meine Schwiegermutter (Pensionierte Lehrerin, Landesbeamtin) wird in naher Zukunft in ein Pflegeheim ziehen müssen (Pflegegrad 4).
Bzgl. UVI Kosten (Unterbringen, Verpflegung, Investitionen) ist der Eigenanteil klar definiert.
Im Netz lese ich leider unterschiedliche Auskünfte über den Eigenanteil der Pflegekosten:
- Laut Auskunft einer Mitarbeiterin der Beihilfe liegt muss der nach Abzug des fixen Pflegegeldes von Beihilfe und Pflegekasse übrig bleibenden Betrages vollständig vom zu Pflegenden übernommen werden.
- Im Falle meiner Schwiegermutter hieße dies: Ca. 3.000€ Pflegekosten des Heimes abzgl. 1.775€ aus Beihilfe und Pflegekasse = 1.225€ Eigenanteil für die Pflegekosten.
- Im Netz ist oft davon die Rede, dass dieser Eigenanteil auch noch durch die Beihilfe erstattet wird. (z.B. hier).
Danke und Grüße,
Boergen