Hallo,
wozu ist eigentlich der Versorgungsempfänger Ausweis notwendig bzw. kann ich ich ihn gebrauchen. Zusätzlich habe ich auch einen Rentenausweis. Wo ist da der Unterschied?
Besten Dank für die Antworten.
Versorgungsempfänger-Ausweis
Moderator: Moderatoren
Re: Versorgungsempfänger-Ausweis
Der Ausweis für Versorgungsempfänger dient pensionierten Beamten als Nachweis ihres Ruhestandsstatus und ermöglicht Ermäßigungen bei Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder im Nahverkehrrakamean hat geschrieben: 27. Aug 2026, 22:35 Hallo,
wozu ist eigentlich der Versorgungsempfänger Ausweis notwendig bzw. kann ich ich ihn gebrauchen. Zusätzlich habe ich auch einen Rentenausweis. Wo ist da der Unterschied?
Besten Dank für die Antworten.
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Re: Versorgungsempfänger-Ausweis
Beim Land Baden-Württemberg heißt dieses Teil Pensionärsausweis!rakamean hat geschrieben: 27. Aug 2026, 22:35 Hallo,
wozu ist eigentlich der Versorgungsempfänger Ausweis notwendig bzw. kann ich ich ihn gebrauchen. Zusätzlich habe ich auch einen Rentenausweis. Wo ist da der Unterschied?
Mehr dazu und ein Merkblatt mit weiteren Infos hier: https://lbv.landbw.de/-/pensionarsausweis
http://www.inPension.org - Als Pensionär in Thailand leben
Ermäßigte BahnCard
Als Versorgungsempfänger - im Alter bis 64 Jahren - kann man auch eine ermäßigte BahnCard beantragen.
Dies weißt man mit dem "Versorgungsempfänger-Ausweis" nach.
Hier der Auszug aus den Regelungen aus den Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 14.10.2026)
Dies weißt man mit dem "Versorgungsempfänger-Ausweis" nach.
Hier der Auszug aus den Regelungen aus den Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 14.10.2026)
Es wird hier nur auf Rentner abgestellt. Ich hatte meinen "Versorgungsempfänger-Ausweis" in Kopie vorgelegt; daraufhin wurde die Ermäßigte Bahncard bewilligt.2.3.1 Eine nach Nr. 2.3 ermäßigte BahnCard 25 bzw. 50 erhalten (i) Personen, die wegen voller
Erwerbsminderung eine Rente beziehen und (ii) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 70. Die Ermäßigungsberechtigung ist durch einen amtlichen
Nachweis (Rente aufgrund voller Erwerbsminderung oder Schwerbehindertenausweis) zu belegen.
Alle Änderungen mit Einfluss auf die Bezugsberechtigung der ermäßigten BahnCard 25 bzw. 50
sind dem Kundenservice unverzüglich in Textform mitzuteilen und werden mit der Folge-BahnCard
wirksam.
Die ermäßigte BahnCard 25 bzw. 50 sowie die ermäßigte BahnCard 25 bzw. 50 1. Klasse werden
ausgegeben an Personen im Alter von 27 Jahren bis einschließlich 64 Jahren. Maßgebend ist das
Lebensalter des Inhabers am ersten Geltungstag der ermäßigten BahnCard 25 bzw. 50.
