Hallo,
erstmal möchte ich mich vorstellen. Ich bin seit fast 20 Jahren DDU und habe es bis heute psychisch nicht geschafft wieder ein wenig ins Berufsleben einzutreten.
Allerdings habe ich habe etwas auf dem Herzen. Ein Freund bat mich diesen Mai um Hilfe bei einem Fest in seiner Firma. Ich habe natürlich unter Freunden zugesagt, Bezahlung war keine vereinbart. Ich habe nur für Ihn eingekauft und dieses Geld wollte ich natürlich zurück. Da er eine Firma hat bat er mich dann um eine Aufstellung wie lange ich ihm geholfen habe und ich dachte mir dabei nichts. Er überwies mir dann 250 Euro für die Hilfe, sagte aber, daß er es steuerlich absetzen möchte.
Da es eine einmalige Sache unter Freunden war und das ziemlich kurzfristig, habe ich ,natürlich auch aus Unwissenheit die Hilfe nicht angezeigt. Bin mir jetzt sowas von unsicher ob ich das hätte anmelden müssen. Ich habe so ein schlechtes Gewissen. Kann mir hier jemand weiter helfen?
Muss ich einen einmaligen Freundschaftsdienst anzeigen
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Re: Muss ich einen einmaligen Freundschaftsdienst anzeigen
Was willst du denn da "anzeigen" ??? Wenn du das für die Steuererklärung 2019 nächstes Jahr reinschreiben willst.....nur zu. Wäre dann was? Einkommen aus was ??
Schlechtes Gewissen? Gegenüber wem? Nebeneinkünfte dieser Höhe wirken sich auch nicht auf deine Pension aus.
Fazit: Rege dich nicht auf und nutze das Internet nicht für kuriose Fragen, die dich selbst verwirren.
Schlechtes Gewissen? Gegenüber wem? Nebeneinkünfte dieser Höhe wirken sich auch nicht auf deine Pension aus.
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Re: Muss ich einen einmaligen Freundschaftsdienst anzeigen
Hallo und danke für Deine Antwort. Ich weiß, ich hab manchmal kuriose Gedankengänge und mach mir viel zu viel Sorgen, das ist wohl auch der Grund für meine psychische Erkrankung. Ich möchte halt immer alles korrekt machen. Jetzt bin ich aber wenigstens beruhigt, dank Dir.