ich bin Vollzeitbeamter mit 41 Stunden, wie in S-H üblich.

Ich würd gern nebenbei studieren und dafür Teilzeit beantragen (ob mit oder ohne Angabe von Gründen wäre mir egal).
Kann ich mit 13 Stunden in Teilzeit gehen?
Laut Gesetz SOLL man ja mindestens die Hälfte arbeiten.
§ 88a Landesbeamtengesetz S-H:
(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen soll auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden.
...
http://sh.juris.de/sh/BG_SH_2005_P88a.htm
Mein Dienstherr wäre wegen Überhängen sicher froh über jeden, der weniger arbeitet.
Für Mütter und Pflegende sind ja 30% der Stundenzahl möglich...
Also: wäre es mit gutem Willen des Dienstherren möglich, mir 13 Wochenstunden zu gewähren, oder spräche das Gesetz dagegen?
Grüße
Mechtik
PS: Das Studium hat definitiv nix mit meinem Job zu tun, ich will also eine komplett andere Orientierung in die freie Wirtschaft.