hugoegonbalder hat geschrieben: ↑03.06.2020 07:25
Die Abordnung macht das BEV. Achte mal darauf was darin steht. Was du wegen der Abordnung von deiner Vermittlerin bekommst ist nichts Wert. Das ist nur Wichtigtuerei vom Jobservice. In meinen Abordnungen stand bisher immer "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Ist halt ein Standardbrief. Es kam aber trotzdem nie dazu.
In meinen Abordnungsschreiben
vom BEV habe ich diesen Passus auch nicht gefunden.

Vielleicht ist das ein Wunschgedanke vom DBJS, welche ja auch Vorschläge machen soll und somit in deren Schreiben ggf. enthalten ist, aber die Informationen über die neue Behörde, die Arbeitsstelle, die Arbeitsinhalte etc. waren immer so dürftig, dass man "dem Ziel Versetzung" vorab nicht zustimmen wollte und konnte. Man kann diesen Passus, wenn es ihn gibt und einen stört, mit dem DBJS-Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin besprechen. Man geht also meistens blind und ohne Dienstposten zur neuen Behörde. Evtl. ergibt sich noch die Möglichkeit eines Vorabgespräches. Es steht dann jedem frei, sich während dieser Abordnung dort umzusehen und diese Behörde näher kennenzulernen. Vielleicht gefällt's einem oder man erhält ein gutes Angebot. Wenn nicht und die Arbeit dort beeendet ist, geht man wieder zurück. Deshalb immer gut die persönliche Situation und die der neuen Behörde einschätzen und diese Punkte im Auge behalten. Vor einer Versetzung muss es dienstliche Gründe und natürlich einen festen Dienstposten geben
und der Beamte muss gehört werden etc.. Willkür sollte bei der Versetzung eines Beamten ausgeschlossen sein! Auch die aufnehmende Behörde wird nur dann ein Interesse an einer Versetzung haben, wenn Sie einen guten Mitarbeiter bekommen.