Das klingt ja nicht so prickelnd, da ich bis dato noch keinen Bescheid habe. Sollte sich das nachteilig auswirken, wäre der Besuch beim Anwalt wohl eine Option.vättern hat geschrieben: 28. Nov 2025, 10:37 @sepp aus B
Nur mal so zur Info. Die 3 Jahre werden ab neuem Bescheid Datum gerechnet.
Bescheid 10/25. Rückwirkend Ab 01/22 Zahlung ab 17 Jahre. 05/23 Zahlung ab Lehrbeginn. Je länger das bei der Banst bei diesen Fällen dauert um so billiger wird das für die Banst wegen der Verjährung.
Mich würde mal interessieren ob es noch mehr gibt die dieses Problem haben.
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo in die Runde,
ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %
hochgestuft, was einer Differenz von 3,78 % entspricht. Die einleitende Begründung ist zwar beim Lesen nachvollziehbar, aber doch sehr juristisch gehalten. Die folgenden Seiten der Berechnung sind kaum nachvollziehbar, letzlich steht dort aber 71,75 %.
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
VG Friedel
FA2 Bielefeld
ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Na, das sind doch erfreuliche Neuigkeiten! Wie heißt das Sprichwort? Was zählt, ist was hinten rauskommtfriedel hat geschrieben: 28. Nov 2025, 17:27 Hallo in die Runde,
ich habe heute meinen neuen Bescheid von der BansT bekommen. Das Schreiben enthält 14 Blätter, wovon 10 Blätter die Darstellung der Berechnung einnehmen.
Soweit ich das auf die Schnelle verstehe, wurde ich von 67,97 % auf 71,75 %hochgestuft, was einer Differenz von 3,78 % entspricht. Die einleitende Begründung ist zwar beim Lesen nachvollziehbar, aber doch sehr juristisch gehalten. Die folgenden Seiten der Berechnung sind kaum nachvollziehbar, letzlich steht dort aber 71,75 %.
Ich werde mir den Bescheid noch einmal in Ruhe anschauen, um die Zusammenhänge der Berechnung zu verstehen.
VG Friedel
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