Hat der Dienstherr bei einer Zwangspensionierung, sich auch nach dem SGB IX § 84 zu richten und kann man dieses bei einem Verwaltungsgerichtstermin vorbringen.
Es geht um ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX, hätte der Dienstherr dieses nach mind. 6 Wochen Krankheit durchführen müssen, wenn man Beamter ist.
Gruss
Zwangspensionierung betriebliches Eingliederungsmanagement
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kuddel
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