Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträge für die Rente

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Mac
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Re: Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträge für die Rente

Beitrag von Mac »

Hallo und viele Grüße euch !

Das heißt also, wenn ich früher in den Ruhestand gehe, stelle ich dann einen Antrag auf Erhöhung der Pension, um dann einer Verrechnung von Rente und Pension vorzubeugen? Das verstehe ich noch nicht ganz.

Viele Grüße

Mac
AndyO
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Re: Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträge für die Rente

Beitrag von AndyO »

Mac hat geschrieben: 21. Apr 2025, 20:12 Hallo und viele Grüße euch !

Das heißt also, wenn ich früher in den Ruhestand gehe, stelle ich dann einen Antrag auf Erhöhung der Pension, um dann einer Verrechnung von Rente und Pension vorzubeugen? Das verstehe ich noch nicht ganz.

Viele Grüße

Mac
Das früher in den Ruhestand gehen heißt dauerhafte Dienstunfähigkeit. Wenn ein Rentenanspruch vorhanden ist kannst du einen Antrag auf vorübergehende Pensionserhöhung stellen. Summe maximal 67%.
Dienstunfall_L
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Re: Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträge für die Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

Mac hat geschrieben: 21. Apr 2025, 20:12 Hallo und viele Grüße euch !

Das heißt also, wenn ich früher in den Ruhestand gehe, stelle ich dann einen Antrag auf Erhöhung der Pension, um dann einer Verrechnung von Rente und Pension vorzubeugen? Das verstehe ich noch nicht ganz.
Du hast am 7.4. dies geschrieben:
b.) In den Erklärungen zum Hamburger Versorgungsrechner steht, dass die Versorgung auch gekürzt werden kann,
wenn man vorzeitig die Rente in Anspruch nimmt.

4.1. Kürzung der Versorgung
• Vorzeitige Inanspruchnahme der Sozialversicherungsrente
Wird Ihre bewilligte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen vorzeitiger Inan-
spruchnahme gemindert, so hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe des Ruhegeldes. Es
wird in gleicher Weise gemindert wie die Rente. Die Kürzung beträgt 0,3 % pro Monat der
vorzeitigen Inanspruchnahme analog zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Das verstehe ich so, dass die vorzeitige Inanspruchnahme und daraus resultierende Minderung der Rente eine Minderung der Pension nach sich zieht. Am besten klärst du, falls es bei dir überhaupt zu einer vorzeitigen Pensionierung kommen sollte, welche Konsequenzen ein Antrag auf vorübergehende Erhöhung der Pension - auf der Grundlage der dann aktuellen Gesetzeslage - hat.

Einer Anrechnung der Rente auf die Pension kannst du nicht vorbeugen. Ob angerechnet wird und in welcher Höhe, hängt von deinen individuellen Zahlen ab und lässt sich nicht jetzt vorhersagen.
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