Guten Morgen,
ich hoffe, dass Sie mir helfen können.
Vor der Verbeamtung wurde in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt (mehr als 5 Jahre) und wurden die Rentenansprüche (nach Erreichen des Alters) erworben.
Jetzt steht die Person seit mehrer Jahren im Beamtenverhältniss und ist leider schwer erkrankt.
Es droht Versetzung in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder eine Teildienstfähigkeit.
Ist Ihnen bekannt, ob im Falle einer Dienstufähigkeit auch die gesetzliche Rente (oder ein Teil) auch zu der Pension (Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) bezahlt wird oder erst mit 67?
Für die Infos, Erfahrungen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
DU und Rente
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Re: DU und Rente
Hallo.
Hast nicht geschrieben wer Dienstherr ist.
Für den Bund im BeamtVG §14a steht etwas über Vorrübergehende Erhöhung des Ruhegehalts.
Ist aber bei den Versorgungsgesetzen in den Ländern auch.
Hast nicht geschrieben wer Dienstherr ist.
Für den Bund im BeamtVG §14a steht etwas über Vorrübergehende Erhöhung des Ruhegehalts.
Ist aber bei den Versorgungsgesetzen in den Ländern auch.
Re: DU und Rente
Die Rente selber wird erst mit 67 gezahlt.
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Re: DU und Rente
Stimmt, ich habe vergessen der Dienstherr ist Freistaat Bayern.
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Re: DU und Rente
Hallo.
In Bayern Art 27 im BayBeamtVG.
Wenn die Vorraustzungen stimmen dann bis zur Rente. Aber muß man beantragen.
In Bayern Art 27 im BayBeamtVG.
Wenn die Vorraustzungen stimmen dann bis zur Rente. Aber muß man beantragen.
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Re: DU und Rente
Hallo,
@Gertrud vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
@Gertrud vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen