Hallo!
Art. 80a Abs. 4 BayBG ermöglicht eine Teilzeitarbeit mit einer unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit. Damit könnte man z.B. einen Teil des Jahres Vollzeit arbeiten und z.B. 4 Monate im Warmen überwintern. Oder auch ein Jahr urlauben.
Hat jemand schon so etwas gemacht?
Gibt es ein Finanzamt, das seine mD Bearbeiter so arbeiten lässt?
Liebe Grüße,
Tatjana
Unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit bei Finanzamt
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