habe dieses jahr als landesbeamter nrw die sabbatregelung nach § 64 lbg das erste mal durchgeführt. stunden von 41 auf 27,33 reduziert bei dem entsprechenden gehalt, klaro.
januar bis april vollzeit, freistellung mai und juni.
2 Monate nix hören und nix sehen. folglich : volle erholung & no streß!
Nur zu empfehlen! das macht den kopf frei für andere sichtweisen und man will sich ja schließlich nicht zu tode malochen

Nun aber zu meiner frage, da mir hier im hause selbst die entscheider keine schlüssige antwort geben können.
also: ich persönlich gehe davonb aus, dass meine zuviel gearbeiteten stunden in den ersten vier monaten, also 41 statt 27,33 addiert werden und dann auf die beiden freistellungsmonate aufgerechnet werden.
hier gibt es aber 3 feiertage.
wie sieht es damit aus? würden diese 3 tage mir als überstunden angerechnet oder habe ich da einfach nur pech?
danke schon mal für mögliche antworten im voraus.
ich wäre auch mal an einem link zu der sabbatregelung interessiert. habe jetzt wirklich schon mehrere tage intensiv gegoogelt aber bisher nur die gesetze und leichtes bla bla gefunden.

hasta luego
mike