pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

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alf34
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pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

Beitrag von alf34 »

Hallo Forum,

das Land Berlin plant, seinen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten ab 2020 einen Zuschuss zu den Beiträgen für ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu zahlen. Dies ist zunächst einmal sehr gut für bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte, da diese nunmehr 50% der Krankenversicherungsbeiträge von der Beihilfe erstattet bekommt.

Ich bin 40 Jahre, verheiratet und erst seit kurzem Beamter des Landes Berlin (Besoldung A 10) und stehe nun vor der Entscheidung, ob ich über eine freiwillig Kranken- und Pflegeversicherung die sog. "pauschale Beihilfe" in Anspruch nehme oder mich doch für die individuelle Beihilfe über eine Privatversicherung entscheide.

Da die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung einkommensabhängig ist, ist für mich fraglich, bis zur welcher Besoldungsgruppe sich für einen Beamten die pauschale Beihilfe (langfristig) lohnen könnte, wenn man bedenkt, dass die Beiträge der privaten Krank- und Pflegeversicherung als Pensionär steigen könnten.

Vielen Dank im Voraus !
ISDNforever
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Re: pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

Beitrag von ISDNforever »

alf34 hat geschrieben: 3. Feb 2020, 18:19

Ich bin 40 Jahre, verheiratet und erst seit kurzem Beamter des Landes Berlin (Besoldung A 10) und stehe nun vor der Entscheidung, ob ich über eine freiwillig Kranken- und Pflegeversicherung die sog. "pauschale Beihilfe" in Anspruch nehme oder mich doch für die individuelle Beihilfe über eine Privatversicherung entscheide.
Wie bist du denn aktuell versichert wenn du schon ernannt wurdest?
alf34 hat geschrieben: 3. Feb 2020, 18:19
Ich bin 40 Jahre, verheiratet und erst seit kurzem Beamter des Landes Berlin (Besoldung A 10) und stehe nun vor der Entscheidung, ob ich über eine freiwillig Kranken- und Pflegeversicherung die sog. "pauschale Beihilfe" in Anspruch nehme oder mich doch für die individuelle Beihilfe über eine Privatversicherung entscheide.
Einige PKVen zeigen dir auf deren Webseiten bei den Beihilfetarifen nach Eingabe des Geburtsdatum und Wahl der Beihilfeordnung die voraussichtlichen Beiträge (natürlich ohne eventuelle Risikozuschläge) an.

Diesen Beitrag kannst du dann mit dem Beitrag in der GKV vergleichen:
Vereinfacht gesagt werden bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte (auch Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, etc.), höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 4.687,50 Euro im Monat (14 % (bzw. 14,6 % wenn du in Pension bist) + Zusatzbeitrag) fällig. Die pauschale Beihilfe übernimmt hiervon (zumindest in Hamburg und wird in Berlin sicher auch so sein) 50 %.

Dann kannst du die Beiträge vergleichen ggf. ist die kostenlose Familienversicherung, falls Kinder vorhanden sind und der Partner in der PKV, noch zu bedenken.

Ansonsten sollte man die Vor- und Nachteile beider Systeme nachdenken.
z.B.: weniger Abrechnungsärger durch Sachleistungsprinzip in der GKV, i.d.R. bessere Leistungen der PKV,...

siehe z.B. https://www.test.de/Krankenversicherung ... 1132030-0/

alf34 hat geschrieben: 3. Feb 2020, 18:19
wenn man bedenkt, dass die Beiträge der privaten Krank- und Pflegeversicherung als Pensionär steigen könnten.
Die Beiträge in der PKV steigen nicht wenn du in Pension gehst. Grundsätzlich sollten diese sinken, da sich der Beitragsbemessungssatz im Regelfall bei Eintritt in den Ruhestand erhöht.
Jedoch sind in der Vergangenheit die PKV-Beiträge mehrmals angehoben worden (niedrigere Rechnungszinsen, steigende Lebenserwartung, etc.).
Du kannst ja mit X % Beitragsanpassung pro Jahr entsprechende Gedankenspiele anstellen.
Kerberos
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Re: pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

Beitrag von Kerberos »

Man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass man bei dem Modell GKV + pauschale Beihilfe keine Beitragsrückerstattung bekommen kann. Diese kann jetzt, zumindest bei XXXXXXXX, bis zu 50% betragen! https://www.cash-online.de/versicherung ... ent/495566

Bitte keine Nennung von Versicherungen. Werbeverbot - mod
alf34
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Re: pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

Beitrag von alf34 »

Danke für die ausführlichen Antworten!

Ich bin weiterhin gesetzlich in der freiwilligen KV/PV geblieben ohne aber die "pauschale Beihilfe" in Anspruch zu nehmen, so dass ich weiterhin über eine Private Versicherung individuelle Beihilfe beziehen könnte.

Wie gesagt - ich bin 40 und erst neu verbeamtet worden (01.05.2019). Daher befürchte ich, dass die Rückstellungen bis zur Pension bei einer Privaten Versicherung in meinem Fall nicht so hoch ausfallen würden. Zudem muss ich erfragen, ob ich aufgrund des Alters einen Risikoaufschlag zahlen müsste.

Wie du anführst ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der freiwilligen KV aktuell bei 4.687,50 Euro. Nach der "pauschalen Beihilfe" in Höhe von 50% auf den KV Beitrag würde man dann bei einem Krankenkassenbeitrag von aktuell 14,06%, also auf einen Betrag in Höhe von 659,06 EUR kommen (= 4.687,50 *0,1406), hiervon 50 % Beihilfe, maximal also einen KV Beitrag in Höhe von 329,53 EUR entrichten müssen.

Bezugnehmend auf die Beitragsbemessungsgrenze würde man bei einem Pflegekassenbeitrag von aktuell 3,05 % (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) einen Beitrag i.H.v. 142,96 EUR (= 4.687,50 *0,0305) entrichten müssen.

Damit wären die maximalen Beitragszahlungen als Pensionär für die freiwillige KV/PV bei aktuell
474,39 EUR (=329,53 EUR KV + 142,96 EUR PV).

Sehe ich das richtig?

Fragt sich halt wie hoch die Beiträge in der Privaten Krankenkasse als Pensionär dann ausfallen würden.
Unter Berücksichtigung meines Lebensalters (40 Jahre damit evtl. Risikozuschlag), verheiratet, ein Kind, leichte Asthma und damit zweimal im Monat auf ein Inhalierspray angewiesen (daher keine Beitragsrückerstattung über die Private), werde ich mich nun von der privaten Versicherung nochmals beraten lassen.
"Die Beiträge in der PKV steigen nicht wenn du in Pension gehst. Grundsätzlich sollten diese sinken, da sich der Beitragsbemessungssatz im Regelfall bei Eintritt in den Ruhestand erhöht.
Jedoch sind in der Vergangenheit die PKV-Beiträge mehrmals angehoben worden (niedrigere Rechnungszinsen, steigende Lebenserwartung, etc.).
Was meinst du damit? Was hat der Beitragsbemessungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Höhe der Beiträge der Privaten Krankenversicherung zu tun?
Wie würdest du dich entscheiden, wenn du an meiner Stelle wärst?

Vielen Dank im Voraus!
Dienstunfall_L
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Re: pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

Beitrag von Dienstunfall_L »

- Pflegeversicherung tut bei den Überlegungen zur Pauschalen Beihilfe nichts zur Sache, lies das noch einmal nach, PV-Beitrag wird von freiwillig gesetzlich in GKV versicherten Beamten hälftig gezahlt. Beim Vergleich würde ich die Pflegeversicherung ausklammern.
- Pauschale Beihilfe bedeutet nicht, dass immer 50% der KV-Beiträge erstattet werden, es hängt davon ab, auf welche Einkünfte die Beiträge erhoben werden (Mieteinkünfte? Witwenrente?), auch hier genauestens nachlesen.
- In einer Antwort oben wurde im Zusammenhang mit PKV der Begriff „Beitragsbemessungssatz“ benutzt. Gemeint war vermutlich die Beihilfeberechtigung. (Einen Beitragsbemessungssatz gibt es m.W. bei der PKV nicht, der PKV-Beitrag ist unabhängig von der Höhe der Einkünfte.) Die prozentuale Beihilfeberechtigung steigt bei Ruhestandsbeamten, wie viel das ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich. Wenn die Beihifeberechtigung steigt, sinkt der Beitrag in PKV entsprechend.
- Davon, dass die Pauschale Beihilfe bei Ruhestandsbeamten steigt, habe ich noch nichts gelesen, sie bleibt bei „bis zu“ 50%.
- Eine Entscheidung für GKV + Pauschale Beihilfe kann ein Beamter nicht rückgängig machen. Bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne das Angebot der Pauschalen Beihilfe zahlt man volle Beiträge als freiwillig gesetzlich in GKV Versicherter.

Ich würde mich an ein unabhängiges Versicherungsbüro mit Erfahrung wenden und dort beraten lassen.
ISDNforever
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Re: pauschale Beihilfe (freiwillige KV+PV) oder individuelle Beihilfe (private KV)

Beitrag von ISDNforever »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 5. Feb 2020, 06:56 .
- In einer Antwort oben wurde im Zusammenhang mit PKV der Begriff „Beitragsbemessungssatz“ benutzt. Gemeint war vermutlich die Beihilfeberechtigung. (Einen Beitragsbemessungssatz gibt es m.W. bei der PKV nicht, der PKV-Beitrag ist unabhängig von der Höhe der Einkünfte.) Die prozentuale Beihilfeberechtigung steigt bei Ruhestandsbeamten, wie viel das ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich. Wenn die Beihifeberechtigung steigt, sinkt der Beitrag in PKV entsprechend.
- Davon, dass die Pauschale Beihilfe bei Ruhestandsbeamten steigt, habe ich noch nichts gelesen, sie bleibt bei „bis zu“ 50%.
Korrekt. Tippfehler meinerseits.
Gemeint war, dass der Bemessungssatz der Beihilfe bei PKV Versicherten i.d.R. mit Eintritt in den Ruhestand steigt.
Beim Bund z.B. von 50% auf 70 %. Deshalb sinkt bei normalen PKVen der Beitrag (im Vergleich zu unmittelbar vor der Pension), da du dich ja nur noch zu z.B. 30% statt 50 % versichern musst.
Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass der Beitrag geringer wird als bei Abschluss. In den Jahren zwischen Vertragsabschluss und Pensionseintritt (und natürlich auch danach) können die Beiträge gestiegen sein.

Die pauschale Beihilfe ist meines Wissens dagegen fix bei 50 % unabhängig ob im Ruhestand oder nicht.
Dienstunfall_L hat geschrieben: 5. Feb 2020, 06:56 Ich würde mich an ein unabhängiges Versicherungsbüro mit Erfahrung wenden und dort beraten lassen.
Das ist sicher sehr empfehlenswert! Generell jedoch noch überprüfen, ob insb. die "großen" Beamtenversicherer (H**,De****,...) betrachtet werden.

@alf34: Wenn du Vorerkrankungen hast kommst ggf. nur über die Öffnungsaktion in die PKV. Da gibt es einige Besonderheiten zu beachten (innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung, etc. ; scheidet daher leider wohl aus).
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