Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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fernmelder
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von fernmelder »

So wie Vättern das beschreibt, habe ich das auch verstanden. Ich habe auch zwei verschiedene Berechnungen dafür erhalten, wovon dann die Höhere ab dem Rentenbezug gelten sollte.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo allerseits !
Gibt es ggf mittlerweile Bewegung in einigen Fällen "Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr"
wo die Ausbildungszeiten im Nachhinein aberkannt wurden wegen Änderung der Zugangsvorraussetzungen am 1.1.1980 ?
Mein negativer Bescheid kam im Sept. 2024 und mein Einspruch (mit Anwalt) stammt aus Okt. 2024 , seit dem ausser einer
Eingangsbestätigung nichts mehr von der BAnst PT gehört.
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Hier herrscht nach wie vor Grabesruhe. Ich habe noch nicht mal einen abschließenden Bescheid nach 1,5 Jahren. :?
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo Murmels Frauchen , ja es ist wirklich verdammt "ruhig" seitens der BAnst PT. Aber solange man noch keinen endgültigen negativen Bescheid auch nach dem Widerspruch hat gibt es ja noch Hoffnung denk ich.
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

mroe2016 hat geschrieben: 3. Sep 2025, 17:11 Hallo Murmels Frauchen , ja es ist wirklich verdammt "ruhig" seitens der BAnst PT. Aber solange man noch keinen endgültigen negativen Bescheid auch nach dem Widerspruch hat gibt es ja noch Hoffnung denk ich.
Tja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Bei einer telefonischen Nachfrage vor einigen Wochen bekam ich die Auskunft, dass ich wohl noch viel Geduld haben muss.
Ich halte es jetzt mal wie mit der Steuererklärung: Je länger der Bescheid dauert, umso wahrscheinlicher ist ein Happyend. 😁
blink182
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von blink182 »

Haben denn hier alle ihren Bescheid schon erhalten?

Ich habe noch gar nichts gehört... :shock:
Gruß
blink182
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

blink182 hat geschrieben: 14. Sep 2025, 10:05 Haben denn hier alle ihren Bescheid schon erhalten?

Ich habe noch gar nichts gehört... :shock:
Hallo,

nein, auch ich habe bisher ebenfalls noch nichts gehört, obwohl ich meinen Antrag am 30.12.2023 abgesendet habe.
Es wäre mal interessant, zu erfahren, ob es jüngste Neuberechnungen gegeben hat.

MfG
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Auch hier gibt es außer der ersten Bestätigung des Eintreffens der Unterlagen im Frühjahr 2024 und der Vertröstung am Telefon leider keinerlei Reaktion.
FlotterFeger
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von FlotterFeger »

Bei mir hat sich bisher auch nichts getan, außer wie bei anderen das man sich in Geduld üben soll.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo, ich hab seinerzeit im Nov 2023 meinen Antrag abgeschickt und im September 2024 den negativen Bescheid bekommen mit der Aberkennung der gesamten AzubiZeit. Dann Widerspruch mit Einschaltung eines Anwalts , Eingangsbestätigung von der BAnst PT im Oktober 2024 und seit dem NICHTS mehr. Es sieht ein wenig danach aus , das diejenigen die was abgezogen bekommen haben (AzubiZeit) eher den Bescheid bekommen als diejenigen die was nachgezahlt bekommen. Ist aber reine Spekulation.
programmer
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von programmer »

Habe letzte Woche ein positives Schreiben der BANST bekommen.
mir wurde die Lehrzeit vor dem 17.Lebensjahr anerkannt.
Das Schreiben selbst wurde am 26.August erstellt, hat dann noch etwas gedauert,
bis der Brief ankam.

Den Einspruch habe ich im Februar 2024 abgeschickt. Auch schon einmal
einen Einspruch im Dezember 2019, dieser wird scheinbar ignoriert.
Bin seit Juni 2014 im Vorruhestand, 55er Regelung Telekom, genau zu dem Zeitpunkt wurden die
Zeiten vor dem 17.Lebensjahr abgezogen. August 1975 - März 1976, da bin ich 17 Jahre
alt geworden. Lehrzeitanrechnung vorher 131 Tage (68,54% ), jetzt 345 Tage (69,58%).

Lehre Fernmeldehandwerker: 15.08.1975 bis 25.07.1978 - ich bekomme jetzt 1,04% mehr
laut Berechnung.

Nettobezüge und Nachzahlung soll ich dann mit der Bezügemitteilung zum Oktober
entnehmen, auch die Nachzahlung ab Mai 2023.

Natürlich wird mir seit Juni 2025 die Rente von den Bezügen abgezogen, ein paar
Euro dürften es aber trotzdem mehr sein.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo programmer,
gut das zu hören, also tut sich was im Hintergrund bei der BAnst-PT, immerhin.
Simplicon
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Simplicon »

Hallo, mich würde es interessieren, wie es dann in meiner Situation aussehen würde. Ich habe 1980 mit 15 Jahren mit der Berufsschule angefangen. 1983 habe ich mit 18 Jahren die Ausbildung beendet. Inzwischen bin ich 60 Jahre und wenn die Ausbildung mit der Berufsschule gerechnet wird, dann hat am 01.09. das 45 Jahr begonnen. Nach 32 Jahren Schichtdienst und teilweise 55 Stunden Nachtschicht in der Woche, überlege ich, ob ich früher aufhören kann. Dazu kommt noch der Weg zur Arbeit, ich fahre täglich 130 Km, dann bin ich bei den bestimmten Nachtschichten mit Hin- und Rückweg bei 65 Stunden in der Woche (für den Anfahrtsweg kann der Arbeitgeber nichts, meinen Wohnort habe ich mir ausgesucht), macht sich jetzt im Alter doch bemerkbar. Hinzu kommen noch die gefahrenen Kilometer auf der Arbeit, sodaß ich im Monat auf bis zu 10.000 Km komme.

Die Personalstelle hat mir folgende Auskunft gegeben:

- jetzt aufhören: - 14%
- mit 63 aufhören: - 10%
- mit 63 aus gesundheitlichen Gründen: - 0% Klingt schon mal gut
- mit 65 aufhören: - 0% Hier fehlen mir dann 3 Monate um mit meinem 50 Jahr zu beginnen.
- mit 67 aufhören: - 0% Bis da hin, auf keinen Fall, da fehlen mir 3 Monate um mit meinem 52 Jahr zu beginnen.

Auf eure Antworten bin ich gespannt, ein schönes Wochenende.
Eckes
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Eckes »

Hallo zusammen, ich wollte mich nur kurz melden.Ich habe meinen Antrag im März 24 gestellt, habe jetzt Bescheid bekommen, es wurde alles anerkannt, die Nachzahlung soll im Oktober kommen.Hatte 64,54% Ruhegehalt, habe jetzt 68,56% neu berechnet bekommen. LG. und Euch viel Glück auf einen positiven Bescheid. Eckes :)
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Eckes hat geschrieben: 19. Sep 2025, 10:07 Hallo zusammen, ich wollte mich nur kurz melden.Ich habe meinen Antrag im März 24 gestellt, habe jetzt Bescheid bekommen, es wurde alles anerkannt, die Nachzahlung soll im Oktober kommen.Hatte 64,54% Ruhegehalt, habe jetzt 68,56% neu berechnet bekommen. LG. und Euch viel Glück auf einen positiven Bescheid. Eckes :)
Uih, jetzt wage ich tatsachlich, mir mal in Stückchen Vorfreude zu genehmigen. 😁 Und hoffentlich fällt die lang ersehnte Nachricht hier ebenfalls positiv aus.
Danke, Eckes!
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