Verbeamtung Ja oder Nein- tausend Fragen....

Themen speziell für Bundesbeamte

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alexxag
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Beitrag von alexxag »

Ich will nicht wissen, wieviele Beschäftigte des Luftfahrtbundesamtes sich durch die neue Abteilung eine Beförderung erhofft hatten....
Die nächste Bundesbehörde, die Beamte aufnehmen wird, ist das Statistische Bundesamt.... dort soll`s wohl zukünftig auch Bedarf geben.

So, wie es mir scheint, sind nun alle Bundesbehörden in der Pflicht, freiwerdende DP zunächst der Bw zur Verfügung zu stellen. Sollte sich dort keiner finden, darf öffentlich ausgeschrieben werden. Es geht auch weniger um die Offiziere, sondern um das zivile Personal der Bw.
Wie will man denn sonst den (zivilen) Personalabbau von gut 85.000 auf 55.000 Haushaltsstellen schaffen?! Dass das Personal auch weiterhin im ÖD beschäftigt ist und bezahlt wird, ist ja logisch...aber der Minister rüht sich ja lediglich mit den Einsparungen im Verteidigungshaushalt....Das andere Ministerien dadurch widerrum mehr Ausgaben haben, interessiert doch keinen... ;)

Aber nun sind wir doch weit vom eigentlichen Thema weg gekommen...!
RHW
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Beitrag von RHW »

Hallo Tatjana,

bei der Verbeamtung steht auch ein Vergleich GKV und PKV an.

Dabei gibt es vioele wichtige Punkte zu beachten, da es eine lebenslange Entscheidung ist:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: weiterer Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Stiefkinder in 2. Ehe, Frühpensionierung, Elternzeit, Sabbatjahr, späteres (Zweit-)Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...

• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Hebammenhilfe, Haushaltshilfe, kieferorthopädische Behandlung für Kinder, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

Wenn die Jahresbruttoeinkünfte des PKV-Versicherten mehr als
49.500 Euro jährlich betragen, ist eine kostenlose Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen (§ 10 SGB V). Dann besteht eine (ggf. einmalige) Möglichkeit zwischen einer PKV oder einer beitragspflichtigen GKV-Mitgliedschaft zu wählen (GKV: 143 Euro monatlich).

Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.

In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben (ggf. auch für Ehegatte und Kinder):

test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

[quote="Bundesfreiwild"]Lustig die Ansage, die BW-ler in andere Bundesbehörden zu drücken.

Die bauen doch alle selbst Beamte ab und bei den ehemaligen Bundesbehörden Bahn und Postunternehmen Telekom, Postbank und Gelbe Post... da kippen sie ja die Beamten wenns irgend geht, raus (und sind sowieso keine Behördenb mehr)

Irgendwie ist es doch auch nur Augenwischerei. Ob man die Beamten nun bis zu ihrer Pensionierung in der Bundeswehr bezahlt oder ob man sie bezahlt, wenn sie irgendwo anders untergebracht sind.
Bei der Telekom hat sich allerdings gezeigt, dass vor allem ältere Beamte nun gar nicht gerne weit zur Arbeit fahren oder umziehen; da soll wohl ähnlicher Unbequemlichkeitsdruck bei der BW ausgeübt werden, um die Leute loszuwerden.

Außerdem gibts da auch überall Betriebsräte, die bei Personalzugängen in der Mitbestimmung sind. Und die wollen garantiert nicht irgendeinen Offizier "einbauen", wenn der für die nächsten 20 Jahre einen Beförderungsstau für alle Stammbeamten der Behörde verursacht.

Es sei denn, man übt entsprechenden Druck aus oder schmiert den Vorgang ausreichend üppig.[/quote


Hallo,

bei allem Verständnis für teilweise schweren Einschnitte ins Privatleben - alle Bundesbeamte war ist bekannt das sie theoretisch im ganzen Bundesgebiet versetzt werden können.

Da ich dieses Risiko nie eingehen wollte, kam für mich eine Bundesbehörde als Arbeitgeber nicht in Betracht.

Sollen wir Spielbehörden einrichten, damit Beamte nicht versetzt werden müssen ?

Wenn den BW-Beamten eine dauerhafte Alternative in einer anderen Behörde anbieten, ist dies wenigstens besser als bei der Post gelaufen ist
- wo man die Beamte nur geparkt hat, auch in Auffanggesellschaften.

Macht doch immer nicht gleich die bösen Verschwörungstheorien gegenüber älteren Beamten. Im Gegensatz zu Personalabbau in der freien Wirtschaft hat man noch einen Arbeitsplatz.

Das Ärgerliche ist wie immer - kein überlegter zeitlicher Übergang sondern die Politik will wie immer von jetzt auf gleich. Dann kommt es zu dieser teilweise sehr unfairen Personalabbauaktion - da die Politik ja schnell Ergebnisse haben will.

LG
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Genau das stimmt eben nicht!

Es gibt derzeit noch rund 10000 (von ehemals ca. 30000 betroffenen) Beamte der Telekom, die keinen Dienstposten mehr haben, weil sie rechtswidrig in eine Auffanggesellschaft versetzt wurden (Vivento) und per interner Leih- und Zeitarbeit mal hier mal dorthin geschickt werden, alles befristet.
Selbst als dauerhaft gekennzeichnete Einsätze enden häufig kurzfristig, z. B. durch wieder umzugsdruckerzeugende Standortschließungen. Das ist Strategie, das ist Programm.

Natürlich kann man einen Bundesbeamten bundesweit versetzen. Dies war aber immer eine Regelung, die in Bestzungs- undnationalen Notfällen greifen sollte, ummantelt von Ermessensentscheidung und Fürsorgepflicht des Dienstherren, um hier eine willkürliche Versetzungsorgie zu verhindern, die den Beamten in den Ruin treiben könnte.

Wenn man schon vorher weiss, dass der Einsatz (nichtmal eine korrekte Versetzung gibt es, da gibts ja gerade bei der Telekom hunderte Klagen) nicht länger als maximal 1-2 Jahre dauern wird, da kannst du nicht mal sagen, ich ziehe mit Kind und Kegel um, weil es dann kurzfristig grad wieder in die andere Richtung gehen kann.

Es gibt KEINE beamtenrechtlichen Versetzungen auf einen anderen Dienstposten, keine beamtenrechtlich korrekte Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Es sind alles nur Marschbefehle, die den Beamten unter Druck setzen sollen, sich in die Pension oder DDU zu verabschieden. Der Sinn des ganzen ist, den Beamten eben in den Ruin zu treiben.

WENN es die Aussicht gäbe, dass bei all diesen ortsfernen Einsätzen auch nur den Hauch einer anständigen Verfahrensweise und einen Dienstposten, samt amtsangemessener Tätigkeit gäbe, würden wir unsere Klagen gegen diese Zuweisungen nicht zu 99,99% gewinnen.

Einer dauerhaften Versetzung auf einen korrekten Beamtenposten, da würde kaum einer der Betroffenen etwas anbringen können. Da die T aber so nicht verfährt, wehren sich die Leute eben auch, der Willkür ausgeliefert zu werden. Und die Richter gehen da flächendeckend konform.

Wer die vertrackte Rechtssituation der Beamten der Postnachfolgeunternehmen nicht sehr gut kennt, kann sich da überhaupt keinen Plan machen. Selbst die Verwaltungsrichter mussten sich erstmal mit den vielen sehr merkwürdigen Rechtskonstrukten der T befassen, die immer noch einen sehr großen Rechsberaterpark beschäftigt, der sich nur mit diesen Beamtenfragen beschäftigt und zwar mit dem Ziel, am Beamtenrecht vorbei, die "überflüssigen" Beamten unter maximalen Druck zu setzen.
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Genau das stimmt eben nicht!

Es gibt derzeit noch rund 10000 (von ehemals ca. 30000 betroffenen) Beamte der Telekom, die keinen Dienstposten mehr haben, weil sie rechtswidrig in eine Auffanggesellschaft versetzt wurden (Vivento) und per interner Leih- und Zeitarbeit mal hier mal dorthin geschickt werden, alles befristet.
Selbst als dauerhaft gekennzeichnete Einsätze enden häufig kurzfristig, z. B. durch wieder umzugsdruckerzeugende Standortschließungen. Das ist Strategie, das ist Programm.

Natürlich kann man einen Bundesbeamten bundesweit versetzen. Dies war aber immer eine Regelung, die in Bestzungs- undnationalen Notfällen greifen sollte, ummantelt von Ermessensentscheidung und Fürsorgepflicht des Dienstherren, um hier eine willkürliche Versetzungsorgie zu verhindern, die den Beamten in den Ruin treiben könnte.

Wenn man schon vorher weiss, dass der Einsatz (nichtmal eine korrekte Versetzung gibt es, da gibts ja gerade bei der Telekom hunderte Klagen) nicht länger als maximal 1-2 Jahre dauern wird, da kannst du nicht mal sagen, ich ziehe mit Kind und Kegel um, weil es dann kurzfristig grad wieder in die andere Richtung gehen kann.

Es gibt KEINE beamtenrechtlichen Versetzungen auf einen anderen Dienstposten, keine beamtenrechtlich korrekte Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Es sind alles nur Marschbefehle, die den Beamten unter Druck setzen sollen, sich in die Pension oder DDU zu verabschieden. Der Sinn des ganzen ist, den Beamten eben in den Ruin zu treiben.

WENN es die Aussicht gäbe, dass bei all diesen ortsfernen Einsätzen auch nur den Hauch einer anständigen Verfahrensweise und einen Dienstposten, samt amtsangemessener Tätigkeit gäbe, würden wir unsere Klagen gegen diese Zuweisungen nicht zu 99,99% gewinnen.

Einer dauerhaften Versetzung auf einen korrekten Beamtenposten, da würde kaum einer der Betroffenen etwas anbringen können. Da die T aber so nicht verfährt, wehren sich die Leute eben auch, der Willkür ausgeliefert zu werden. Und die Richter gehen da flächendeckend konform.

Wer die vertrackte Rechtssituation der Beamten der Postnachfolgeunternehmen nicht sehr gut kennt, kann sich da überhaupt keinen Plan machen. Selbst die Verwaltungsrichter mussten sich erstmal mit den vielen sehr merkwürdigen Rechtskonstrukten der T befassen, die immer noch einen sehr großen Rechsberaterpark beschäftigt, der sich nur mit diesen Beamtenfragen beschäftigt und zwar mit dem Ziel, am Beamtenrecht vorbei, die "überflüssigen" Beamten unter maximalen Druck zu setzen.
.....genau diese von dir beschriebene unhaltbare Situation der ehemaligen Postbeamten - sollte bei anderen Behörden sich nicht mehr wiederholen.
Der Beamte ich nun mal in einem anderen Arbeitsverhältnis, als es ein Beschäftigter bei einem Unternehmen ist. Das miteinander aktiv zuverknüpfen, kann nur in die Hose gehen.
Nur die Beamten, deren Beamtenverhältnis solange sie im Unternehmen sind ruht, konnten vernünftig eingeliedert werden.

Ich denke aber ein wesentlicher Unterschied zwischen BW-Reform und Post,Bahn ist, dass es sich nicht um eine Privatisierung handelt. Somit die Rechtssituation in Bezug auf das Beamtenrecht klarer ist wie bei den Postnachfolgeunternehmen.


Das Post-Chaos erlebe ich bei meinem Schwager. Der nun bei der Postbank geparkt ist. Wie lange noch, wenn die Deutsche Bank da nun anfängt rumzuwühlen ?

LG
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Zu Beginn der Gründung der Aktiengesellschaft gab es NUR Beamte auf ihren Dienstposten.

Dann fing die Ausgründung in diverse GmbHn an, zunächst änderte sich mit der dann durchgeführten Beurlaubung auch nichts, als das Namensschild des Ressorts an der Türe. Da wurde auch erstmal die Illusion geschürt, dass das auch schon alles wäre. Es gingen auch nur einige Bereiche in die GmbHn ein. Gerade die eigentlichen "Verwaltungs-"bereiche blieben aber zunächst noch bei der Konzernmutter und die Beamten blieben einfach Beamte, korrekte Dienstposten, korrekte amtsangemessene Tätigkeit dazu.

Dann erst kam dem Sommer wohl die Idee, dass er einfach zu viel - vor allem unkündbares - also wenig unter Druck setzbares - Personal in seiner AG hat und fing an, die Standorte zu streichen. Es wurde systematisch Arbeit woanders hin verlegt - wo vorher nie welche war - und damit die Standortschließung am alten Beamtenende mit zu wenig Arbeit und zu hohen Kosten begründet.

Und dann - das Problem. Man KANN eben Beamte zwar bundesweit versetzen, aber eigentlich wollte man das ja gar nicht - man wollte die Beamten - vor allem die über 50 und vor allem die Schwerbehinderten - einfach loswerden. Also machte man erstmal Clearingverfahren, in dem - eigentlich entgegen den Clearingbestimmungen - ausgerechnet fast alle Schwerbehinderten aussortiert wurden - und danach Anbietungsverfahren zu meist ortsfernen und gerade für die Schwerbehinderten kaum machbare Standorte.
Wer diesen Angebote nicht folgen wollte oder konnte, dem wurde mal so zwischen Tür und Angel eine Versetzungsverfügung vorgelegt und zwar zu damals PSA/heute Vivento. Natürlich haben die meisten Beamten ohne größere Prüfung vertrauensvoll unterschrieben, weil ihnen suggeriert wurde, dass alsbald ein Posten IM KOnzern für ihn gefunden sein würde.

Kaum einem ist aufgefallen, dass er etwas unterschreiben musste, dass der Dienstherr auch einfach hätte per Verfügung ausführen können, wenn das ganze beamtenrechtskonform gewesen wäre. ABer - das war es nicht, denn in der Versetzung stand eben nicht, dass man auf einen anderen Dienstposten mit Amtsbezeichnung abc versetzt wurde. Nein, man wurde nur in die Auffanggesellschaft versetzt.

Es wurde da schon per - meiner Meinung nach rechtswidrig durchgeführtenb - Clearingverfahren genau das Personal aussortiert, das man auf jeden Fall weg haben wollte.

Der Rest ging dann in die GmbHn. Die meisten der restlichen rund 40000 Beamten der T haben derzeit ruhende BEA-Verhältnisse, weil sie sich in einer Beurlaubung zu einer GmbH befinden und nach Tarif dort meist auch etwas mehr verdienen oder zumindest das gleiche heraus bekommen. Es sind auch im Hintergrund Beförderungen möglich, wenn im tariflichen Vordergrund höherwertige Tätigkeit ausgeführt und die Beurteilung dementsprechend ist.

Durch das ganze, rechtlich wild konstruierte, Netz sind im Endeffekt nur DIE Beamten völlig durchgefallen, die in dies Auffanggesellschaft rechtswidrig versetzt wurden. Kein Dienstposten, nur Zuweisung von meist unterwertigen Tätigkeiten, dementsprechend auch keine perspektivisch motivierenden Beurteilungen. Man ist von Beförderungen praktisch ausgeschlossen.
Und die, die sogar ohne Beschäftigung in der Auffanggesellschaft dümpeln, sind praktisch von allem ausgeschlossen. Nicht mal eine Bewerbung in den Konzern ist von Erfolg gekrönt, weil einer, den man schon mal über Vivento aus dem Konzern kippen konnte, auf keinen Fall zurückkehren soll und er als "Externer Bewerber" gilt. Und witzigerweise gibt es natürlich seit Jahren kein Personalbudget für "externe Bewerber", es gibt zwar ein externes Personalbudget, das ist aber nur für "Nachwuchskräfte", also junge Tarifkräfte. Von den rund 30000 Beamten, die mal durch Vivento gingen, ist praktisch KEINER jemals wieder auf einem normalen Konzernarbeitsplatz gelandet. Nur in Vivento-Beschäftigungsgesellschaften oder gleich ganz draußen bei anderen Behörden.

Es gab Klagen, und die Urteile und Vergleiche werden nicht erfüllt. Bzw. der Konzern will die Leute mit NUR ortsfernen Angeboten bedienen, obwohl nach wie vor die alten Tätigkeiten noch vor Ort sind.
Und - man versucht, die Beamten nicht mal auf die regulären und im Ressortorganigramm auffindbaren Arbeitsposten zu setzen, sondern erfindet im Notfall neue Tätigkeiten und fiktive Posten, wo die Kläger dann untergebracht werden. Immer noch mit Zuweisung aus Vivento heraus und mit Rückkehr dorthin, wenn der Posten stirbt. Also keine Versetzung auf ein reguläres Tätigkeitsfeld.

Unter diesen Umständen wehren sich die Beamten, mit Recht natürlich gegen diese Behandlung.

Nächstes Jahr gegen wieder eine Anzahl Standorte "vom Netz". Die Tätigkeiten werden so verlegt, dass die Beschäftigten - überwiegend Frauen - sie natürlich nicht in einem vernünftigen Zeitansatz erreichen können. Die Arbeit könnte - gerade in einer T-Gesellschaft, die mit Home-Office und globaler Vernetzung wirbt, zu 90% auch von einem Heimarbeitsplatz aus gemacht werden, aber - das kommt natürlich nicht in Frage, das würde ja nicht den Druck ausüben, den man braucht, damit die Leute in DDU oder Pension gehen (müssen).

Diese Standortschließungen werden natürlich mit Kostenargumenten ummantelt. Aber - wer schon mal Kostenrechnung gemacht hat weiss, wie man Zahlen hüpfen lässt. Natürlich wäre es für die Beamten, die T und für die Umwelt am preiswertesten, die Leute würden ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen und evtl. alle 10 Tage zu einer Ressortbesprechung auflaufen, evtl. auch über Telko und Webcam. Man muss ja heute nicht mehr unbedingt vor Ort sein, um anwesend zu sein.

Aber - gerade die T sieht das bei den eigenen Mitarbeitern anders, weil es eben andere Ziele gibt als die, die man als Begründung vorne hoch aufhängt. Nicht die Kosteneinsparung ist das Ziel, sondern der gezielte Personalabbau.

Natürlich würde ich selbst auch in eine Beurlaubung gehen, wenn die T auch nur den Hauch des Willens zeigen würde, mir beamtenrechtskonform im Hintergrund erstmal wieder ein abstrackt-funktionelles Amt unterzuschieben (also den Dienstposten) und mich dann - das wäre dann rechtlich korrekt - in eine GmbH (möglichst vor Ort) zu beurlauben oder zuzuweisen. Wohlgemerkt, auf einen regulären Arbeitsposten der GmbH. Macht sie aber nicht. Und so lange die sich windet und immer wieder rechtsverbiegerisch versucht, aus der selbst gestrickten Nummer herauszukommen, sehen so einige Beamte nicht ein, dass sie sich bundesweit bewegen sollen, nur um bei nächstbester und schnell eintretender Veränderung schon wieder die A-----karte in der Hand zu haben.

Und einer der am meisten gehörten Sprüche von Führungskräften der Telekom ist heutzzutage: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Wenn morgen eine andere Strategie gefahren wird, ist das, was ich heute sagen, eben morgen nicht mehr wahr.
Da kann man sich natürlich auf nix verlassen und muss sogar unterstellen, dass bewusst nicht alles oder sogar die Unwahrheit gesagt wird.

JO. Sowas macht man einmal mit und lernt daraus. Und lernst daraus auch als Beamter, dass man nichts wirklich tun muss - außer irgendwann mal sterben - und dass es den Klageweg - auch gegen den Dienstherrn gibt.

Um mal den "Anstaltsleiter" Priol und Pelzig beim Wort zu nehmen:
Wie wäre es, wenn 10 Mio Beschäftigte mal den Widerstand proben, wenn man sieht, wie die Karre in den Dreck gefahren wird.
Leider machen es zu wenige.
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