Hallo liebe Leute,
ich (Beamter gD. Land NRW) habe kürzlich ein Kind bekommen mit der Kindsmutter (Beamtin mD. Kommune). Wir leben nicht zusammen (keine eingetragene Lebenspartnerschaft) und sind nicht verheiratet.
Sie ist noch gesetzlich versichert (ich privat) und das Kind momentan noch kostenlos über sie mitversichert.
Demnächst möchte sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Sie beabsichtigt, das Kind dann über ihre private Kasse zu versichern. Geht das überhaupt oder ist das Kind wegen meinen höheren Bezügen zwingend bei meiner Krankenversicherung anzumelden?
Gruß
Private Krankenversicherung fürs Kind
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Re: Private Krankenversicherung fürs Kind
Wenn die Kindsmutter den Wechsel in die PKV beabsichtigt, dann erfüllt sie auch die Bedingungen - oder wie ist dein Beitrag zu verstehen?
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Re: Private Krankenversicherung fürs Kind
Ja, da hast du Recht, grundsätzlich ist sie dann natürlich befugt, ein Kind bei ihrer Kasse anzumelden. Mir ist nur nicht klar, ob das Kind bei der Versicherung desjenigen angemeldet werden muss, wer mehr verdient.
Hintergrund ist, dass wir nicht mehr zusammen sind und mir neben Kindesunterhalt auch die Kosten der Krankenversicherung auferlegt werden können.
Hintergrund ist, dass wir nicht mehr zusammen sind und mir neben Kindesunterhalt auch die Kosten der Krankenversicherung auferlegt werden können.
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Re: Private Krankenversicherung fürs Kind
https://www.scheidung-online.de/unterha ... sicherung/
Die von dir angesprochene Regelung gilt nur dann, wenn ein Elternteil in der GKV ist und das Kind familienversichert werden soll.
Die von dir angesprochene Regelung gilt nur dann, wenn ein Elternteil in der GKV ist und das Kind familienversichert werden soll.
Re: Private Krankenversicherung fürs Kind
Der PKV dürfte es herzlich egal sein, wer das Kind versichert.
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Re: Private Krankenversicherung fürs Kind
Torquemeda, das liest sich in deinem Link aber anders oder?
"Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die Krankenversicherung allein zahlen, die Kosten werden nicht zwischen den Elternteilen aufgeteilt".
Also könnte die Mutter, wenn sie denn wollte, mich zur Mitversicherung bei meiner Krankenkasse auffordern und ich müsste dann die Beiträge zahlen.
"Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die Krankenversicherung allein zahlen, die Kosten werden nicht zwischen den Elternteilen aufgeteilt".
Also könnte die Mutter, wenn sie denn wollte, mich zur Mitversicherung bei meiner Krankenkasse auffordern und ich müsste dann die Beiträge zahlen.
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Re: Private Krankenversicherung fürs Kind
Hallo.
Es gibt bei der PKV keine Mitversicherung und darum wird das Kind bei einer Krankenkasse gegen Beitrag selbst versichert .
Wenn es aus der Familienversicherung ausscheidet kann es auch gegen Beitrag in der GKV weiter versichert bleiben.
Den Beitrag mußt Du dann zahlen.
Ich denke wenn die Mutter ledig war hat sie oft das alleinige Sorgerecht und dann kannst Du solche Enscheidungen für das Kind doch nicht beantragen.
Es gibt bei der PKV keine Mitversicherung und darum wird das Kind bei einer Krankenkasse gegen Beitrag selbst versichert .
Wenn es aus der Familienversicherung ausscheidet kann es auch gegen Beitrag in der GKV weiter versichert bleiben.
Den Beitrag mußt Du dann zahlen.
Ich denke wenn die Mutter ledig war hat sie oft das alleinige Sorgerecht und dann kannst Du solche Enscheidungen für das Kind doch nicht beantragen.