Ruhestandversetzung und die Folgen
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Richtig.
Die PTBS war vor 20 Jahren und hat mich seitdem belastet.
Vom Externen Arzt wurde dann im Gutachten eine Persönlichkeitsstörung
attestiert auf Grund dessen ich nun in den Ruhestand versetzt wurde.
Von Gutachten habe ich aber nur 3 Seiten von 29
deswegen kenne ich nicht alle Einzelheiten
Die PTBS war vor 20 Jahren und hat mich seitdem belastet.
Vom Externen Arzt wurde dann im Gutachten eine Persönlichkeitsstörung
attestiert auf Grund dessen ich nun in den Ruhestand versetzt wurde.
Von Gutachten habe ich aber nur 3 Seiten von 29
deswegen kenne ich nicht alle Einzelheiten
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Danke.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 11:56Du kannst das Gutachten anfordern bei der Stelle, die es beauftragt hat.
Beauftragt hat es mein Präsidium.
Ich werde eh Einsicht in meine Personalakte fordern.
Dort dürfte das komplette Gutachten abgelegt sein.
Geht nur gerade nicht weil meine Alte angeblich gerade zur Berechnung der Pension beim Landesamt für Finanzen liegt...
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Ich würde tatsächlich explizit das Gutachten anfordern, wenn die Personalakte gerade nicht vorliegt. Das Gutachten kann sich dein Präsidium ggf. (erneut) von der durchführenden Stelle schicken lassen. Bei psychischen Gesundheitsfragen könnte sein, dass dir das Gutachten nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden darf (was dann im Gutachten entspr. vermerkt ist), dann könntest du fordern, es deinem Arzt zuzusenden.Querulant hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 14:29Danke.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 11:56Du kannst das Gutachten anfordern bei der Stelle, die es beauftragt hat.
Beauftragt hat es mein Präsidium.
Ich werde eh Einsicht in meine Personalakte fordern.
Dort dürfte das komplette Gutachten abgelegt sein.
Geht nur gerade nicht weil meine Alte angeblich gerade zur Berechnung der Pension beim Landesamt für Finanzen liegt...
In der Personalakte dürfen medizinische Gutachten / gesundheitliche Auskünfte m.W. nur verschlossen aufbewahrt werden. Auch deswegen würde ich die Anforderung des Gutachtens von der Einsicht der Personalakte trennen.
Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Stimmt. Danke.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 18:09Ich würde tatsächlich explizit das Gutachten anfordern, wenn die Personalakte gerade nicht vorliegt. Das Gutachten kann sich dein Präsidium ggf. (erneut) von der durchführenden Stelle schicken lassen. Bei psychischen Gesundheitsfragen könnte sein, dass dir das Gutachten nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden darf (was dann im Gutachten entspr. vermerkt ist), dann könntest du fordern, es deinem Arzt zuzusenden.Querulant hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 14:29Danke.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 11:56
Du kannst das Gutachten anfordern bei der Stelle, die es beauftragt hat.
Beauftragt hat es mein Präsidium.
Ich werde eh Einsicht in meine Personalakte fordern.
Dort dürfte das komplette Gutachten abgelegt sein.
Geht nur gerade nicht weil meine Alte angeblich gerade zur Berechnung der Pension beim Landesamt für Finanzen liegt...
In der Personalakte dürfen medizinische Gutachten / gesundheitliche Auskünfte m.W. nur verschlossen aufbewahrt werden. Auch deswegen würde ich die Anforderung des Gutachtens von der Einsicht der Personalakte trennen.
Hab gerade ein Einschreiben ans Präsidium raus geschickt.
Mal schauen wie lange es dauert Antwort zu bekommen.
Wenn ich das Gutachten nicht komplett bekomme werde ich wohl meinen Rechtsanwalt bemühen müssen.
Einen eigenen Arzt hatte ich hier nie eingebunden.
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Darauf kommt es nicht an.
Ein Gutachter kann unter bestimmten Umständen festlegen, dass das Gutachten nur vermittelt und nicht oder nicht vollständig an die begutachtete Person ausgehändigt werden darf, um deren (psychische) Gesundheit nicht zu gefährden. Aber es bleibt abzuwarten, ob dies bei dir so ist. Der Hintergrund meines Gedankens war deine Äußerung, dir seien lediglich Teile des Gutachtens ausgehändigt worden.
Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
O.K.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑5. Jan 2020, 10:09Darauf kommt es nicht an.
Ein Gutachter kann unter bestimmten Umständen festlegen, dass das Gutachten nur vermittelt und nicht oder nicht vollständig an die begutachtete Person ausgehändigt werden darf, um deren (psychische) Gesundheit nicht zu gefährden. Aber es bleibt abzuwarten, ob dies bei dir so ist. Der Hintergrund meines Gedankens war deine Äußerung, dir seien lediglich Teile des Gutachtens ausgehändigt worden.
Aus diesem Gesichtspunkt habe ich das Ganze noch nicht betrachtet.
Ich brauche das gesamte Gutachten um vorbereitet zu sein, wenn ich 2021 zur Reaktivierungsuntersuchung vorgeladen werden sollte.
Mal schauen wann und wie mein Präsidium auf mein Schreiben reagiert.
Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Ich komme mit dem Vorruhestand gut zurecht und beabsichtige nicht mehr in den aktiven Dienst zurück zu gehen
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Genau, mal schauen.
Ich halte es für richtig, über den Gesamtinhalt des Gutachtens informiert zu sein - und die Rechtsprechung sieht dies auch so auch vor.
Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Seit Januar 2020 versuche ich nun, bisher immer noch vergeblich, das gesamte Gutachten (29 Seiten), dass zu meiner Pensionierung führte, zu Lesen zu bekommen.
Zuerst wandte ich mich an mein zuständiges Präsidium. Von dort hieß es, meine Personalakte sei unterwegs. Im April 2020 war sie dann wieder da. Aber laut deren Angaben beinhaltet die Personalakte auch nur 4 Seiten Zusammenfassung des Gutachtens, die mir aber schon vorliegen.
Nachstes Schreiben an den ärztlichen Dienst.
Von dort erhielt ich heute die schriftlichedie Antwort: Ich müsse mich an den Verfasser des Gutachtens wenden, weil das Gutachten dessen "geistiges Eigentum" ist.
Gut, dann werde ich heute noch einen Brief an Rechts der Isar schreiben und mal schauen, was mir von dort als Antwort mit geteilt wird....
Irgendwie komme es mir vor, als will man mich nicht wirklich wissen lassen, was in den 29 Seiten verfasst wurde...
Aber was soll es, ich geniesse die Pensionierung und lasse es mir gut gehen. Bis zu einer möglichen Reaktivierungsuntersuchung bleiben mir ja noch gut 14 Monate plus X....
Zuerst wandte ich mich an mein zuständiges Präsidium. Von dort hieß es, meine Personalakte sei unterwegs. Im April 2020 war sie dann wieder da. Aber laut deren Angaben beinhaltet die Personalakte auch nur 4 Seiten Zusammenfassung des Gutachtens, die mir aber schon vorliegen.
Nachstes Schreiben an den ärztlichen Dienst.
Von dort erhielt ich heute die schriftlichedie Antwort: Ich müsse mich an den Verfasser des Gutachtens wenden, weil das Gutachten dessen "geistiges Eigentum" ist.
Gut, dann werde ich heute noch einen Brief an Rechts der Isar schreiben und mal schauen, was mir von dort als Antwort mit geteilt wird....
Irgendwie komme es mir vor, als will man mich nicht wirklich wissen lassen, was in den 29 Seiten verfasst wurde...
Aber was soll es, ich geniesse die Pensionierung und lasse es mir gut gehen. Bis zu einer möglichen Reaktivierungsuntersuchung bleiben mir ja noch gut 14 Monate plus X....
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Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Entscheidend ist, wer den „externen Gutachter“ beauftragt hat.
(Zum Beispiel: Beauftragt eine Dienststelle den Amtsarzt zur Feststellung der DF und der Amtsarzt beauftragt dafür ein Zusatzgutachten, dann erhalte ich das Zusatzgutachten vom Amtsarzt.)
Da der ärztliche Dienst bei dir Auftraggeber des Gutachtens gewesen zu sein scheint, müsste dir von dort auch das Gutachten zugeschickt werden. Der Gutachter selber wird dich voraussichtlich also wieder an den ärztlichen Dienst verweisen. Lass dir von dort schriftlich geben, dass der Gutachter dir das Gutachten aushändigen soll / darf und reiche das Schreiben dann gleich mit der Anfrage beim Gutachter ein.
Beim amtsärztlichen Dienst gibt es eine eigene Akte. Beim ärztlichen Dienst (bei dir) dann vermutlich auch.
Ich habe Recht auf Akteneinsicht in die Akte beim amtsärztlichen Dienst. Vermutlich hast du ebenso das Recht auf Akteneinsicht beim ärztlichen Dienst.
(Zum Beispiel: Beauftragt eine Dienststelle den Amtsarzt zur Feststellung der DF und der Amtsarzt beauftragt dafür ein Zusatzgutachten, dann erhalte ich das Zusatzgutachten vom Amtsarzt.)
Da der ärztliche Dienst bei dir Auftraggeber des Gutachtens gewesen zu sein scheint, müsste dir von dort auch das Gutachten zugeschickt werden. Der Gutachter selber wird dich voraussichtlich also wieder an den ärztlichen Dienst verweisen. Lass dir von dort schriftlich geben, dass der Gutachter dir das Gutachten aushändigen soll / darf und reiche das Schreiben dann gleich mit der Anfrage beim Gutachter ein.
Beim amtsärztlichen Dienst gibt es eine eigene Akte. Beim ärztlichen Dienst (bei dir) dann vermutlich auch.
Ich habe Recht auf Akteneinsicht in die Akte beim amtsärztlichen Dienst. Vermutlich hast du ebenso das Recht auf Akteneinsicht beim ärztlichen Dienst.
Re: Ruhestandversetzung und die Folgen
Genau so habe ich es gemacht. Dss Schreiben des ärztlichen Dienstes liegt dem Schreiben an den Gutachter bei...
Mal schauen was der nun wieder macht....
Interessant fand ich nur die Begründung der Amtsärztin. Der Gutachter soll selbst entscheiden, ob er mir das Gutachten zukommen lässt, weil es ja sein "geistiges Eigentum" ist...
Mal schauen was der nun wieder macht....
Interessant fand ich nur die Begründung der Amtsärztin. Der Gutachter soll selbst entscheiden, ob er mir das Gutachten zukommen lässt, weil es ja sein "geistiges Eigentum" ist...