Ruhestandversetzung und die Folgen

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Querulant
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Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Querulant »

Ich werde in 3 Tagen zum 31.12. in den Ruhestand versetzt.
Bin 50 Jahre alt, aus Bayern und kann damit leben.

Überstunden werden nicht ausbezahlt, dass weiss ich bereits.
Resturlaub von 2018 und 2019 habe ich jeweils 30 Tage, davon werden pro Jahr 20 Tage ausbezahlt.
Passt auch.
Das von den 71,75 Prozent Pension das Maximum von 10,8 Prozent abgezogen wird ist auch o.k.

Trotzdem bleiben für mich noch Fragen offen.

1. Wir haben ja in Bayern ein Bekleidungsgeldkonto, kann ich mir den noch nicht verbrauchten Betrag ausbezahlen lassen?
Ich war die letzten 10 Jahre Ermittler und kann mit den angebotenen Klamotten eh nichts anfangen.

2. Ich bin Geschieden. Gott sei dank.
Trotzdem sind laut Gerichtsurteil ca. 110 Euro als Ausgleich an meine Ex vorgesehen.
Meine Exfrau ist ebenfalls Beamten und 43 Jahre alt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Betrag von 110 Euro gleich von meiner Pension abgezogen wird oder erst, wenn meine Exfrau selbst in Pension geht?

3. Ich werde Einsicht in meine Personalakte beantragen, weil sich darin ein 29 seitiges Gutachten eines externen Arztes befindet, dessen Inhalt mich für eine mögliche Reaktivierungsuntersuchung 2021 interessieren würde.
Darf ich eine Kopie davon verlangen oder benötige ich dazu die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt. Der natürlich Geld kostet.Ich

Das wars schon Mal in aller Kürze.
Bin gespannt was Ihr dazu beitragen könnt....
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zeerookah
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von zeerookah »

zu 2) kann ich Dir sagen das die 110 € sofort vom Brutto abgezogen werden.
Allerdings profitiert Deine Ex auch jedes Jahr von einer Erhöhung der Besoldung. Bekommst Du 2% mehr erhöht sich der Versorgungsausgleich auch um 2% sprich Dir werden dann 112,20 € abgezogen :!:
Geht man jetzt bei Dir bis 80 Jahre aus wird sich der Abzug verdoppelt haben (ca.220 €)
Querulant
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Querulant »

Interessant.
Wobei sich mir gleich die nächste Frage stellt.
Wo kommen diese 110 Euro hin?
Denn meine Ex bekommt die ja erst wenn die selbst in Pension geht..
Frisst die dann der Staat?
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zeerookah
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von zeerookah »

Ja und selbst wenn Deine Ex verstirbt das Geld ist immer weg (unser Alterssystem hat nun mal ein paar fiese Fallstricke) :oops:
Torquemada
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Torquemada »

zeerookah hat geschrieben: 29. Dez 2019, 18:51 Ja und selbst wenn Deine Ex verstirbt das Geld ist immer weg (unser Alterssystem hat nun mal ein paar fiese Fallstricke) :oops:
Und zum Jahresende eine dumme Frage von mir als Ahnungslosem:

Wie ist die Auswirkung, wenn sich der Ehepartner scheiden lässt UND der Beamte sich schon in Ruhestand (hier wg. Dienstunfähigkeit) befindet?
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Ruheständler
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Ruheständler »

zeerookah hat geschrieben: 29. Dez 2019, 18:51 Ja und selbst wenn Deine Ex verstirbt das Geld ist immer weg (unser Alterssystem hat nun mal ein paar fiese Fallstricke) :oops:
ja wenn die EX länger als 36 Monate den Versorgungsausgleich erhalten hat, dann ist die Kohle für immer weg, bei Tod der EX bis zu 36 Monaten Bezug des Versorgungsausgleiches wird der Versorgungsausgleich dann nicht mehr abgezogen.
Quelle Internet:
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG wird, wenn die ausgleichsberechtigte Person verstorben ist, ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat (§ 37 Abs. 2 VersAusglG).
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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zeerookah
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von zeerookah »

Bei einem Alter von 43 Jahren würde ich ohne Nachhelfen nicht auf ein Versterben des Expartners setzen :mrgreen:
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Ruheständler
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Ruheständler »

... mein Post bezog sich nur auf die Gesetzeslage :shock: , das Leben schreibt natürlich manchmal eine eigene Geschichte ob nun mit Nachhilfe oder eben nur so... :mrgreen:
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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zeerookah
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben: 29. Dez 2019, 19:13 Und zum Jahresende eine dumme Frage von mir als Ahnungslosem:
Wie ist die Auswirkung, wenn sich der Ehepartner scheiden lässt UND der Beamte sich schon in Ruhestand (hier wg. Dienstunfähigkeit) befindet?
Eine Berechnung des Versorgungsausgleichs muß nach dem Gesetz immer durchgeführt werden. Im Versorgungsausgleich wird ja nicht der Istzustand berechnet sondern das was in der Ehezeit gegeben war (und wenn einer schon eine Versorgung hat ist es für den Berechnenden einfacher)
Außer beide verzichten einvernehmlich auf einen Ausgleich (sofern einer nicht zum Sozialfall wird. Dann greift der Gesetzgeber ein)
Kerberos
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Kerberos »

Querulant hat geschrieben: 29. Dez 2019, 16:22 Das von den 71,75 Prozent Pension das Maximum von 10,8 Prozent abgezogen wird ist auch o.k
Um auf 71,75 % Pension zu kommen, sind zunächst mal 40 Dienstjahre erforderlich. Wie die bei einem Lebensalter von 50 Jahren trotz Zurechnungszeit erreicht werden können, ist mir schleierhaft.
Querulant
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Querulant »

Das stimmt.Ich habe nur 33 Dienstjahre.
Mit 63 Jahren hätte ich die vollen 71,75% Pension bekommen.
Wenn ich das Gesetz aber richtig lese werden mit für jedes Jahr das ich eher gehe 3,6 % abgezogen.
Aber Maximal nur die von mir angesprochenen 10,8 Prozent.
Da ich von Amts wegen wegen einer PTBS vorzeitig in den Ruhestand geschickt werde sollte meine Rechnung richtig sein.

Wenn mein Landesamt für Finanzen etwas schneller wäre könnte ich es euch auch schon genau sagen was mir übrig bleibt....
So bekam ich für Januar 2020 noch volles Gehalt plus Gehaltserhöhung das dann im Februar mit der mit zustehenden Pension verrechnet wird.

Ich lasse mich gerne belehren wenn meine Rechnung falsch sein sollte.

Ansonsten
Allen einen guten Rutsch ins Jahr 2020
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zeerookah
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von zeerookah »

Wenn die PTBS folge eines Dienstlichen Ereignisses ist (also Dienstunfall) dann müßtest du sogar 75% Pension bekommen (ohne Abzüge)
Das oben erwähnte 29 seitige Gutachten solltest du dir auf alle Fälle besorgen.
Querulant
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Querulant »

Eigentlich nicht.
Die PTBS
posttraumatische Belastungsstörung war der Grund für meine Reise.
Die Psychiater Rechts der Isar haben daraus die Persönlichkeitsstörung gemacht.
Das Gutachten hat 29 Seiten.
Mit liegen bisher nur 3 Seiten vor...
Kerberos
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Kerberos »

zeerookah hat geschrieben: 31. Dez 2019, 17:23 Wenn die PTBS folge eines Dienstlichen Ereignisses ist (also Dienstunfall) dann müßtest du sogar 75% Pension bekommen (ohne Abzüge)
Nö, max. 71,75%, lt. Art.53 BayBeamtVG, erhöhtes Unfallruhrgehalt nach Art.54 BayBeamtVG wären 80% der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.

PS: Allen Foristen noch alles Gute fürs neue Jahr! :)
Querulant
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen

Beitrag von Querulant »

Kerberos hat geschrieben: 1. Jan 2020, 18:31
zeerookah hat geschrieben: 31. Dez 2019, 17:23 Wenn die PTBS folge eines Dienstlichen Ereignisses ist (also Dienstunfall) dann müßtest du sogar 75% Pension bekommen (ohne Abzüge)
Nö, max. 71,75%, lt. Art.53 BayBeamtVG, erhöhtes Unfallruhrgehalt nach Art.54 BayBeamtVG wären 80% der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.

PS: Allen Foristen noch alles Gute fürs neue Jahr! :)
Nein.
Einen Dienstunfall könnte ich nicht begründen. Die besagte PTBS ist schon 20 Jahre her.
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