Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

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connigra
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Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von connigra »

Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrungen mit einer Haushaltshilfe bzw deren Erstattung durch Post B Beihilfe

Eine Bekannte wurde vor 2 Jahren am Darmkrevs operiert mit dem ganzen Programm von Chemos usw. Dann breiteten sich Tiúmore auf der Leber aus, wieder Operation und Chemo. Im Anschluß daran war der linke Eierstock mit der gleichen Prozedur dran. Zu guter letzt dann eine Totaloperation und eine Durchflutung des gesamten Bauchraumes mit flüssigem Chemozeug - also eine stundenlange Operation.
Sie ist Alleinstehend. Ein Bekannter, der zu dieser Zeit Choronabedingt nicht arbeitete, führte Ihren Hund aus, erledigte ihren Haushalt, fuhr sie zum Arzt und begleitete sie an die frische Luft. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes war es ihr gar nicht möglich allein vor die Tür zu gehen. Sogar im Haus musste sie zur Toilette geführt, gewaschen werden. Er pflegte und versorgte sie wirklich aufoperungsvoll - keine Selbstverständlichkeit, auch wenn man ein guter Jugendfreund und menschlich ein toller Mensch ist.
Sie wollte ihn für die geleisteten Stunden wenigstens mit den 11 € pro Stunde, die die Post B/Beihilfe bezahlt entschädigen. Mehr kann sie sich aufgrund ihrer Mindestpension nicht leisten.
Bei den vorangegangen Krebsoperationen wurden alle obigen Tätigkeiten im Zuge der Haushaltshilfeabrechnung von der Kasse/Beihilfe anerkannt.
Bei der letzten großen Operation macht die Kasse nun plötzlich Probleme mit der Erstattung, behauptet Körperpflege, Hundeausführen, Begleitung zum Arzt und Spaziergängen wären nicht die Aufgabe einer Haushaltshilfe und könnten deshalb nicht erstattet werden.
(Körperpflege und Versorgungsleistungen gehörten nicht zu den Tätigkeiten einer Haushaltshilfe)
Ich habe mich schlau gemacht und mich eingelesen. Körperpflege und medizinische Versorgung ( einreiben mit Salben, Medikamente reichen usw, zudem litt sie extrem unter Dauererbrechen,und Kreislaufstörungen) sind tatsächlich nicht die Aufgaben der Haushaltshilfe.
Ich frage mich aber, wie soll ein schwerkranker frisch operierter Mensch diese Aufgaben selbst übernehmen, zum Arzt kommen, ohne Hilfe zur Toilette kommen? Soll sie ihren Hund wochenlang einsperren?
Des weiteren stellt sich mir die Frage, warum hat die Kasse bei den bisherigen Operationen die Leistungen klaglos anerkannt und nun nicht mehr?
Kann jemand hier mit seinen Erfahrungen weiterhelfen, hat jemand Erfahrung wer für diese Kosten zuständig ist. Eine Pflegestufe hat sie nicht. Sie ist allerdings 100% aufgrund Ihres Krebses schwerbeschädigt.
Viele Grüße und Dank im Voraus
connigra
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Re: Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von connigra »

Nachtrag

nun habe ich weiter recherchiert und tatsächlich etwas Hilfreiches auf der Homepage der PostBeaKk gefunden.
Ich selbst hatte früher wegen der Haushaltshilfe nie derartige Probleme und musste auch nicht jeden Handgriff separat und detalliert mit Zeitangabe benennen. Da stelle ich mir die Frage, wieviel Zeit bleibt tatsächlich für die Arbeitszeit übrig, wenn alles minutiös dokumentiert werden muss. Wenn ich sterbenskrank im Bett liege, habe ich sicher nicht die Kraft Buch über den ganzen Verwaltungskram zu führen. Kartoffelschälen - 10 Minuten, Wasser kochen, Eier kochen, blbla... lächerlich. 4 Stunden Haushaltsttätigkeiten - so war das als ich vor Jahren eine Hilfe benötigte und niemand hat daran gemeckert.
Aber gut, eventuell war das vor 10 Jahren noch anders.

Wenn man keine Pflegestufe hat, aber schwer erkrankt ist kann ein Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnen. Genau das hat ihr Arzt gemacht und trotzdem weigerte sich die Kasse nachdrücklich Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu erstatten.
Kennen denn die Sachbearbeiter ihre eigenen Vorschriften nicht? Am Telefon plappern die irgendwelche Weisheiten heraus und wimmeln die Menschen ab.

Nun ja heute war ich bei ihr und habe ihr den Widerspruch geschrieben.
Ich kann mir selbst sehr gut vorstellen, dass man bei schwerden Erkrankung selbst weder Nerven noch Kraft hat sich ständig mir diesem irrsinnigen Papierkrieg herumzuärgern.


Beschämend wie hier mit kranken Menschen verfahren wird.
Dienstunfall_L
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Re: Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von Dienstunfall_L »

Warum wird kein Pflegegrad beantragt?
Ozymandias
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Re: Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von Ozymandias »

Am besten noch vor Ende des Monats einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, dann wird noch für den ganzen August gezahlt.
Hatte die Klinik oder ihr Sozialdienst falsch beraten, kann man Pflegegeld auch rückwirkend erhalten. BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R.
connigra
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Re: Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von connigra »

Sie ist zwar 100% schwerbeschädigt. Aufgrund von Krebsoperationen bekommt man nicht unbedingt eine Einstufung in eine Pflegestufe.

Hier ging es hauptsächlich um die Zeit nach ihrer letzten großen Krebsoperation, also unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt.

Laut Statuten der Post B steht ihr Körperpflege neben der Hauswirtschaftlichen Versorgung bis zu 4 Wochen zu. Ich denke einfach, die Sachbearbeiter kennen ihre eigenen Vorschriften nicht und handeln aufach nach Gutdünken.
Dreist fand ich folgendes Vorgehen, dass ich selbst am Telefon mitbekommen hatte.
Meine Bekannte telefonierte von einem zweiten Telefon mit der Hotline. Sie wollte, dass ich das Gespräch mitanhörte.
Nach 20 Minuten Wartezeit bekam sie eine Mitarbeiterin an den Hörer, dann erklärte sie der Dame ihr Anliegen. Die Mitarbeiterin sagte, sie sollte einen kleinen Moment warten und legte den Hörer auf. Meine Bekannte dachte zuerst, die Verbindung wäre versehentlich unterbrochen worden und wartete auf einen Rückruf. Der erfolgte natürlich nie. Ich vermute, dieser Mitarbeiterin war mit der Sachlage überfordert und legte deshalb auf.

Ich bin jetzt einfch mal gespannt was mein Widerspruch bewirkt.
Pipapo
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Re: Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von Pipapo »

Eines Wissens muss die Person, die die häusliche Krankenpflege durchführt auch dazu ausgebildet sein, sonst zahlt niemand. So war es bei Bekannten von mir.
connigra
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Re: Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt

Beitrag von connigra »

@pipapo:
du hast mit deiner Aussage absolut Recht. Wenn der Arzt aber bestätigt, dass die betreffende Person, welche die Pflege übernimmt dazu fachlich in der Lage ist, dann genügt das ebenso.
In dem Fall meiner Bekannten war es ein ehemaliger Berufssoldat, der die Ausbildung als Krankenpfleger und Sanitäter hat und jahrelang bei der Bundeswehr im medizinischen Bereich gerbeitet hat.
Ansonsten gebe ich dir Recht. Nicht jeder, der es praktisch drauf hat, wird anerkannt.
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