Ich bin im Jahre 2004 gem § 39(1) NBG (Niedersachsen) aus dem mittleren allgemeinen Justizdienst entlassen worden.

Meine Laufbahnprüfung hatte ich im Jahre 2001 mit "gut" bestanden.
1. Ist es überhaupt möglich, noch einmal in das Beamtenverhältnis berufen zu werden (ggf. auch anderes Bundesland!)
2. Chancen/Möglichkeiten
3. Was kann ich arbeitsmarkttechnisch überhaupt mit meiner Ausbildung anfangen???
Es gibt sicherlich die Nachfrage, warum ich erst jetzt rührig werde!
Die vergangenen 6 Jahre befand ich mich in einer Familienphase und habe zudem einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut.
Es wäre toll, wenn ihr Ideen hättet oder mir Wege aufzeigen könntet.
LG
Justizia10
