Jobcenter

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Rhein-Bahner
Beiträge: 196
Registriert: 02.11.2013 22:23
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von Rhein-Bahner »

hugoegonbalder hat geschrieben: 03.06.2020 07:25 Die Abordnung macht das BEV. Achte mal darauf was darin steht. Was du wegen der Abordnung von deiner Vermittlerin bekommst ist nichts Wert. Das ist nur Wichtigtuerei vom Jobservice. In meinen Abordnungen stand bisher immer "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Ist halt ein Standardbrief. Es kam aber trotzdem nie dazu.
In meinen Abordnungsschreiben vom BEV habe ich diesen Passus auch nicht gefunden. :roll: Vielleicht ist das ein Wunschgedanke vom DBJS, welche ja auch Vorschläge machen soll und somit in deren Schreiben ggf. enthalten ist, aber die Informationen über die neue Behörde, die Arbeitsstelle, die Arbeitsinhalte etc. waren immer so dürftig, dass man "dem Ziel Versetzung" vorab nicht zustimmen wollte und konnte. Man kann diesen Passus, wenn es ihn gibt und einen stört, mit dem DBJS-Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin besprechen. Man geht also meistens blind und ohne Dienstposten zur neuen Behörde. Evtl. ergibt sich noch die Möglichkeit eines Vorabgespräches. Es steht dann jedem frei, sich während dieser Abordnung dort umzusehen und diese Behörde näher kennenzulernen. Vielleicht gefällt's einem oder man erhält ein gutes Angebot. Wenn nicht und die Arbeit dort beeendet ist, geht man wieder zurück. Deshalb immer gut die persönliche Situation und die der neuen Behörde einschätzen und diese Punkte im Auge behalten. Vor einer Versetzung muss es dienstliche Gründe und natürlich einen festen Dienstposten geben und der Beamte muss gehört werden etc.. Willkür sollte bei der Versetzung eines Beamten ausgeschlossen sein! Auch die aufnehmende Behörde wird nur dann ein Interesse an einer Versetzung haben, wenn Sie einen guten Mitarbeiter bekommen.
echterBAHNER
Beiträge: 202
Registriert: 24.06.2015 16:41
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von echterBAHNER »

Ich gehe Mal davon aus das die jobcenter kein Interesse daran haben einen fest zu übernehmen. Eine abordnung können ja auch die vorzeitig beenden wenn die Arbeit getan ist. Oder auch jährlich verlängern wenn nötig. Gibt ja reichlich Möglichkeiten.

Erst Mal abwarten.

In meiner ersten abordnung vom BEV Stand übrigens auch nichts mit ziel der versetzung
Justy
Beiträge: 30
Registriert: 29.02.2016 08:56
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von Justy »

Wann soll es denn bei euch losgehen (Abordnung)?
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: Jobcenter

Beitrag von watschenmann »

Hallo,

angeblich soll es am 01.07 losgehen - aber seit dem Anruf durch den Personalberater herrscht Funkstille.
echterBAHNER
Beiträge: 202
Registriert: 24.06.2015 16:41
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von echterBAHNER »

Bei mir auch 01.07

Ich schätze nächste Woche kommt der Brief vom BEV wegen der Abordnung mit der Post
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: Jobcenter

Beitrag von watschenmann »

Hallo,

Abordnung vom BEV ist in der Post.
Alle weiteren Infos sollen direkt von der Bundesanstalt für Arbeit kommen - der weitere Ablauf ist bei JS nicht bekannt.

Na mal schauen wie es weitergeht.
echterBAHNER
Beiträge: 202
Registriert: 24.06.2015 16:41
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von echterBAHNER »

Dann kommt meine ja morgen. Bin gespannt wie das so wird 🙂 mein jobcenter ist eine kleine Außenstelle
Oki
Beiträge: 62
Registriert: 26.11.2012 11:14
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von Oki »

Ist eine Abordnung eigentlich freiwillig oder wieso fragt Jobservice vorher nach und möchte eine Zustimmung haben?
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: Jobcenter

Beitrag von watschenmann »

Hallo Oki,

laut meines P-Beraters soll die Abordnung freiwillig sein - auch bei Ablehnung wären keine Sanktionen zu befürchten.
Bei der Sache mit den Flüchtlingen wäre das anders gewesen.

Da die Bundesagentur bei mir vor Ort ist, hab ich für mich entschieden, mir das wenigstens mal anzuschauen.
Wenn es nicht passt kann man ja immer noch abbrechen.
echterBAHNER
Beiträge: 202
Registriert: 24.06.2015 16:41
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von echterBAHNER »

Moin Oki,

Jein. Es ist normal dass du bei einer Abordnung gefragt wirst, aber im Zweifel ordnet dich das BEV auch gegen deinen Willen ab.

Der große Unterschied warum JS fragt ist einfach: eine Abordnung kann JS gar nicht durchführen auch wenn sie das glauben. Eine Abordnung kann einzig und alleine dein BEV durchführen.
Es ist aber logisch dass JS fragt, ein unzufriedenen Beamter will keiner wirklich haben auch wenn du natürlich immer dein bestes gibst im job da du ja genau dazu gesetzlich verpflichtet bist. Nur was dein bestes ist weiss ja nur einer 🤷‍♂️

Das Jobcenter wohin ich gehe ist zwar nicht im Ort ( haben hier keines) aber es ist klein ( vermutlich eine Ausenstelle) und gut zu erreichen für mich.
Oki
Beiträge: 62
Registriert: 26.11.2012 11:14
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von Oki »

Ok. Aber Versetzung geht dann nur mit Zustimmung? Ich war schon mal in der Verlegenheit. Habe aber gesagt das ich nicht möchte und schon war die Sache erledigt. Könnte man wenn man wollte Zwangsversetzen?
70GDB
Beiträge: 18
Registriert: 17.03.2020 10:21
Behörde:
Geschlecht:

Re: Jobcenter

Beitrag von 70GDB »

Wird man denn,bevor man eine schriftliche Abordnung bekommt vom PB gefragt, ob man dorthin abgeordnet werden möchte ? Wie habt ihr denn von der Sache Bescheid bekommen bzw. seid informiert worden ?
echterBAHNER
Beiträge: 202
Registriert: 24.06.2015 16:41
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von echterBAHNER »

70GDB hat geschrieben: 11.06.2020 14:37 Wird man denn,bevor man eine schriftliche Abordnung bekommt vom PB gefragt, ob man dorthin abgeordnet werden möchte ? Wie habt ihr denn von der Sache Bescheid bekommen bzw. seid informiert worden ?
Mich hat meine PB angerufen und gefragt. Wenn du auch Interesse hast, Ruf doch deine PB Mal an. Es gibt deutlich schlechtere Arbeit und ich persönlich glaube ja das im Zuge der Amtshilfe " alles was laufen kann" irgendwo rangezogen wird. Dann lieber jetzt wo ich mir den Arbeitsort so ziemlich aussuchen konnte.
echterBAHNER
Beiträge: 202
Registriert: 24.06.2015 16:41
Behörde:

Re: Jobcenter

Beitrag von echterBAHNER »

Oki hat geschrieben: 11.06.2020 13:23 Ok. Aber Versetzung geht dann nur mit Zustimmung? Ich war schon mal in der Verlegenheit. Habe aber gesagt das ich nicht möchte und schon war die Sache erledigt. Könnte man wenn man wollte Zwangsversetzen?
So einfach geht es nicht, aber es geht.
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: Jobcenter

Beitrag von watschenmann »

echterBAHNER hat geschrieben: 12.06.2020 09:46
70GDB hat geschrieben: 11.06.2020 14:37 Wird man denn,bevor man eine schriftliche Abordnung bekommt vom PB gefragt, ob man dorthin abgeordnet werden möchte ? Wie habt ihr denn von der Sache Bescheid bekommen bzw. seid informiert worden ?
Mich hat meine PB angerufen und gefragt. Wenn du auch Interesse hast, Ruf doch deine PB Mal an. Es gibt deutlich schlechtere Arbeit und ich persönlich glaube ja das im Zuge der Amtshilfe " alles was laufen kann" irgendwo rangezogen wird. Dann lieber jetzt wo ich mir den Arbeitsort so ziemlich aussuchen konnte.
Ich wurde auch angerufen und gefragt. Habe auch inzwischen den Brief mit der Abordnung vom BEV erhalten.
Nur der weitere Ablauf ist den Personalberatern nicht bekannt, dass soll über die Bundesagentur für Arbeit kommen.

Aber wenn du Interesse hast würde ich auch den PB fragen - ein wenig Interesse heucheln macht sich immer gut ;)