Porcello
Beiträge: 12
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Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von Porcello »

Hallo zusammen,

hätte 2 Fragen. Ich bin nun mit meiner Ausbildung erfolgreich fertig geworden ( wenn auch im 2.Versuch) leider werde ich nicht ins beamtenverhältnis auf probe übernommen da mein bmi nicht passt. Nun wechsel ich in den öffentlichen Dienst.

1. Weiß jemand ob man als Anwärter bzw. Beamter auf Widerruf anrecht auf eine anteilige Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) hat oder nicht? Da ich am 30.11. ausscheide.

2. Wenn ich jetzt innerhalb des nächsten Jahres soviel abnehme das mir das Gesundheitsamt mir meine Eignung als Beamter auf Lebenszeit gibt, kann ich mich in der Finanzverwaltung auf eine Planstelle bewerben oder macht das keinen Sinn?

Mfg Porcello
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ja, der Anspruch ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 BayBesG.

Klar, wenn Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Ob Sie Erfolg haben, wird auch davon abhängen, welchen Eindruck Sie bei Ihrer Arbeit in der Zwischenzeit hinterlassen haben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Steffen2
Beiträge: 7
Registriert: 19. Nov 2011, 21:29
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Re: Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von Steffen2 »

Hallo Porcello,

darf ich indiskret fragen über welchen BMI wir reden, bzw ob über 30 oder unter 30?

Es gibt ein Urteil, wonach einzig ein hoher BMI kein Grund ist, um die gesundheitliche Eignung zu versagen, daher wundert mich das, da es nur um die Verbeamtung auf Probe geht, ansosten gern auch per PM.

Grüße

Steffen
Porcello
Beiträge: 12
Registriert: 3. Okt 2018, 15:03
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Re: Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von Porcello »

Steffen2 hat geschrieben: 22. Nov 2021, 18:53 Hallo Porcello,

darf ich indiskret fragen über welchen BMI wir reden, bzw ob über 30 oder unter 30?

Es gibt ein Urteil, wonach einzig ein hoher BMI kein Grund ist, um die gesundheitliche Eignung zu versagen, daher wundert mich das, da es nur um die Verbeamtung auf Probe geht, ansosten gern auch per PM.

Grüße

Steffen
Der BMI liegt bei 38, sonst liegt nichts vor. Hab die Auflage bei Einstellung bekommen aber bis heute aus verschiedenen Gründen nicht genug abgenommen am Anfang lag er noch bei 40.
Steffen2
Beiträge: 7
Registriert: 19. Nov 2011, 21:29
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Re: Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von Steffen2 »

Hallo Porcello,

folgendes Urteil solltest Du Dir mal anschauen:
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 2012, AZ. 3 BV

Des Weiteren ging es dort um die Lebenszeit, die Klägerin hatte einen BMI von 34.
Da es bei Dir "nur" um die Verbeamtung auf Probe geht, würde ich Dir (ohne Gewähr) raten, mal mit der Personalstelle und/oder dem Personalrat Kontakt aufzunehmen.

Es handelt sich hierbei nur um meine persönliche Meinung.

Die Frage mit dem Weihnachtsgeld kann ich Dir ohne nähere Angaben nicht beantworten, hierzu am Besten Kontakt mit der zuständigen Bezügestelle aufnehmen.
Porcello
Beiträge: 12
Registriert: 3. Okt 2018, 15:03
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Re: Ende des Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beitrag von Porcello »

Steffen2 hat geschrieben: 23. Nov 2021, 14:04 Hallo Porcello,

folgendes Urteil solltest Du Dir mal anschauen:
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 2012, AZ. 3 BV

Des Weiteren ging es dort um die Lebenszeit, die Klägerin hatte einen BMI von 34.
Da es bei Dir "nur" um die Verbeamtung auf Probe geht, würde ich Dir (ohne Gewähr) raten, mal mit der Personalstelle und/oder dem Personalrat Kontakt aufzunehmen.

Es handelt sich hierbei nur um meine persönliche Meinung.

Die Frage mit dem Weihnachtsgeld kann ich Dir ohne nähere Angaben nicht beantworten, hierzu am Besten Kontakt mit der zuständigen Bezügestelle aufnehmen.
Hallo Steffen,

danke für die Tipps aber ich bin dem schon länger nachgegangen hab im Landesamt nachgefragt und den Personalrat sowie die Gewerkschaft. Das Landesamt hat beim Gesundheitsamt nochmal nachgefragt aber die lehnen es weiterhin ab und das Landesamt ist wohl an die Entscheidung gebunden.
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