Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

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lavinia21
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Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von lavinia21 »

Guten Morgen,

ich bin seit 2010 Landesbeamter in BW (A13/S7/ immer VZ tätig) und aufgrund eines anerkannten Dienstunfalls seit Januar 2018 krank geschrieben. Ich bin seitdem auch in Therapie, doch ist das Trauma so stark, dass nur eine sehr langsame Verbesserung des Zustandes erfolgt bzw. ich durch Trigger recht schnell wieder "abbaue". Nun habe ich heute meinen 3. Termin beim Amtsarzt wegen DU oder Nicht-DU. Geplant war eigentlich eine Wiedereingliederung ab Mai/Juni 19, doch wenn ich ehrlich bin, schaffe ich das nicht. Ich weiß nicht einmal, ob ich es überhaupt nochmals schaffe mich mit der Schule bzw. dem schulischen Behördenapparat auseinanderzusetzen, da der Dienstunfall doch recht komplex war und ich einfach das Vertrauen in die gesamte Organisation verloren habe. Der AA hat zwar das letzte Mal schon 12 Monate Wiedereingliederung + begrenzte Dienstfähigkeit angesprochen, aber auch das ist aktuell für mich nicht leistbar und meine Ärzte sehen das auch so. Daher bin ich auch unschlüssig wie ich nun vorgehen soll?!

Ich habe (leider) nur einen GdB 30 erhalten, allein durch das Schreiben des Amtsarztes. "Meine" Ärzte wurden nicht befragt. Termin beim VdK habe ich.
Die Gleichstellung habe ich beantragt...mal sehen, was dabei raus kommt.

Aber was sollte ich nun tun, wenn der AA heute feststellt, dass es nichts wird? Ich kann und will mich nicht mehr wehren...habe das Gefühl, dass ich seit letztem Jahr nur noch einen Spießrutenlauf gegen die Behörden unternehme. Die AA war bisher sehr verständnisvoll. Die Schwerbehindertenvertretung des RP leider nicht...da kommt gar nichts.

Wie sieht es dann mit der Pensionshöhe aus? Bisher ist in allen Schreiben (meine Ärzte + AA) klar aufgeführt, dass meine Erkrankung aufgrund des Dienstunfalls erfolgte. Ist es dann zu erwarten, dass ich mich bzgl. der Pensionshöhe dennoch herumstreiten muss? ...das schaffe ich nicht, aber ohne "DU wegen Dienstunfall" reicht das Geld nicht (ich bin Hauptverdiener, mein LP in Ausbildung). Eine Nebentätigkeit schaffe ich aktuell natürlich auch nicht, so dass ich nicht mal schnell 450 Euro hinzuverdienen kann.

Eine kurze Antwort wäre nett.
sulzfluh
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von sulzfluh »

Hallo,

anlässlich meiner Zurruhestandsetzung wegen Dienstunfähigkeit auf Grund zweier Dienstunfälle in NRW hat der Amtsarzt wie folgt festgestellt:

Die dem Beamten am 00.00.0000 attestierte dauernde Dienstunfähigkeit ist auf die am 00.00. und am 00.00.0000 erlittenen Dienstunfälle zurückzuführen.

Er ist im Sinne des § 45 LBG nicht dienstfähig, da er seinen unabdingbaren Pflichten nicht voll nachkommen.

Meine Ruhestandsbezüge wurden als "Unfallruhegehalt" nach § 36.1 LBG festgesetzt.
lavinia21
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von lavinia21 »

Vielen Dank für die Antwort.

Ich werde dann zusehen, dass dies bei mir ebenfalls geschieht. Wie gesagt, ich liebe meinen Beruf, aber ich werde darin nicht mehr arbeiten können. Das, was geschehen ist, wird wieder so geschehen...egal wo, da das System dahinter nicht funktioniert.
Dienstunfall_L
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wichtig: Liegt die schriftliche Anerkennung des Dienstunfalls vor?
(Habe deinen Text so verstanden, dass diese vorliegt; weils wichtig ist, frage ich trotzdem.)

Wenn zeitlich möglich, besprich bei der Therapie, ob eine Reha sinnvoll erscheint zum jetzigen Zeitpunkt.

Wurde das Thema Reha beim AA-Termin angesprochen?
Wenn eine Reha sinnvoll erscheint (gemessen am Ziel der Wiedererlangung der DF) und du dir eine Reha zutraust, wäre diese eigentlich der nächste Schritt.

Zusätzlich zur psychotherapeutischen Begleitung würde ich versuchen, einen ärztl. Psychotherapeuten (also mit Dr., sind glaub ich dann immer auch Psychiater, bin aber unsicher) zu finden, denn ein Facharztbericht hat anderes Gewicht als ein evtl. Bericht eines Therapeuten, insb. beim Versorgungsamt.
Falls wg. GdB 30 die Frist für einen Widerspruch noch nicht abgelaufen ist, lege fristwahrend WS ein.
Ansonsten empfehle ich, die Gleichstellung noch einmal mit Hinweis auf 3. AA-Termin u. drohende Zurruhesetzung zu versuchen. Mit der Gleichstellung ist die SchwBV auch zuständig, die sich bei mir auch vage verhielt, solange keine SchwB-Eigenschaft feststand. Vielleicht findest du noch einmal Kraft dort zu beharren auf Beratung und Hilfe wegen des Gleichstellungsantrags.

Davor würde ich mit dem PR Kontakt aufnehmen, um dich abzusichern, ob dein Fall ihnen bekannt ist (PR müsste eigentlich mit d. Anerkennung des Dienstunfalls informiert worden sein).
Der PR wird vor einer Zurruhesetzung befragt, also ist es gut, wenn dort bekannt ist, was du dir vorstellst. Je nach Ansprechpartner gibt es auch viel Erfahrung damit, dass du für die Durchsetzung deiner Ansprüche gerade nicht die eigentlich erforderliche Kraft hast und Erfahrungen mit evtl. Alternativen.

Auch wenn dir eine Wiedereingliederung jetzt und heute nicht aussichtsreich erscheint, würde ich den Versuch - z.B. durch Reha - die DF wieder soweit zu erlangen nicht ganz aus den Augen verlieren. Wenn eine DF in einem anderen Betätigungsbereich theoretisch möglich ist (und dir möglich erscheint), dann solltest du das Ziel DF noch nicht ganz aufgeben. Es ist zwar schwierig, aber es gibt auch außerhalb von Schule und Unterricht amtsangemessene Beschäftigungen. Auch dies kann man mit PR (evtl. auch zusammen mit Frauenbeauftragter) überlegen.
lavinia21
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von lavinia21 »

Guten Morgen,

der AA-Termin war recht in Ordnung. Allerdings habe ich das Gefühl, dass der Arzt die DU weiter hinausschieben möchte, als ich und mir mehr zutraut. Für ihn gab es in den letzten Monaten positive Veränderungen, die mir gar nicht so auffallen.
Er schlägt nun die Wiedereingliederung in 6 Monaten, d.h. zum neuen Schuljahr, vor. Mit geringer Stundenzahl. Hier habe ich allerdings wieder Angst. Der AA möchte 8h/3 Tage...ich weiß nicht, ob ich das schaffe. Schule wird natürlich gewechselt. Wenn ich die Wiedereingliederung nicht bewältigen kann, treffen wir uns nochmals zur Besprechung der DU für 1-2 Jahre...auch hier wieder Angst vor dem Druck gesund werden zu müssen. Das habe ich auch so gesagt.

Die schriftliche Anerkennung des Dienstunfalls liegt vor. Der Fall ist überall bekannt. Eine Reha...nein, das ist das Einzige, das ich ablehne. Ich bin ein "Heimscheißer", d.h. ich brauche meine gewohnte Umgebung, meine Familie zur Gesundung. Ich mache alles mit, aber ich gehe nicht stationär.

Termin beim VDK habe ich heute. Antrag auf Gleichstellung inkl. Schreiben des AA wegen DU-Untersuchung wurde bereits weggeschickt.

Gruß
Torquemada
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von Torquemada »

lavinia21 hat geschrieben: 19. Feb 2019, 07:15 ....zur Besprechung der DU für 1-2 Jahre...auch hier wieder Angst vor dem Druck gesund werden zu müssen.
So etwas gibt es nicht. Und ein Druck, aus einer Dienstunfähigkeit heraus wieder gesund werden zu müssen, besteht nicht.
lavinia21
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von lavinia21 »

Viele Dank für die Info. Aber was passiert dann? Die AA sagte, dass sie mich 1 Jahr DU schreibt, worauf ich sagte, dass dies in mir wieder Druck aufbaut. Grund ist, dass ich nun etwas mehr als 1 Jahr zu Hause bin und sehe wie langsam die Genesung geht und dass es immer wieder Rückschläge gibt....2 Schritt vor und einer zurück. Daher dann die Aussage, dass wir dies auf 2 Jahre ausdehnen könnten.

Vielleicht sehe ich das auch alles zu negativ, aber ich habe innerlich mit dem Thema "Schule /Behörde / Landesdienst" aktuell einfach abgeschlossen. Natürlich werde ich im September in der Schule auftauchen und es versuchen, wenn es geht. Wenn nicht, dann nicht.

Meine Ärzte sehen das ähnlich. Sowohl Psychologin wie auch Psychiaterin sind Ärzte...daher denke ich schon, dass diese die Situation gut einschätzen könne. Die AA ist übrigens auch sehr freundlich.
Torquemada
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von Torquemada »

lavinia21 hat geschrieben: 19. Feb 2019, 08:21 Die AA sagte, dass sie mich 1 Jahr DU schreibt, worauf ich sagte, dass dies in mir wieder Druck aufbaut. ................... Die AA ist übrigens auch sehr freundlich.
Freundlich ja...aber beamtenrechtlich mit Schulungsbedarf... :D

Ein AA kann dich nicht "1 Jahr DU" schreiben. Dein Dienstherr entscheidet, ob er (theoretisch) gar nichts macht (dann bist du eben durch deinen behandelnden Ärzte krankgeschrieben) und du deine Besoldung weiterhin bekommst ODER

ob er dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt. Letztere kann dann immer wieder überprüft werden.
Dienstunfall_L
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Meine Vermutung ist, dass der AA mit 1 Jahr / 2 Jahre meint, dass dies der Vorschlag an den Dienstherrn sein wird, wann die Dienstfähigkeit erneut überprüft wird.
Eine befristete Zurruhesetzung gibt es nicht. Eine Reaktivierung gibt es, wenn bei eiener der Überprüfungen festgestellt wird, dass deine Dienstfähigkeit wieder hergestellt worden ist. Feste Fristen gibt es dafür keine (mehr); ein Antrag auf Überprüfung kann auch vom Beamten selber gestellt werden.

Ich habe dir zwei PNen geschickt.
lavinia21
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von lavinia21 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten und PNs.

Ich habe noch eine Frage zu meiner aktuellen Arbeitsunfähigkeit:
Gerne möchte ich versuchen mich langsam wieder an fremden Menschen anzutasten. Hierfür würde ich gerne als persönliche Assistenz in der Betreuung von körperlich behinderten Menschen tätig sein. Vorteil: Alles in deren 4 Wänden und eben nur 1-2x monatlich. Nun wird diese Tätigkeit jedoch immer vergütet. Ist es denn möglich diese Tätigkeit als Ehrenamt mit Aufwandspauschale genehmigen zu lassen oder sagt das RP da gleich "Nein!"?
lavinia21
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von lavinia21 »

Guten Morgen,

die AÄ hat den GdS bis 31.12.18 auf 30 und ab 1.1.19 auf 20 gesetzt. Das ist natürlich doof, denn 1. war meine Untersuchung am 18.2. und 2. bekomme ich daher ab 1.1. keinen Unfallausgleich mehr.

Wie sollte ich denn nun vorgehen? Ich verzweifle hier langsam wirklich. Habe natürlich Angst mir der Verhältnis zur AÄ zu versauen, wenn ich in der Widerspruch gehe, aber ich bin nicht gesund.

Weiterhin wurde bzgl. meiner Dienstfähigkeit zumindest in dem an mich in Kopie übersandten Schreiben nichts davon geschrieben, dass eine Wiedereinglieder stattfinden soll. Heißt das nun, dass die mich wohl zum 31.3. in Pension schicken?

LG...ich bin fix und fertig.
Dienstunfall_L
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Re: Dienst(un)fähigkeit wegen Dienstunfall - Wie vorgehen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn ich dich richtig verstehe, liegt bisher die amtsärztliche Stellungnahme, aber nicht der Bescheid vor.

Solltest du noch keinen RA haben, würde ich nun einen suchen.
Er sollte sich auskennen mit Dienstunfallfürsorge und bestmöglichst auch mit qualifizierten Dienstunfällen.

Vielleicht hat jemand hier einen Tipp und schickt ihn dir per PN.

Ich hab keinen RA-Tipp, habe dir trotzdem eine PN geschickt ...
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