Hallo in die Runde,
was wäre wenn ein Beamter auf Lebenszeit A 11 in ein Angestellten (Beschäftigter) im
Öffentlichen Dienst wechselt weil ein lukratives Angebot vorliegt E 14.
Was wäre mit den Pensionsansprüchen, Ruhegehaltsfähigen Zeiten.
Was ist mit der KV könnte ich mit 55 noch in die Gesetzliche KV.
Ich weis Fragen über Fragen. Ich Google auch schon fleißig.
Aber vielleicht hat hier ja jemand das schon hinter sich.
Grüße an alle
Vom Beamten zum Angestellten
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Re: Vom Beamten zum Angestellten
Google nach Nachversicherung und Altersgeld.
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Re: Vom Beamten zum Angestellten
Hallo. Ich denke ab 55 ist Schluss mit dem Eintritt in die GKv
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Re: Vom Beamten zum Angestellten
Unbedingt eine der gesetzlichen KVen kontaktieren und abklären!
(u.a,: vollendetes 55. LJ.?)
(u.a,: vollendetes 55. LJ.?)
Re: Vom Beamten zum Angestellten
Bei E14 könnte er auch je nach Stufe über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dann ist nichts mit GKV.