Bias von Priene hat geschrieben:@Klaus
Ein gutgemeinter Tipp: Sei sehr vorsichtig bei Abschluß von irgendwelchen Versicherungen, die hiesigen Foren von irgendwelchen dubiosen Drückern feilgeboten werden, diese haben sich besonders auf Beamte eingeschossen mit ihren ach so unverzichtbaren DU-Klauseln. Der Username "DeBeVau" spricht ja schon Bände...
Auf die weiteren Unterstellungen gehe ich nicht ein, denn diese sind völlig aus der Luft gegriffen.
Wenn Sie jedoch Hilfe bzw. Unterstützung benötigen bitte per PN melden.
Ich bin hier lediglich als
Vorsorgespezialist des DBB-Vorsorgewerkes,
Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV,
Beauftragter des Ver.di Mitgliederservices.
Von meinen fast 20-jährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst ganz zu schweigen.
der Abschluss einer Existenzschutzversicherung ist bis zum 59. Lebensjahr möglich.
Wenn hierzu Infos gewünscht werden, bitte per PN.
Viele Grüße!
Kannst Du nicht woanders Deine Versicherungen an den Mann bringen ?
Man du nervst damit.
Oder hast schon alle anderen Foren abgegrast und findest keine Doofis mehr.......
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Rennschnecke hat geschrieben:
Könnt Ihr mir vielleicht ein paar hilfreiche Tips geben, worauf ich hierbei achten soll, insbesondere in der Hinsicht, dass ich Beamtenanwärter bin, da ich leider bei der Vielzahl von Informationen leicht verwirrt bin
Bewerte mal selbst dein Risiko in den ersten fünf Jahren. Als reiner Innendienstler gibts da nicht so die großem Risikofaktoren, die den Abschluss einer DUV mMn rechtfertigen.
Die wohl größten Faktoren, dass was geschehen dürfte, was zu einer dauerhaften DU (Erkrankung von länger als 6 Monate Dauer ohne Besserung) sind schwere Unfälle wie z.B. Verkehrsunfälle (bei Fremdverschulden zahlt die gegenrische Versicherung), Freizeitunfälle (kommt auf die Sportarten an, die man so betreibt) und psyschiche Probleme (Depressionen, Burn-Out). Letztere würde ich bei Dienstanfängern verneinen.
Bei irgendwelchen Vollzugsbeamten im Außendienst (Zoll, Polizei, Bundespolizei, Justiz) ist das Risiko umso höher, aber da sind die Beiträge auch höher.
Gerne wollen Versicherungsvertreter diese DUV mit einer Lebensversicherung zur Kapitalbildung verkaufen. Lebensversicherungen, Riesterrenten, fondsgebundene Rentenversicherungen etc. sind aber reine Geldvernichtungsmaschinen. Da sind Renditen auf den Sparbüchern zum Teil sogar besser.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Die wohl größten Faktoren, dass was geschehen dürfte, was zu einer dauerhaften DU (Erkrankung von länger als 6 Monate Dauer ohne Besserung) sind schwere Unfälle wie z.B. Verkehrsunfälle (bei Fremdverschulden zahlt die gegenrische Versicherung), Freizeitunfälle (kommt auf die Sportarten an, die man so betreibt) und psyschiche Probleme (Depressionen, Burn-Out). Letztere würde ich bei Dienstanfängern verneinen..
Lt. Statistik gibt es meisten Unfälle im Haushalt bzw. im persönlichen Umfeld. Wie sieht es denn z.B. mit eigenverschuldeten Verkehrsunfällen,
Sturz vom Obstbaum im Garten, Unfall beim Bau oder Renovierung des eigenen Hauses aus. Oder man sollte auch an schwere Krankheiten denken wie z.B. Krebs. Auch an Unfälle - Wintersport, Bergwandern, Tauchen, usw.
hat geschrieben: Gerne wollen Versicherungsvertreter diese DUV mit einer Lebensversicherung zur Kapitalbildung verkaufen. Lebensversicherungen, Riesterrenten, fondsgebundene Rentenversicherungen etc. sind aber reine Geldvernichtungsmaschinen. Da sind Renditen auf den Sparbüchern zum Teil sogar besser.
Eine Frage an Zollkodex-Ritter: Wollen Sie Ihren Beamten-Kollegen die Entscheidung abnehmen und die Verantwortung übernehmen?
Sie scheinen sich sehr gut auszukennen bei den Renditen bei Sparbüchern. Zur Zeit ca. 1 % Zins - Bei einer Riester-Rente liegt die Rendite incl. Zulagen und steuerlichem Ausgleich bei ca. 20 - 40 % vom eingezahlten Beitrag.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Lt. Statistik gibt es meisten Unfälle im Haushalt bzw. im persönlichen Umfeld. Wie sieht es denn z.B. mit eigenverschuldeten Verkehrsunfällen,
Sturz vom Obstbaum im Garten, Unfall beim Bau oder Renovierung des eigenen Hauses aus. Oder man sollte auch an schwere Krankheiten denken wie z.B. Krebs. Auch an Unfälle - Wintersport, Bergwandern, Tauchen, usw.
Tja, ich habe geschrieben, dass das jeder selbst einschätzen muss. Nicht jeder Unfall oder jede Krankheit führt zur dauerhaften DU. Es ist vielmehr ein sehr langer Weg, bis man dauerhaft DU geschrieben wird - es sei denn, man arbeitet bei einem PNVU. Aber Versicherungsvertreter verschweigen diesen Umstand gerne. Sollte der Dienstherr gegen den Willen ein DU-Verfahren einleiten, kann man das Verfahren - je nach Gesundheitszustand - in die länge ziehen. Auch das vergessen die Schlechtberater.
Eine Frage an Zollkodex-Ritter: Wollen Sie Ihren Beamten-Kollegen die Entscheidung abnehmen und die Verantwortung übernehmen?
Dem Fragenden ging es darum, mehr über das Thema zu erfahren. Und dabei interessieren sehr wohl die Gründe von Personen, die sich bewusst gegen diese Versicherung entschieden haben. Irgendwelche rhetorische Fragen, die nichts anderes als Behauptungen sind, mögen im Kundengespräch sicher fruchtbar sein, aber in einem Forum ist das einfach nur schlechter Stil.
Sie scheinen sich sehr gut auszukennen bei den Renditen bei Sparbüchern. Zur Zeit ca. 1 % Zins - Bei einer Riester-Rente liegt die Rendite incl. Zulagen und steuerlichem Ausgleich bei ca. 20 - 40 % vom eingezahlten Beitrag.
Mir ist klar, dass sie als Versicherungsvertreter dermäßen von der Riesterrente schwärmen, denn Renditen erwirtschaften diese keine. Die staatlichen Zuschüsse/Steuervorteile dienen alleine dazu, die nachgelagerte Besteuerung der Riesterrente auf Null zu fahren. Zudem sind die Riesterrentenansprüche nicht vererbbar sondern sind mit dem Tod weg. Ein sehr sinnvolles Produkt, wenn man den Reichtum seines Versicherungsvertreters mehren will. Aber darüber wird gerne geschwiegen.
Haben sie denn die Erlaubnis des Betreibers des Forums, hier Werbung zu machen? Wenn ja, dann werde ich dieses Forum künftig meiden...
mein Bestreben ist nicht, Werbung zu machen, sondern Beamte in diesem Forum über die Möglichkeiten des DBB-Vorsorgewerkes und Verdi-Mitgliederservices zu informieren.
Dazu gehört auch fehlerhafte Aussagen zu korrigieren bzw. diese richtig zu stellen.
Sie haben völlig recht, dass alle Beamte ob BaW, BaP, BaL selbst entscheiden müssen welcher Versicherungsschutz für sie selbst wichtig ist.
Jedoch sollte man sie nicht verunsichern bzw. ihnen versuchen einzureden, dass eine Absicherung über eine Dienstunfähigkeitsversicherung der größte Blödsinn ist.
Ein Riestervertrag wird bei Tode des Einzahlers auf den Ehegatten übertragen. Sollte kein Ehegatte da sein, fließen die Zulagen an den Staat zurück und das selbst eingezahlte Kapital wird dem Bezugsberechtigten (Erbe) ausgezahlt.
Ist Ihnen überhaupt bekannt, dass jeder Beamte in Deutschland eine nebenberufliche Tätigkeit für eine Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes ausüben darf und diese Tätigkeit nur anzeigepflichtig ist ?
Wenn nein, schauen Sie einmal auf die Internet-Seite.
Unter Werbung verstehe ich, wenn ich ständig Produkte eines Versicherers hier aufzeigen würde und dazu auch noch eine Werbeadresse + Email und Internetseite anbringen würde.
Woher wollen Sie denn überhaupt wissen ob ich zu den Schlechtberater oder zu den Schlechtbeamten gehöre ?
Schwarze Schafe gibt es in jeder Berufsgruppe!
Beste Grüße!
PS: und um meine Meinung hier zu schreiben benötige ich wohl keine
Erlaubnis des Betreibers, solange ich mich an die Bordregeln halte.
DeBeVau hat geschrieben:Ein Riestervertrag wird bei Tode des Einzahlers auf den Ehegatten übertragen.
Mein Kenntnisstand, Quelle z.B. finanztip.de:
Was passiert mit der Riester-Rente, wenn der Versicherte kurz nach der Auszahlung stirbt?
Pech - alle Erben gehen leer aus. Das angesparte Kapital ist weg.
rieseterrente-online.info:
Stirbt der Einzahler bevor es zur Auszahlung gekommen ist, hat der Ehepartner lediglich das Recht einzutreten, ansonsten geht er auch leer aus.
In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes.
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
DeBeVau hat geschrieben:Ein Riestervertrag wird bei Tode des Einzahlers auf den Ehegatten übertragen.
Mein Kenntnisstand, Quelle z.B. finanztip.de:
Was passiert mit der Riester-Rente, wenn der Versicherte kurz nach der Auszahlung stirbt?
Pech - alle Erben gehen leer aus. Das angesparte Kapital ist weg.
rieseterrente-online.info:
Stirbt der Einzahler bevor es zur Auszahlung gekommen ist, hat der Ehepartner lediglich das Recht einzutreten, ansonsten geht er auch leer aus.
In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes.
cu,
Mikesch
Die Übertragung auf den Ehegatten geht, wenn dieser auch mit im Vertrag steht und soweit ich weiss auch selbst einbezaht, die Summe also für beide ist.
Die Rendite beträgt nie im leben zwischen 20 und 40%. Keine Versicherung kann das erwirtschaften und nach der Versteuerung würde ich mich doch sehr wundern, wenn eine Zahl über 8% herauskommt. Und selbst die 8% sind zu hoch gegriffen.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Die Rendite beträgt nie im leben zwischen 20 und 40%. Keine Versicherung kann das erwirtschaften und nach der Versteuerung würde ich mich doch sehr wundern, wenn eine Zahl über 8% herauskommt. Und selbst die 8% sind zu hoch gegriffen.
Ebend...
Die Versicherungsfritzen wollen bezahlt werden, die Verwaltung und alle wollen eh dran verdienen. Wo sollen da noch Renditen her kommen!
Was soll die Prozentzahl aussagen? Pro Jahr? *Prust...*
"Test" halte ich für halbwegs objektiv. Vor einem Jahr oder so hatten die das mal untersucht und mit anderen Anlagemöglichkeiten verglichen. Riester ist IMHO mit das Blödeste was man machen kann.
Für mich ist das ein "Riester Beschiss". Politker labern das schön und diese Versicherungsheinis wollen nur daran verdienen.
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Eine Frage sei mir einmal erlaubt:
Befinden wir uns hier überhaupt in einem Forum für Beamte?
An der gesetzlichen Grundlage für die staatliche Förderung der Privaten Altersvorsorge haben Beamte mitgearbeitet.
Wollt ihr hiermit aussagen, dass diese Beamten unfähig waren?
Als ich meine 2. Verwaltungsprüfung vor Jahren ablegte,
da war unser Handwerkszeug Gesetzessammlungen wie z.B.
Schönfelder, Satorius usw. Da haben wir uns die Anworten aus den Gesetzen gesucht und nicht einfach die Frage gestellt wie von Mikesch geschrieben: "In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes"
Ob ein Versicherungsmakler Interesse hat, seinen Kunden die gesetzlichen Grundlagen einer Riester-Rente aufzuzeigen möchte ich einmal bezweifeln. Auch verstehe ich nicht, wie man auf der einen Seite hier im Forum gegen Versicherungsleute wettert und auf der anderen Seite eine Internetseite eines Versicherungsmaklers zitiert.
Man beachte das Impressum von - http://www.riesterrente-online.info/
(Gabriel & Partner - Versicherungsmakler Berlin)
Es dürfte wohl unumstritten sein, dass Banken und Versicherungen an der Riester-Rente sehr gut verdienen. Sonst würden sie das ja nicht machen.
Herr Riester hält ja noch Vorträge bei der Hamburg Mannheimer, Signal Iduna, Allianz u.s.w. und erhält dafür teilweise sechsstellige Honorare.
In der Tat sind einige Dinge seltsam. So gehen die Versicherer von einem durchschnittlichen Lebensalter von 98 Jahren aus. Das angesparte Geld wird dann also fiktiv auf das 98. Lebensjahr gestreckt, so dass die monatliche Auszahlsumme kleiner wird. Das durchschnittliche Lebensalter bei Männern ist wohl derzeit 74.
Ob die Beamten überhaupt "Riestern" können, war von Anfang an umstritten. Es hieß, die Beamtenversorgung reicht aus, da braucht man keine staatlichen Zuschüsse mehr.
Das Problem wurde schließlich so gelöst, dass die Pensionen gekürzt wurden und die Riester-Rente auch für Beamte geöffnet wurde. Als "Ausgleich".
Die Gewerkschaften protestierten pflichtgemäß, haben aber kurz nach Verkündung des Gesetzes eigene Versorgungswerke aufgemacht. In enger Zusammenarbeit mit den Versicherungen, versteht sich.
Bleibt noch der Pferdefuß mit der Vererbbarkeit. Ich bin nicht verheiratet. Ich kann meiner Lebenspartnerin nichts von einer Riester-Rente vererben. Was bitte schön, soll das denn?
Also lege ich meine spärlichen Ersparnisse woanders hin. Dann bin ich wenigstens noch Herr des Verfahrens...
DeBeVau hat geschrieben:Eine Frage sei mir einmal erlaubt:
Befinden wir uns hier überhaupt in einem Forum für Beamte?
Ja. Und nicht in einem Werbeforum für hauptamtliche Versicherungsvertreter.
Wollt ihr hiermit aussagen, dass diese Beamten unfähig waren?
Wieder diese unnützen rhetorischen Fragen. Das hat überhaupt nichts mit dem Thema zu tun. Es wurde -wie bei allem- von Beamte der politische Wille in Form der Gesetzgebung umgesetzt. Referentenentwürfe werden nunmal durch die Ministerialbürokratie von Beamten mit entworfen - die Vorgabe kommt jedoch von der Regierung bzw. der -koalition.
"In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes"
Ob ein Versicherungsmakler Interesse hat, seinen Kunden die gesetzlichen Grundlagen einer Riester-Rente aufzuzeigen möchte ich einmal bezweifeln.
Genau. Und genau das macht dieser Personenkreis eben suspekt. Da werden Dinge von Verkäufern verkauft, die keine Ahnung von ihrem Produkt haben oder sie haben diese und verschwigen die strittigen Punkte bewusst.
Auch verstehe ich nicht, wie man auf der einen Seite hier im Forum gegen Versicherungsleute wettert und auf der anderen Seite eine Internetseite eines Versicherungsmaklers zitiert.
Man beachte das Impressum von - http://www.riesterrente-online.info/
(Gabriel & Partner - Versicherungsmakler Berlin)
Liegt das evtl. daran, dass Makler Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen anbieten und deshalb unter dem Schlechten noch das Beste auswählen? Zudem findet man genügend andere Quellem im Internet, die behaupten, dass weder die Steuervorteile noch die staatlichen Zuschüsse von anderen Personen als des Ehepartners vererbt werden können. Schon ist man mit der Rendite im untersten Bereich.
@ Mikesch,
ich frage mich allen Ernstes, sind Sie überhaupt Beamter.
Nach Ihrer Ausdrucksweise kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Pers. Angriffe dieser Art fallen doch immer auf den Angreifer zurück. Wie in die Ecke getrieben muss man sich doch fühlen, wenn man sich so herab lassen muss um die sachliche Ebene zu verlassen...
DeBeVau hat geschrieben:...Gesetzen gesucht und nicht einfach die Frage gestellt wie von Mikesch geschrieben:
"In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes"
Auch meine Welt, bloß fange ich nicht an zu suchen, nur weil Du eine Behauptung aufstellst.
DeBeVau hat geschrieben:Ein Riestervertrag wird bei Tode des Einzahlers auf den Ehegatten übertragen.
Deshalb bat ich um Gundlagen, Du behauptest, dann liefere auch ab...
DeBeVau hat geschrieben:Auch verstehe ich nicht, wie man auf der einen Seite hier im Forum gegen Versicherungsleute wettert und auf der anderen Seite eine Internetseite eines Versicherungsmaklers zitiert.
Es ging um DEINE Aussage und um Beispiele im Netz die anders lauten. Da ist es doch völlig egal, wer was anderes sagt.
DeBeVau hat geschrieben:.
@ Mikesch,
ich frage mich allen Ernstes, sind Sie überhaupt Beamter.
Nach Ihrer Ausdrucksweise kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Danke! Ich empfinde das als Kompliment!
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools http://www.zuhause-im-wohnmobil.de