Duales Studium Kommune

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Melanie15
Beiträge: 1
Registriert: 5. Apr 2021, 22:04
Behörde: Finanzamt

Duales Studium Kommune

Beitrag von Melanie15 »

Hallo,

Zurzeit arbeite ich im mD beim Finanzamt. Ich möchte aber ein Duales Studium im gehobenen Dienst anfangen, jedoch nicht beim Finanzamt.
In meiner Stadt gibt es noch die Option ein Duales Studium beim Kreis und bei der Stadt anzufangen.

Ich habe noch einige Offene Fragen bezüglich der Studium bei einer Kommune:

1. Ich habe lange ich Internet recherchiert jedoch habe ich nicht viele Unterschiede zwischen Kreis und Stadt gefunden.
Wo liegen die Unterschiede bzw. welche Aufgabenbreiche gibt es bei der Stadt und welche beim Kreis?

2. Kann man nach Abschluss des Studiums wie beim Finanzamt im gesamten Bundesland eingesetzt werden oder bleibt man bei der Kommune?

3. Sind die Übernahme Chancen bei der Kommune auch so gut wie beim Finanzamt? (Beim Finanzamt wird so gut wie jeder übernommen der die Prüfung besteht)

4. Welche Chancen gibt es nach dem Studium ? Gibt es eine Möglichkeit in die Wirtschaft zu gehen? Beim Finanzamt gibt es z.B die Möglichkeit zum Steuerberater zu gehen. Wenn ja, welche Berufe sind in der freien Wirtschaft möglich?

5. Zu welchen Zeitpunkt muss mein Dienstherr (Finanzamt) davon erfahren? Direkt nach der Zusage bei einer Kommune?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Duales Studium Kommune

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Vorab: Die Angabe des Bundeslandes in dem das Studium stattfinden soll, wäre hilfreich gewesen.

zu 1.: Ist bezogen auf die Stadt abhängig von der Einwohnerzahl und in der entsprechenden Gemeindeordnung geregelt. Für den Kreis ergibt sich entsprechendes aus der Kreisordnung.

zu 2.: Das kommt darauf an ob der Dienstherr Dich übernehmen möchte oder nicht. Grundsätzlich ist nach dem Ende des Studiums auch ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn möglich.

zu 3.: Aktuell ja.

zu 4.: Dir sollte eigentlich klar sein, dass Du durch das Studium "nur" einen Bachelorgrad erwirbst. Sofern Du zu einem späteren Zeitpunkt "in die Wirtschaft" wechseln möchtest ist ein Mastergrad obligat.

zu 5.: Aus strategischen Gründen erst nach der Zusage bei einer Kommune.
vanWahlberg
Beiträge: 29
Registriert: 23. Aug 2021, 21:51
Behörde: Kommunalverwaltung Bayern

Re: Duales Studium Kommune

Beitrag von vanWahlberg »

Seruvs,

ich erläutere es mal am Beispiel Bayerns.

zu 1.: die Gemeinden/Städte sind für vieles, sehr vieles zuständig; zusammengefasst, eher das alltägliche Leben in der Stadt. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauleitplanung, Kindergärten, etc. (siehe Art. 7, 57 GO [Gemeindeordnung])
Der Landkreis übernimmt eher die komplexeren Aufgaben, die kleiner Gemeinden/Städte nicht leisten können; z.B. Baurecht (Baugenehmigungen), Umweltrecht, Aufsichtstätigkeiten; Kreisfeuerwehr; Straßenbau, Sachaufwandstäger für Gymnasien, etc. usw.

Sollte es eine Kreisfreie Stadt sein, so übernimmt die Kreisfreie Stadt auch die Aufgaben des Kreises (Art. 9 Abs. 1 GO), dann macht die Stadt quasi alles. Alle großen Städte in Bayern sind so z.B. München, Augsburg, Würzburg, Rosenheim (eigentlich ab ca. 50.000 EW).

zu 2.: wenn Du Beamter bei der Gemeinde/Stadt/Landkreis bist, dann kannst Du nicht einfach in ganz Bayern/Bund eingesetzt werden. z.B. solltest Du Beamter der Landeshauptstadt München sein, kann es sein, dass Du aus dem Süden in den Norden zur neuen Arbeit musst, aber nicht nach Hamburg oder Nürnberg. Dein Dienstherr ist die Gemeinde/Stadt/Landkreis und nicht der Bundesland oder der Bund. Bei den Finanzämter ist der Dienstherr des Land (z.B. Bayern) somit kannst Du aus dem Süden Bayerns in den tiefsten Norden umgesetzt werden.
Wenn Dich die Gemeinde/Stadt/Landkreis übernehmen möchte, bleibst Du dort - das ist der Regelfall; es wird bedarfsgemäß ausgebildet.

zu 3.: ja, es wird bedarfsgerecht ausgebildet; die Ausbildung kostet den Dienstherrn mehrere zehntausend Euros. Sollte er Dich einfach gehen lassen, ohne Dir das Angebot zur Übernahme unterbreitet zu haben, musst Du bei einem Wechsel keinen Kostenersatz leisten. Solltest Du nach dem Absolvieren der Ausbildung/Studium zu einer anderen Gemeinde/Stadt/Landkreis wechseln, wird diese gegenüber dem alten Dienstherrn ersatzpflichtig nach Art. 139 BayBG. Aber nicht Du persönlich!

zu 4.: wie mein Vorredner bereits gesagt hat, es ist "nur" ein Bechelorgrad / Dipl. (FH)-Abschluss, ein Wechsel in die Privatwirtschaft ist sicherlich möglich; als was, keine Ahnung, das ist einzelfallabhängig - vor allem von Deinen Skills - aber pauschal kann man das nicht sagen.

zu 5.: Du könntest dem Finanzamt theoretisch heute sagen, dass der 31.08.2021 Dein letzter Arbeitstag beim Finanzamt ist und Du ab 01.09.2021 bei der Kommune bist, wenn Du zum 01.09.2021 eine Ernennungsurkunde in die Hand bekommst. Das wäre rechtlich möglich.
Praktisch empfiehlt sich, dass Du nachdem Du die schriftliche Bestätigung des neuen Dienstherrn hast, dass Du dann auf den "alten" Dienstherrn zugehst und ihm Deine Absicht mitteilst. Ich habe Ende 03/2021 die schriftliche Zusage bekommen und am nächsten Tag hab ich es meinen Dienstherrn mitgeteilt, dass ich mit Wirkung zu 07/2021 wechseln möchte. Ging unproblematisch.

Beste Grüße!
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