Hallo,
Ich hatte kürzlich einen Begutachtungstermin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit.
Dort sagte man mir, dass das Gutachten dem Dienstherrn im versiegelten Umschlag übersandt wird. Somit sei sichergestellt, dass nicht jeder Mitarbeiter der Personalstelle den Inhalt einsehen kann.
Eine Kollegin berichtete mir nun dass bei iher Gutachteneröffnung dieser Umschlag bereits vorher geöffnet worden war und man schon Kopien des Gutachtens angefertigt habe.
Meine Frage ist nun, ob ich aus datenschutzrechtlichen Gründen einen Anspruch darauf habe, dass der Umschlag mit dem Gutachten erst in meiner Gegenwart bei der Gutachteneröffnung geöffnet wird. Falls ja, wäre ich auch daran interessiert, wo das rechtlich geregelt ist. Für kurzfristige Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Darf die Personalstelle den versiegelten Umschlag mit dem amtsärztlichen Gutachten vor der Gutachteneröffnung öffnen?
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Re: Darf die Personalstelle den versiegelten Umschlag mit dem amtsärztlichen Gutachten vor der Gutachteneröffnung öffnen
Wer genau hat diese Kopien gemacht?
Re: Darf die Personalstelle den versiegelten Umschlag mit dem amtsärztlichen Gutachten vor der Gutachteneröffnung öffnen
Eine Bekannte von mir hatte von einem ähnlichen Fall gesprochen. Sie hat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Bonn nach einer Einschätzung ihres Sachverhalts angefragt.amerika26 hat geschrieben: ↑11. Nov 2020, 14:43 Hallo,
Ich hatte kürzlich einen Begutachtungstermin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit.
Dort sagte man mir, dass das Gutachten dem Dienstherrn im versiegelten Umschlag übersandt wird. Somit sei sichergestellt, dass nicht jeder Mitarbeiter der Personalstelle den Inhalt einsehen kann.
Eine Kollegin berichtete mir nun dass bei iher Gutachteneröffnung dieser Umschlag bereits vorher geöffnet worden war und man schon Kopien des Gutachtens angefertigt habe.
Meine Frage ist nun, ob ich aus datenschutzrechtlichen Gründen einen Anspruch darauf habe, dass der Umschlag mit dem Gutachten erst in meiner Gegenwart bei der Gutachteneröffnung geöffnet wird. Falls ja, wäre ich auch daran interessiert, wo das rechtlich geregelt ist. Für kurzfristige Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Laut Homepage wäre das Referat 15 (u.a. Beschäftigtendatenschutz)
Link: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Auf ... at_15.html
Wäre schön, wenn du die Lösung des Problems dann hier mitteilen könntest.
Viele Grüße
Acta