Das klingt ja nicht so prickelnd, da ich bis dato noch keinen Bescheid habe. Sollte sich das nachteilig auswirken, wäre der Besuch beim Anwalt wohl eine Option.vättern hat geschrieben: 28. Nov 2025, 10:37 @sepp aus B
Nur mal so zur Info. Die 3 Jahre werden ab neuem Bescheid Datum gerechnet.
Bescheid 10/25. Rückwirkend Ab 01/22 Zahlung ab 17 Jahre. 05/23 Zahlung ab Lehrbeginn. Je länger das bei der Banst bei diesen Fällen dauert um so billiger wird das für die Banst wegen der Verjährung.
Mich würde mal interessieren ob es noch mehr gibt die dieses Problem haben.
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo in die Runde,
ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %
hochgestuft, was einer Differenz von 3,78 % entspricht. Die einleitende Begründung ist zwar beim Lesen nachvollziehbar, aber doch sehr juristisch gehalten. Die folgenden Seiten der Berechnung sind kaum nachvollziehbar, letzlich steht dort aber 71,75 %.
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
VG Friedel
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ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Na, das sind doch erfreuliche Neuigkeiten! Wie heißt das Sprichwort? Was zählt, ist was hinten rauskommtfriedel hat geschrieben: 28. Nov 2025, 17:27 Hallo in die Runde,
ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %hochgestuft, was einer Differenz von 3,78 % entspricht. Die einleitende Begründung ist zwar beim Lesen nachvollziehbar, aber doch sehr juristisch gehalten. Die folgenden Seiten der Berechnung sind kaum nachvollziehbar, letzlich steht dort aber 71,75 %.
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
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Sepp aus B
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Friedel,friedel hat geschrieben: 28. Nov 2025, 17:27 Hallo in die Runde,
ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %hochgestuft, was einer Differenz von 3,78 % entspricht. Die einleitende Begründung ist zwar beim Lesen nachvollziehbar, aber doch sehr juristisch gehalten. Die folgenden Seiten der Berechnung sind kaum nachvollziehbar, letzlich steht dort aber 71,75 %.
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
VG Friedel
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Erst mal auch Glückwunsch.
Die monitäre Berechnung geht immer vom Stichtag 1.1.2020 und /oder 1.5.2023 aus. Ich habe meine Bezügemitteilungen herausgesucht da ergibt sich die Differenz. Im ersten Moment meinte ich, das ich auch die Zeit anerkannt bekommen habe, was stimmt, aber weniger Euros bekomme. Da habe ich noch nicht genau auf das Datum zum Berechnungszeitraum geschaut. Dies sind eben o.g. Stichtage.
MfG Sepp aus B.
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Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo
Ich habe meinen Antrag am 30.11.2023 eingereicht und am 22.12.2023 die Eingangsbestätigung erhalten.
Auf Nachfragen am 25.10.2024 schrieb man mir "innerhalb der nächsten zwei Monate" Auf Nachfrage am 21.03.2025 kam gar keine Antwort mehr.
Ich bin es leid. Habe mir einen Anwalt (Fachanwalt Verwaltungsrecht) genommen. Mal sehen was er bewirkt?
Habe meine Lehre vom 01.09.1972 bis 14.07.1975 gemacht. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten wurden ab dem 15.07.1975 berücksichtigt. Da war ich noch 17.
VG Georg
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Ich habe meinen Antrag am 30.11.2023 eingereicht und am 22.12.2023 die Eingangsbestätigung erhalten.
Auf Nachfragen am 25.10.2024 schrieb man mir "innerhalb der nächsten zwei Monate" Auf Nachfrage am 21.03.2025 kam gar keine Antwort mehr.
Ich bin es leid. Habe mir einen Anwalt (Fachanwalt Verwaltungsrecht) genommen. Mal sehen was er bewirkt?
Habe meine Lehre vom 01.09.1972 bis 14.07.1975 gemacht. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten wurden ab dem 15.07.1975 berücksichtigt. Da war ich noch 17.
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Sepp aus B
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Georg,Gefla hat geschrieben: 1. Dez 2025, 14:40 Hallo
Ich habe meinen Antrag am 30.11.2023 eingereicht und am 22.12.2023 die Eingangsbestätigung erhalten.
Auf Nachfragen am 25.10.2024 schrieb man mir "innerhalb der nächsten zwei Monate" Auf Nachfrage am 21.03.2025 kam gar keine Antwort mehr.
Ich bin es leid. Habe mir einen Anwalt (Fachanwalt Verwaltungsrecht) genommen. Mal sehen was er bewirkt?
Habe meine Lehre vom 01.09.1972 bis 14.07.1975 gemacht. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten wurden ab dem 15.07.1975 berücksichtigt. Da war ich noch 17.
VG Georg
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Wann wurdest du Beamter? Lehrzeit ist wie bei mir. Beamter wurde ich am 1.1.1980. Wenn du auch in dem Zeitraum Beamter wurdest sollte Dir die Ausbildungszeit anerkannt werden.
Viel Erfolg
Sepp
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Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Sepp
ich wurde am 01.01.1981 verbeamtet. Ich denke auch das meine Ausbildungszeit anerkannt wird aber ich habe keine Lust mehr zu warten.
Bin gleich bei meinem Fachanwalt.
Gruß
Georg
ich wurde am 01.01.1981 verbeamtet. Ich denke auch das meine Ausbildungszeit anerkannt wird aber ich habe keine Lust mehr zu warten.
Bin gleich bei meinem Fachanwalt.
Gruß
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich habe mir gestern die Ehre als Nervensäge gegeben
und habe erneut telefonisch den Stand der Bearbeitung erfragt. Leider wird der Ton etwas "pissiger". Ich solle doch bitte mal Verständnis aufbringen, dass diese Sache nebenher zu den alltäglichen Aufgaben erledigt werden muss. Und ich müsse mich weiterhin gedulden. Das würde noch eine Weile dauern. Mein Einwand, dass ich und viele andere bereits 20 Monate und länger warten wurde hingegen nicht mit Verständnis honoriert.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Mein Eindruck scheint nicht zu täuschen, dass dort unser berechtigtes Anliegen nebenher zu den alltäglichen Aufgaben bearbeitet wird.Murmels Frauchen hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:11 Ich solle doch bitte mal Verständnis aufbringen, dass diese Sache nebenher zu den alltäglichen Aufgaben erledigt werden muss. Und ich müsse mich weiterhin gedulden. Das würde noch eine Weile dauern. Mein Einwand, dass ich und viele andere bereits 20 Monate und länger warten wurde hingegen nicht mit Verständnis honoriert.
Ich hoffe, Georg wird über seinen Besuch beim Fachanwalt berichten.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo
Ja, wir starten mit einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht. Ich weiß nur noch nicht welches zuständig ist. Mal sehen wie lange das dauert.
Gruß Georg
Ja, wir starten mit einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht. Ich weiß nur noch nicht welches zuständig ist. Mal sehen wie lange das dauert.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Die Klage kann man übrigens schon nach 3 Monaten warten einreichen.

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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Die Antwort ist gerade eingetrullert und lässt mich doch mit mehr Fragen zurück als zuvor.
Zunächst positiv: die Lehrzeit wurde vollumfänglich anerkannt und würde den Satz auf 75 % steigern. Natürlich geht es nur bis zum Höchstsatz von 71,75 %.
Allerdings habe ich keine Ahnung, warum in der Berechnung plötzlich deutlich niedrigere Werte beim Grundgehalt, Familienzuschlag, Amtszulage und Überleitungsbetrag aufgeführt sind. Damit käme ich trotz Erhöung um etwa 2 % auf 130 Euro weniger. Da kann doch was nicht stimmen?
Sehr verwirrend und ich warte mal den Januarbescheid ab, was letztendlich wirklich dabei herauskommt.
Zunächst positiv: die Lehrzeit wurde vollumfänglich anerkannt und würde den Satz auf 75 % steigern. Natürlich geht es nur bis zum Höchstsatz von 71,75 %.
Allerdings habe ich keine Ahnung, warum in der Berechnung plötzlich deutlich niedrigere Werte beim Grundgehalt, Familienzuschlag, Amtszulage und Überleitungsbetrag aufgeführt sind. Damit käme ich trotz Erhöung um etwa 2 % auf 130 Euro weniger. Da kann doch was nicht stimmen?
Sehr verwirrend und ich warte mal den Januarbescheid ab, was letztendlich wirklich dabei herauskommt.
Zuletzt geändert von Murmels Frauchen am 11. Dez 2025, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Interessante Konstellation. Hat sich die Behörde auch zur Nachzahlung geäußert? Es würde mich wundern, wenn die Bezüge für Januar schon angepasst wären.
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nettobezüge und Höhe der Nachzahlung soll ich bitte den Bezügemitteilungen entnehmen. Die Nachzahlungen sollen mit dem Januargeld kommen 
Ich frage mich nur, welche Nachzahlung das sein soll, wenn die Witwenversorgung um 10 % gekürzt wird?
Ich frage mich nur, welche Nachzahlung das sein soll, wenn die Witwenversorgung um 10 % gekürzt wird?
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich habe jetzt mal tiefer gegraben. Grundlage der Neuberechnung ist Gehaltstabelle aus 2022. Jedoch lag das bisherige Grundgehalt in der Berechnung aufgrund der aktuellen Gehaltstabelle 400 Euro höher. Fragen über Fragen....fehlt nur noch, dass da nachgefordert wird.
Hatten wir nicht einen ähnlichen Fall hier, wo ebenfalls am Grundgehalt rumgebastelt wurde?
Hatten wir nicht einen ähnlichen Fall hier, wo ebenfalls am Grundgehalt rumgebastelt wurde?
