Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

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JP1987
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Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von JP1987 »

Guten Morgen,

ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich etwas ratlos bin und nicht weiter weiß, in der Hoffnung, vll die ein- oder andere Antwort zu bekommen.
Derzeit sitze ich auf einer A9-Stelle (mD) in einer Behörder der hessischen Finanzverwaltung. Der Weg nach oben ist hier für mich damit so ziemlich abgeschlossen, sollte ich nicht noch ein Studium im gD dranhängen.
Nun habe ich nach einem Vorstellungsgespräch bei einer Stadtverwaltung eine Zusage, sowie die entsprechende Einstellungsabsicht für eine A9/A10- Stelle (gD) bekommen, die explizit auch für Beamte des mD mit entsprechender Berufserfahrung freigegeben wurde. Die Stadt möchte die Stelle ausdrücklich gerne mit mir besetzen und hat meine Versetzung beim Land Hessen bereits beantragt, aber mein derzeitiger Dienstherr verweigert mir die Versetzung aus "personalpolitischen Gründen". Ich bin seit 2009 im Amt und nach der Berechnung der Stadt würde eine "Raubernennung" die Stadt wohl ca. 75.000€ kosten, weshalb das wohl keine Option ist.
Gibt es hier für mich Möglichkeiten, gegen diese verweigerte Versetzung vorzugehen? Meiner Meinung nach liegt hier doch eine Benachteiligung vor, wenn eine solche Aufstiegsmöglichkeit beim derzeitigen Dienstherren ausgeschlossen ist, oder?

Sollte es für mich nur die Möglichkeit der Kündigung bzw. des Antrags auf Entlassung geben, hätte das irgendwelche Konsequenzen hinsichtlich der Pension? Hessen hat ja, wie ich es gelesen habe, ein Altersgeld-Modell, allerdings weiß ich nicht, wie das abläuft, wenn ich nicht in die freie Wirtschaft wechsele, sondern wieder als Beamter eingestellt werde, sind dann die erdienten Jahre einfach "weg"?
Darüber hinaus weiß ich auch nicht genau, welche Nachteile mir durch diesen Weg der "Kündigung" noch entstehen würden und so richtig eindeutige Antworten finde ich darauf leider auch nicht...

Würde mich über die ein oder andere Antwort sehr freuen
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Bruce Springsteen
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von Bruce Springsteen »

Mach es Dir einfach. Deine neue Stelle muss das grundsätzlich mit deiner alten Stelle abklären. Wenn die das nicht machen -harter Schritt, mir war es wert - nimmst du Urkunde deiner neuen Stelle an und die alte erlischt automatisch.

Pensionsnachteile ergeben sich nur, wenn -theoretisch- kein reiner Übergang (Bpsw. Ende Dienstherr zum 31.3 um 23:59:59 Uhr- neue Anstellung ab 1.4 0 Uhr) stattfindet. Aber das sind Kleinigkeiten.

Theoretisch kann dir die neue Stelle die Zusage geben, du musst evlt. kündigen (wenn sich beide Dienstherren nicht einigen) und dann versagt dir die neue Dienststelle eine Anstellung an sich oder im Beamtenverhältnis. Du gehst ein gewisses Risiko ein, wenn sich beide Dienstherren nicht einigen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn du eine neue Urkunde annimmst, erlischt die alte automatisch.. ^^

Dein Land Hessen will es naturgemäß nicht, da sonst mehrer Abgänge drohen, da es die Runde macht.
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Bruce Springsteen
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von Bruce Springsteen »

JP1987 hat geschrieben: 29. Sep 2020, 10:15 ..., sind dann die erdienten Jahre einfach "weg"?
Vergessen, sorry.

NEIN, sind sie nicht. War Soldat auf Zeit plus in unterschiedlichen Kommunen. Sie sind nicht weg. Sie werden dann halt einzeln aufgerechnet anstatt in einem...
JP1987
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von JP1987 »

Bruce Springsteen hat geschrieben: 29. Sep 2020, 13:04 Mach es Dir einfach. Deine neue Stelle muss das grundsätzlich mit deiner alten Stelle abklären. Wenn die das nicht machen -harter Schritt, mir war es wert - nimmst du Urkunde deiner neuen Stelle an und die alte erlischt automatisch.

Pensionsnachteile ergeben sich nur, wenn -theoretisch- kein reiner Übergang (Bpsw. Ende Dienstherr zum 31.3 um 23:59:59 Uhr- neue Anstellung ab 1.4 0 Uhr) stattfindet. Aber das sind Kleinigkeiten.

Theoretisch kann dir die neue Stelle die Zusage geben, du musst evlt. kündigen (wenn sich beide Dienstherren nicht einigen) und dann versagt dir die neue Dienststelle eine Anstellung an sich oder im Beamtenverhältnis. Du gehst ein gewisses Risiko ein, wenn sich beide Dienstherren nicht einigen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn du eine neue Urkunde annimmst, erlischt die alte automatisch.. ^^

Dein Land Hessen will es naturgemäß nicht, da sonst mehrer Abgänge drohen, da es die Runde macht.

Erstmal vielen Dank für die Antwort!

Genau dieses Szenario, mir einfach eine neue Urkunde zu geben, will die Stadt aber eben auch nicht machen, weil sie wohl in diesem Fall dem Land Hessen eine Ablöse für meine Pensionsansprüche in Höhe von ca. 75.000€ zahlen müsste. Das ist zumindest die Information, die ich von deren Amtsleitung habe.
Außerdem ist dann auch noch die Frage, wie es sich mit meinem Status als Beamter auf Lebenszeit verhält...
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Bruce Springsteen
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von Bruce Springsteen »

Ok, bei mir war es dann wohl anders. Deine Pensionsansprüche bleiben ja so oder so, daher versteh ich das Ganze nicht so. Ist ja hupe, wer es am Ende zahlt. Deinen Status behälste ja, wirst ja von ein auf die andere Sekunde nur neu eingestellt. Hab meinen Status -Beamter auf Lebenszeit- ja auch nicht verloren.

Aber gut, wenn deine jetzige Stelle wegen plumpen 75.000 rummacht, hat sie den Zahn der Zeit eh nicht verstanden, bei allem Respekt!
Mask
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von Mask »

Ohne Versetzung eine Urkunde annehmen wäre eine sog. Raubernennung. Das kann man theoretisch machen, führt aber dazu, dass alle Pensionslasten von der "raubernennenden Stelle" zu tragen sind und wird daher in der Regel nicht gemacht. (bei einer Versetzung erhält die annehmende Stelle von der versetzenden Stelle die bisher angesparten Rücklagen bzw. ein Ausgleich hierfür, die Stadt würde also nicht dem Land zahlen müssen sondern Geld nicht erhalten was sie bei einer Versetzung kriegen würden)

Ist eben nicht Hupe wer das am Ende zahlt, es geht um viel Geld und hier könnte auch Rechnungsprüfungen usw. einen groben Verstoß erkennen, wenn ein Beamter derart zum Nachteil der eigenen Behörde ernannt wird.

Zu deiner eigentlichen Frage findest du die Antworten in § 26 HBG. Beamte KÖNNEN versetzt werden, es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung deiner Dienststelle (bzw. zuständigkeitshalber wahrscheinlich der OFD). Wenn die nicht wollen, und keine Ermessensfehler begehen, dann müssen sie auch nicht.

Eine Benachteiligung ergibt sich hierdurch nicht, wir sind ja auch nicht benachteiligt im juristischen Sinne, weil die Angestellten von BMW schicke Dienstwagen kriegen und wir nur ein blödes Bahnticket.

Ein Antrag auf Entlassung geht ist aber sowas von riskant, was machst du, wenn die Stadt dich nochmal zum Amtsarzt schickt und der nein sagt? Was machst du, wenn alles okay ist, du lässt dich entlassen und fährst zur Stadt um die Urkunde anzunehmen und hast unterwegs einen schweren Unfall ? Das sind alles theoretische Fallgestaltungen aber wegen einem Sprung von 9 auf 10 wäre es mir das nicht wert (zumal bei der Finanz ja auch noch zeitnah eine Amtszulage drin sein sollte)
JP1987
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von JP1987 »

Mask hat geschrieben: 2. Okt 2020, 12:46 Ohne Versetzung eine Urkunde annehmen wäre eine sog. Raubernennung. Das kann man theoretisch machen, führt aber dazu, dass alle Pensionslasten von der "raubernennenden Stelle" zu tragen sind und wird daher in der Regel nicht gemacht. (bei einer Versetzung erhält die annehmende Stelle von der versetzenden Stelle die bisher angesparten Rücklagen bzw. ein Ausgleich hierfür, die Stadt würde also nicht dem Land zahlen müssen sondern Geld nicht erhalten was sie bei einer Versetzung kriegen würden)

Ist eben nicht Hupe wer das am Ende zahlt, es geht um viel Geld und hier könnte auch Rechnungsprüfungen usw. einen groben Verstoß erkennen, wenn ein Beamter derart zum Nachteil der eigenen Behörde ernannt wird.

Zu deiner eigentlichen Frage findest du die Antworten in § 26 HBG. Beamte KÖNNEN versetzt werden, es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung deiner Dienststelle (bzw. zuständigkeitshalber wahrscheinlich der OFD). Wenn die nicht wollen, und keine Ermessensfehler begehen, dann müssen sie auch nicht.

Eine Benachteiligung ergibt sich hierdurch nicht, wir sind ja auch nicht benachteiligt im juristischen Sinne, weil die Angestellten von BMW schicke Dienstwagen kriegen und wir nur ein blödes Bahnticket.

Ein Antrag auf Entlassung geht ist aber sowas von riskant, was machst du, wenn die Stadt dich nochmal zum Amtsarzt schickt und der nein sagt? Was machst du, wenn alles okay ist, du lässt dich entlassen und fährst zur Stadt um die Urkunde anzunehmen und hast unterwegs einen schweren Unfall ? Das sind alles theoretische Fallgestaltungen aber wegen einem Sprung von 9 auf 10 wäre es mir das nicht wert (zumal bei der Finanz ja auch noch zeitnah eine Amtszulage drin sein sollte)
Vielen Dank für die Antwort, das ist soweit das, was ich auch schon recherchiert habe.
Die Stadt Wiesbaden hat mich bereits zum Amtsarzt geschickt und das Gesundheitszeugnis liegt dort auch vor.
Wenn ich jetzt hier den Antrag auf Entlassung stellen würde, wäre denn ein vermeintlicher schwerer Unfall bis zur Ernennung das einzige, was mir in dem Fall nachteilig passieren würde?

Die Sache ist, dass die A9Z hier noch in sehr weiter Ferne liegt, weil es einfach an Stellen mangelt.
Dazu kommt, dass der Weg auf eine A11 bzw. dann auch A12 Stelle bei der Stadt aufgrund der derzeit dort vorherrschenden Altersstruktur nicht so weit wäre...
Mask
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von Mask »

Okay, wenn der Amtsarzt schon durch ist und die Stadt Wiesbaden dass echt durchziehen will, bestehen mE keine untragbaren Risiken, Restrisiko bleibt aber bestehen.

Dass du auf die A10 nach neuer Ernennung mindestens vier Jahre warten musst, wurde dir aber gesagt oder ? (Erst drei Jahre gD Tätigkeiten nach 36 V 3 HLVO, dann noch ein Jahr Mindestwartezeit nach 36 VI HLVO; dass ganze setzt aber voraus, dass du hervorragende Beurteilungen, d.h. mindestens beste oder zweitbeste Note erreichst in den drei Jahren, sonst wars das mit dem Aufstieg)

Da du aus der Finanz kommst, hat die Stadt geprüft, dass das keine Probleme gibt wegen der Laufbahn also von mD Finanz zu gD allgemeine Verwaltung? Könnte mir vorstellen, dass so ein Laufbahnübergreifender Aufstieg den ein oder anderen Stolperstein bereithält
JP1987
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von JP1987 »

Genau, also die Voraussetzungen für diesen Aufstieg sind mir bekannt und wurden mir dort von der SgLin auch mitgeteilt, die Sache ist, dass die halt für diese Stelle auf jeden Fall jmd aus dem Steuerrecht haben wollen.
Da ich auch erst seit 2 Jahren A9 bin, würde sich das so auch ganz gut ergänzen. 5 Jahre bräuchte ich ja sowieso in jedem Fall, um die A10 zu bekommen.

Das einzige, wo mir keiner was zu sagen kann, ist die Sache mit den Pensionsansprüchen, bzw. ob ich nach einer Kündigung irgendwie länger arbeiten müsste oder sonstiges. Inwiefern sich da diese Altersgeldregelung auswirken könnte, oder ich in der gesetzlichen RV nachversichert werden müsste, habe ich leider nicht ganz verstanden.
SASZ2707
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Re: Versetzung Land Hessen zu einer Kommune

Beitrag von SASZ2707 »

Hallo, JP1987,

was ist denn bei dir herausgekommen?
Bist du noch in der Hessischen Finanzverwaltung tätig oder zur Kommune gewechselt? Und falls du gewechselt bist, wurdest du doch noch versetzt oder raubernannt oder hast du gekündigt, um neu eingestellt zu werden?

Viele Grüße!
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