Abzug von Erfahrungszeiten

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Mandalor
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jun 2019, 21:31
Behörde:
Geschlecht:

Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von Mandalor »

Hallo zusammen,
Ich habe nach langer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nun einen Beschäftigung beim Land Rheinland Pfalz, derzeit als Angestellter. Mein Dienstherr würde mich gerne Verbeamten, die Erfahrung aus der Wirtschaft wurde soweit anerkannt.
Nun wird jedoch argumentiert, dass ich ggü. einem Beamten, der die Laufbahn normal bestritten hat, keinen Vorteil haben dürfte. Dementsprechend sollen nun für die Erfahrungsstufenfestsetzung Zeiten in Abzug gebracht werden. Diese Zeiten teilen sich folgendermaßen auf:
2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt
3 Jahre laufbahnrechtliche Probezeit
3 Jahre Beförderungsverbot.
Insg. werden nun 8,5 Jahre für die Erfahrungsstufen gestrichen. Ich finde das schon ziemlich heftig.
Meine Frage ist nun, ob das soweit korrekt ist?
Danke im Voraus.
Mandalor
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jun 2019, 21:31
Behörde:
Geschlecht:

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von Mandalor »

Hallo nochmal,
Hat den keiner ein gleichgelagertes Problem gehabt oder zumindest Erfahrung, ob diese Herangehensweise konform ist?
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von GFunkt »

Ich halte das für korrekt. Eine Gleichstellung mit vergleichbaren Laufbahnbeamten ist rechtlich geboten. Es kann aber nicht sein, dass jemand nur weil er vorher lange in der Privatwirtschaft war besser gestellt wird.
Mandalor
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jun 2019, 21:31
Behörde:
Geschlecht:

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von Mandalor »

Ok.
Dann müsste der Laufbahnbeamte nach seiner 3 jährigen Ausbildung auch 8.5 Jahre warten, bevor seine Erfahrungsstufen steigen. Kenne aber gerade keinen der vergangenen Anwärter, bei dem das so war.
Würde ja bedeuten, das man erst mit 30 Jahren (19 Jahre bei Ausbildungsbeginn plus 3 J. Ausbildung) in die nächste Erfahrungsstufe kommt!
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von GFunkt »

Mandalor hat geschrieben: 16. Okt 2019, 21:03 Dann müsste der Laufbahnbeamte nach seiner 3 jährigen Ausbildung auch 8.5 Jahre warten, bevor seine Erfahrungsstufen steigen.
:?: :?: :?: Merkwürdige Aussage. Sieht man sich die Besoldungstabellen von RLP an, steigen die Erfahrungsstufen in einem 2-jährigen Rhythmus bis Stufe 5, danach bis Stufe 9 in 3-jährigem Rhythmus usw..
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Es ist der Wille des Gesetzgebers und steht in § 30 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 LBesG Rheinland-Pfalz.

Satz 2:
Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind und die hauptberufliche Tätigkeit auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung ausgeübt wurde.

Satz 3:
Zeiten nach den Sätzen 1 und 2 werden nicht berücksichtigt, soweit sie nach § 19 Abs. 2 LBG bereits zu einer Einstellung im ersten Beförderungsamt geführt haben.
conrad.ruben
Beiträge: 9
Registriert: 3. Feb 2015, 21:47
Behörde:

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Beitrag von conrad.ruben »

Hallo,

nur mal so nachgefragt: Kann es evtl. sein, dass es darum geht, dass du nicht gleich mit einer höheren Erfahrungsstufe ins Beamtenverhältnis übernommen werden sollst/kannst?
Ansonsten steigt man in den Erfahrungsstufen, wie es von "GFunkt beschrieben wurde: "....2-jährigen Rhythmus bis Stufe 5, danach bis Stufe 9 in 3-jährigem Rhythmus."

Grüße
Antworten