Kommunaler Wechsel - Elternzeit

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Kruse
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Kommunaler Wechsel - Elternzeit

Beitrag von Kruse »

Hallo!
Ich bin aktuell bis Ende April in Elternzeit.
Während dieser habe ich mich nun wieder bei meiner Ausbilungsstelle (Landkreis) beworben und die wollen mich natürlich schnellstmöglich wieder.
Ich bin bereit, jederzeit aus meiner Elternzeit zurück zu kommen (mein Kind ist bereits eins).

Wie geht das nun von Statten?
Muss ich bei meinem aktuellen Landkreis beantragen vorzeitig aus der Elternzeit wieder zurück zukommen?
Oder Wechsel ich quasi in der Elternzeit?

Vielen Dank.

Achja, ich habe auch noch mehr als 20 Urlaubstage von 2018 (vor der Geburt) und Überstunden.
Die Urlaubstage würde der neue Landkreis aber wohl netterweise übernehmen.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Kommunaler Wechsel - Elternzeit

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Im Falle einer Versetzung wird das bestehende Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Selbstverständlich bleiben Urlaubsansprüche bestehen, das hat mit "nett" nichts zu tun.

Zweckmäßig wäre folgendes Vorgehen:
- Der neue Dienstherr fordert Sie beim aktuellen Dienstherrn an.
- Sie unterstützen ihn darin, indem Sie schriftlich Ihr Einverständnis dazu erklären.
- Sie beantragen beim neuen Dienstherrn die vorzeitige Beendigung der Elternzeit.
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