ich weiß, dass es sowohl im Internet als auch hier im Forum eine Menge zu dem Thema gibt. Mittlerweile las ich auch gefühlt einige Tage lang allerlei dazu, trotzdem sind offene Fragen geblieben. Eventuell sehe ich aber auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und bin einfach etwas verwirrt.
Eventuell kennt sich hier ja ein Beamter aus, der ebenfalls über die Öffnungsaktion/-klausel aufgrund einer (chronischen) Vorerkrankungen in die PKV gewechselt ist. Ich möchte an dieser Stelle auch noch gar keine Grundsatzdiskussion antreten, ob sich in solch einem Falle die PVK oder eher GKV lohnt - hier bin ich noch dabei Eindrücke zu sammeln, um ein abschließendes Urteil fällen zu können. Auch ist mir durchaus bewusst, dass für genaue Tariffragen ein Versicherungsmakler eher der richtige Ansprechpartner ist - einen solchen würde ich auch durchaus noch kontraktieren, würde mich aber erst einmal über „normale“ Hilfe freuen. So kann ich gegebenenfalls schonmal einen Eindruck gewinnen und den Knoten im Kopf lösen

Zum Thema: Aktuell bin ich noch Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst, lasse mich in Kürze allerdings als Beamter (auf) Probe in einer Bundesbehörde verbeamten. Aufgrund dessen informiere ich mich nun intensiv zum Thema Beihilfe sowie PKV.
Da ich als Diabetiker eine chronische Vorerkrankungen besitze, werde ich von der Öffnungsaktion Gebrauch machen müssen (und mit dem 30% Risikozuschlag kalkulieren können, ist mir bewusst). Nun habe ich einige angebotene Tarife diverser PKV verglichen, welche an der Öffnungsklausel teilnehmen.
Ich habe herausgefunden, dass ich mich aufgrund der Öffnungsaktion nur mit den „normalen“ angebotenen Tarifen versichern kann und ein Ergänzungstarif ausgeschloßen ist. Außer es ist wohl die Debeka, hier kann man allen Anschein nach trotzdem den kleinen Ergänzungstarif mit abschließen.
Nun las ich aber auch, dass es umso wichtiger ist, dass die PKV bereits in einem ihrer „normalen“ Tarifen eine gute Abdeckung der Leistungen hat. Leuchtet soweit ein.
Frage 1: Heißt also erstmal, dass ich mich nicht im Basistarif der PKV versichern muss, sondern ganz normal zwischen den „normalen“ angebotenen Tarifen wählen darf? Angenommen, die PKV bietet 3 Standardtarife „Normal“, „Mittelklasse“ und „Premium“ mit unterschiedlichen Leistungen. Dann darf ich mir auch einen dieser aussuchen oder nur den „Normal“ Tarif abschließen? Es scheint auch vereinzelte PKV zu geben, die gar keinen Ergänzungstarif anbieten, sondern nur eben diese verschiedenen Standardtarife mit wachsendem Leistungsspektrum, was im Endeffekt doch die bessere Wahl wäre, wenn ich keinen regulären Ergänzungstarif abschließen darf?
Hier fängt meine Verwirrung bereits an, da ich gerade im Internet durch unterschiedliche Formulierungen den Sachverhalt doch anders interpretiere.
Weiter las ich, dass Wahlleistungen nur dann gültig sind beziehungsweise ich diese nur dann abschließen darf, wenn meine Beihilfestelle diese übernimmt. Gehen wir der Einfachheit mal vom beliebten Fall „Chefarztbehandlung mit 1-Bett-Zimmer aus“. Soweit mir bekannt, unterstützt die Bundesbeihilfe laut ihrer Verordnung Wahlleistungen wie „Chefarztbehandlung mit 2-Bett-Zimmer“. Wenn ich nun aber einen entsprechenden Tarif abschließe, wo ein 1-Bett-Zimmer mit vorhanden ist.
Frage 2: Darf ich diesen Tarif gar nicht abschließen oder zählt die Aussage mit den Wahlleistungen nur, wenn diese im Tarif nicht enthalten sind und eben über eine „Ergänzung“ bei der PKV „hinzu gebucht“ werden müssen?
Kennt sich hiermit jemand aus? Hat der-/diejenige eventuell selbst Erfahrung damit?
Mir geht es wie gesagt an dieser Stelle gar nicht darum, ob sich der Wechsel nun wirklich lohnt und welche PKV sich gegebenenfalls lohnt. Ich würde gerne erstmal hier Licht ins Dunkle bringen, um eine entsprechende Entscheidung fällen zu können. Über Vorschläge bin ich natürlich trotzdem dankbar

Grüße
Deluca