Beihilfe Bund: stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik

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Fragero47!
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Beihilfe Bund: stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik

Beitrag von Fragero47! »

Guten Abend,

ich verstehe das alles überhaupt nicht mehr; noch im Januar diesen Jahres wurde mir über die Postbeamtenkrankenkasse/Beihilfe Bund eine Kostenzusage für eine zunächst 6-wöchige, stationäre, psychosomatische Therapie erteilt.

Hierbei wurde mir eine tägliche Erstattung von 293,80 EUR zugesichert, bei einem Tagessatz der Klinik von 320,00 EUR-, damit hätte ich ja leben können.

Aufgrund anderer körperlicher Beschwerden, konnte ich die genehmigte, stationäre Therapie leider nicht antreten.

In der neuerlichen Kostenübernahmeerklärung wurde mir jetzt anstatt der ursprünglich zugesagten 293,80 EUR täglich, nunmehr lediglich eine Kostenübernahme von 208,68 EUR zugesagt; ein ganz gewaltiger Unterschied !!

Ursächlich hierfür sei die bei der Beihilfe Bund neu eingeführte PEPP-Fallpauschale, demnach nunmehr aktuell nur deutlich weniger erstattet würde, und damit einhergehend ein großer Selbstbehalt für die Patienten.........

Fragen:
- hat jemand Hintergrundinfos ?
- kennt jemand eine psychosomatische Klinik wo nicht solch ein großer, täglicher Eigenanteil anfällt ? (nach den neuen PEPP/Fallpauschalen Regelungen)

Ganz herzlichen Dank für Rückantworten !
Magnolie
Beiträge: 39
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Re: Beihilfe Bund: stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik

Beitrag von Magnolie »

Ich rate in Unikliniken nachzufragen. Unikliniken haben auch psychosomatische Kliniken. Diese sind meiens Wissens reine Krankenhäuser.

Vermutlich ist die Klinik, um die es bei Dir geht, nicht als Krankenhaus eingestuft, sondern nur als "Sanatorium" bzw. Vergleichbares?
Ich finde es mehr als merkwürdig, wenn ein Patient so hohe Beträge leisten soll, denn das würde heißen, dass nur gut verdienende Beamte einen solchen Aufenthalt bekommen könnten.
Kintaro-Oe
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Re: Beihilfe Bund: stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik

Beitrag von Kintaro-Oe »

Es ist entscheidend, ob die Klinik eine Zulassung nach Paragraph 107 oder eben Paragraph 108 des 5. Sozialgesetzbuch hat. Ob es eben ein Krankenhaus oder eine Privatklinik ist. Ist es eine Privatklinik zahlt die Bundesbeihilfe nur wenn ein PEPP-Abrechnungssystem angewendet wird. Liegt der Abrechnung das PEPP-System zugrunde ist die Kostenzusage dennoch mit Vorsicht zu genießen, da die angegebenen Tagessätze den Gesamttagessatz darstellen und je nach Aufteilung anteilig für die PKV gelten. D.h. Bei einer Kostenzusagen von 290,- €, zahlt die Bundesbeihilfe lediglich einen Satz von 145,-€ bei Aufteilung PKV/Beihilfe von 50/50. Selbst eine Vergleichsberechnung wird häufig nicht von der Bundesbeihilfe akzeptiert.
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