Bin derzeit beurlaubt und gehe ab 01.10.2020 in Pension. Momentan erhalte ich nur zwei Witwerrenten (DR und VBL).
Die werden dann gekürzt. Das habe ich bereits geklärt und grob durchgerechnet. Meine Pension muss ich der DR und der VBL melden.
Es bleibt aber auch gekürzt noch ca. 400,00 Euro über, die ich dann wiederum der Pensionsstelle melden muss.
Dort greift wohl der § 55 BeamtVG, den ich allerdings nicht so recht verstehe. Meine Pension könnte aufgrund der Rest-Witwerrenten gekürzt werden?
Gem. Abs. 3.1 werden Witwerrenten aber doch nicht angerechnet? Oder habe ich das falsch verstanden?
Falls die Pension dann doch gekürzt wird, müsste ich ja der DR und der VBL wiederum melden, dass ich weniger Pension bekomme? Dann fällt die Kürzung wiederum geringer aus? Und so weiter....
Also irgendwie blicke ich da nicht mehr durch.
Kennt sich jemand aus? Vielen Dank schon mal für Eure Infos.
Gerry
Pension plus Witwerrente DR plus Witwerrente VBL
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Re: Pension plus Witwerrente DR plus Witwerrente VBL
Hallo
Deine Witwenrenten bekommst Du nur gekürzt wegen Anrechnung Deiner eigenen Versorgung.
Diese beiden Renten werden aber bei der Pension nicht angerechnet.
BeamtVG §55.3.1
Deine Witwenrenten bekommst Du nur gekürzt wegen Anrechnung Deiner eigenen Versorgung.
Diese beiden Renten werden aber bei der Pension nicht angerechnet.
BeamtVG §55.3.1
Re: Pension plus Witwerrente DR plus Witwerrente VBL
Die Witwenrenten werden bei der Versorgung nicht angerechnet.Du musst sie nur bei der Einkommenssteuererklärung versteuern.