2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
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Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Danke Blue Ice Ultra. Also bedeutet dies für uns, dass ich den erhöhten Bemessungssatz bekommen könnte auch wenn ich nur für ein Kind Kindergeld/Familienzuschlag erhalte, während meine Frau beide Kinder bräuchte...? In dem Formular dazu http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vord ... kinder.pdf gibt es eine Fußnote unter Punkt 2), die ich so verstehe, dass dies gerade nicht möglich ist. Oder misverstehe ich da wieder was?
Nochmals danke für eine Antwort.
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Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Zur ersten Frage: Ist richtig.
Zur zweiten Frage: Missverstehst Du gerade. Teilt Ihr die KG-Gewährung unter euch auf, entfällt die Berechtigtenbestimung bzgl. des Umstandes wer für das Kind 1 bzw. 2 Beihilfen beantragen kann.
Zur zweiten Frage: Missverstehst Du gerade. Teilt Ihr die KG-Gewährung unter euch auf, entfällt die Berechtigtenbestimung bzgl. des Umstandes wer für das Kind 1 bzw. 2 Beihilfen beantragen kann.
Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Danke für die Hilfe, Blue Ice Ultra. Das habe ich jetzt verstanden.
Darf ich noch etwas anderes fragen:
1. Wie sieht es mit dem Familienzuschlag Stufe 2 aus, wenn meine Frau oder Ich in Elternzeit sind? Habe ich richtig gelesen, dass meine Frau für meine Elternzeit einen Anspruch geltend machen kann, auch wenn nicht sie sondern ich das Kindergeld erhalte (mir ist bekannt, dass bei zwei Berechtigten immer nur derjenige die Zulage erhält, der Kindergeld bekommt). Und entsprechend umgekehrt für das Jahr Elternzeit meiner Frau könnte ich den Zuschlag für ein Kind bekommen, für das meine Frau Kindergeld erhält? Gibt es da einen entsprechenden "Paragraphen", mit dem man bei den Familienkassen argumentieren kann?
2. Können wir durch eine Berechtigtenwechsel beim Kindergeld erreichen, dass auch der Familienzuschlag Stufe 2 an den anderen ausgezahlt wird? Ist damit auch ein Wechsel der Beihilfeberechtigung verknüpft, weil bei uns nur derjenige Beihilfe für Kinder beantragen kann, der das Kindergeld erhält?
Darf ich noch etwas anderes fragen:
1. Wie sieht es mit dem Familienzuschlag Stufe 2 aus, wenn meine Frau oder Ich in Elternzeit sind? Habe ich richtig gelesen, dass meine Frau für meine Elternzeit einen Anspruch geltend machen kann, auch wenn nicht sie sondern ich das Kindergeld erhalte (mir ist bekannt, dass bei zwei Berechtigten immer nur derjenige die Zulage erhält, der Kindergeld bekommt). Und entsprechend umgekehrt für das Jahr Elternzeit meiner Frau könnte ich den Zuschlag für ein Kind bekommen, für das meine Frau Kindergeld erhält? Gibt es da einen entsprechenden "Paragraphen", mit dem man bei den Familienkassen argumentieren kann?
2. Können wir durch eine Berechtigtenwechsel beim Kindergeld erreichen, dass auch der Familienzuschlag Stufe 2 an den anderen ausgezahlt wird? Ist damit auch ein Wechsel der Beihilfeberechtigung verknüpft, weil bei uns nur derjenige Beihilfe für Kinder beantragen kann, der das Kindergeld erhält?
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Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Kindergeld / Familienzuschlag sind nicht meine Baustelle.
Grundsätzlich habt Ihr nicht die Möglichkeiten die ein Beamtenpaar hat deren Bh-Ansprüche sich in beiden Fällen nach der BVO NRW richten. Alles steht und fällt damit ob die Bh-Stelle Deiner Frau Dich als berücksichtigungsfähig anerkennt oder nicht, was sie nach Deinen Aussagen nicht macht. Also bleiben euch im Rahmen der Berechtigtenbestimmung genau zwei Lösungen:
1. Deine Frau bekommt für beide Kinder dauerhaft das Kindergeld, dann erhält sie den erhöhten Bemessungsatz und muss für beide Kinder die Aufwendungen bei sich geltend machen,
oder
2. Ihr teilt das KG auf, Du nimmst den erhöhten Bemessungssatz und musst für eines der Kinder (nämlich das für das Du KG erhältst) die Aufwendungen bei Dir geltend machen.
Was anderes ist unter dem Gesichtspunkt das die Bh-Stelle Deiner Frau Dich nicht als berücksichtigungsfähig anerkennen will, nicht machbar. Übrigens die Entscheidung zu den o.g. Alternativen ist im Rahmen der Berechtigtenbestimmung zu treffen und danach auch nicht mehr änderbar (es sei denn Deine Bh-Stelle ist da so kulant).
Grundsätzlich habt Ihr nicht die Möglichkeiten die ein Beamtenpaar hat deren Bh-Ansprüche sich in beiden Fällen nach der BVO NRW richten. Alles steht und fällt damit ob die Bh-Stelle Deiner Frau Dich als berücksichtigungsfähig anerkennt oder nicht, was sie nach Deinen Aussagen nicht macht. Also bleiben euch im Rahmen der Berechtigtenbestimmung genau zwei Lösungen:
1. Deine Frau bekommt für beide Kinder dauerhaft das Kindergeld, dann erhält sie den erhöhten Bemessungsatz und muss für beide Kinder die Aufwendungen bei sich geltend machen,
oder
2. Ihr teilt das KG auf, Du nimmst den erhöhten Bemessungssatz und musst für eines der Kinder (nämlich das für das Du KG erhältst) die Aufwendungen bei Dir geltend machen.
Was anderes ist unter dem Gesichtspunkt das die Bh-Stelle Deiner Frau Dich nicht als berücksichtigungsfähig anerkennen will, nicht machbar. Übrigens die Entscheidung zu den o.g. Alternativen ist im Rahmen der Berechtigtenbestimmung zu treffen und danach auch nicht mehr änderbar (es sei denn Deine Bh-Stelle ist da so kulant).
Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Auf die Gefahr hin, dass du dazu schon etwas geschrieben hattest: Für Kind Nr.1 mussten wir ja bereits eine Berechtigtenbestimmung ausfüllen nach der ich die Beihilfen erhalte. Verstehe ich dich richtig, dass mit dem Wechsel des KG-Bezuges auf meine Frau diese Berechtigtenbestimmung ihre Gültigkeit verliert, weil dann ja meine Frau für beide Kinder die Aufwendungen geltend machen muss?
Oder aber: Ist durch die Berechtigtenbestimmung bei der Beihilfe gar kein Wechsel des Kindergeldbezuges möglich?
Danke für eine Antwort Blue Ice Ultra! Finde ich prima, dass du mit mir "am Ball" bleibst.
Wer kennt sich denn zum Thema Familienzuschlag aus? Fühlt sich jemand angesprochen und kann etwas zu den Fragen meines letzten Posts sagen?
Oder aber: Ist durch die Berechtigtenbestimmung bei der Beihilfe gar kein Wechsel des Kindergeldbezuges möglich?
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Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Der Tipp macht nur bezüglich KG-Gewährung Sinn. Bezüglich Beihilfe können die jeweiligen Bh-Stellen nur aus ihrer jeweiligen Sicht (BBhV bzw. BVO NRW) beraten, weswegen der Tipp letztlich ins Leere läuft.dibedupp hat geschrieben:Warumcrufst du nicht einfach mal bei der Familienkasse und der Beihilfestelle an und lässt dich dort kompetent beraten?
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Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Erstmal zur letzten Frage: Da Du die Beihilfen für euer erstes Kind geltend machst ist der Weg eh vorgegeben (sorry, aber der Umstand das Du für Kind 1 ja schon die Aufwendungen geltend machst war mir nicht mehr präsent). Eine Änderung der Berechtigtenbestimmung (bezüglich Beihilfenbeantragung für Kind 1) wegen des zweiten Kindes ist (formal juristisch) nicht möglich. Ergo würde ich dazu raten das Du auch die Aufwendungen für das zweite Kind einschl. KG auf Dich nimmst (den erhöhten Bemessungssatz kannst Du dann zwangsläufig in Anspruch nehmen). Ich würde aber mal bei Deiner Bh-Stelle nachfragen, ob man in eurem Fall evtl. die Berechtigtenbestimmung vllt. noch mal neu durchführen kann (dann stehen euch drei Lösungen zur Verfügung; die aus meinem Post von gestern und diese hier). Dann müsstest Ihr Euch aber wirklich dauerhaft festlegen.Olaf S. hat geschrieben:Auf die Gefahr hin, dass du dazu schon etwas geschrieben hattest: Für Kind Nr.1 mussten wir ja bereits eine Berechtigtenbestimmung ausfüllen nach der ich die Beihilfen erhalte. Verstehe ich dich richtig, dass mit dem Wechsel des KG-Bezuges auf meine Frau diese Berechtigtenbestimmung ihre Gültigkeit verliert, weil dann ja meine Frau für beide Kinder die Aufwendungen geltend machen muss?
Oder aber: Ist durch die Berechtigtenbestimmung bei der Beihilfe gar kein Wechsel des Kindergeldbezuges möglich?
Danke für eine Antwort Blue Ice Ultra! Finde ich prima, dass du mit mir "am Ball" bleibst.
Zur ersten Frage: Eben nicht, ergo wäre aus Sicht Deiner Bh-Stelle der Wechsel in der KG-Gewährung (aus beihilferechtlicher Sicht) nicht möglich, da dies gleichzeitig einen Wechsel der Berechtigung für Beihilfebeantragung für Kind 1 bedeuten würden. Die aber ist nach der BVO NRW nicht bzw. nur im Ausnahmefall änderbar.
Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Danke für die prompte Antwort! Ich werde mal mit meiner Bh-Stelle telefonieren, ob eine Neubestimmung der Berechtigung möglich ist.
Kannst du mir kurz erklären, wieso du empfiehlst, dass ich für beide Kinder KG beantragen sollte? Die Alternative, dass meine Frau für das
2. Kind KG bekommt, würde dazu führen, dass ihre Arbeitszeit auf 40 h reduziert würde......
Kannst du mir kurz erklären, wieso du empfiehlst, dass ich für beide Kinder KG beantragen sollte? Die Alternative, dass meine Frau für das
2. Kind KG bekommt, würde dazu führen, dass ihre Arbeitszeit auf 40 h reduziert würde......
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Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Das hat eher praktische Gründe.
Re: 2 Beamte (Bund+Land NRW): Beihilfe bei 2 Kindern
Danke für deine Antworten, Blue Ice Ultra!