Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

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Stella94
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Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Stella94 »

Hallo zusammen,

ich habe 2015 meine Ausbildung im mittleren Dienst abgeschlossen, bin seit gut zehn Jahren im Dienst und Beamtin auf Lebenszeit.

Vor etwa zwei Jahren war ich knapp ein Jahr erkrankt. Als dort dann das Mobbing auf Grund meiner Erkrankung begann, musste ich nach Genesung unfreiwillig die Dienststelle wechseln. Im neuen Aufgabenbereich bin ich überfordert und diese Arbeit liegt mir absolut nicht; nach der damaligen amtsärztlichen Einschätzung sollte ich dort eigentlich auch nicht eingesetzt werden und ein leidensgerechter Arbeitsplatz / Verweistätigkeit gesucht werden. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass es im Ressort keine andere geeignete Stelle oder Verweistätigkeit gebe.

Jetzt ein Jahr nach dem Wechsel fiel ich wegen einer Sportverletzung drei Monate und zehn Tage aus. Ich teilte mit, dass es sich um eine andere Erkrankung handelt und ich wiederkommen möchte. Unmittelbar nach Eingang dieser Informationen wurde trotzdem ein Amtsarzttermin vereinbart.

Das Schreiben lautet sinngemäß und anonymisiert:

Betreff: AMTSÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZU IHRER DIENSTFÄHIGKEIT

„Sehr geehrte Frau XXX,

ich habe heute bei der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle einen Termin für eine Vorstellung Ihrer Person für [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort], Zimmer [Nummer] vereinbart.
Ich bitte Sie, sich rechtzeitig zu diesem Termin bei ... einzufinden.

Gemäß § 45 SGB sind Sie verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Bitte bringen Sie Ihre ärztlichen Befunde mit. Angefallene Fahrtkosten werden erstattet.“

Eine konkrete Begründung oder Angaben zu Art und Umfang der Untersuchung enthält das Schreiben nicht.


Meine Fragen:

Reicht der Betreff „Amtsärztliche Stellungnahme zu Ihrer Dienstfähigkeit“ als Begründung aus?

Müsste das Schreiben konkret erläutern, weshalb Zweifel an meiner Dienstfähigkeit bestehen und welche Untersuchung vorgesehen ist?

Welche Bedeutung hat es, dass die aktuelle Fehlzeit auf einer anderen Erkrankung beruht und die bevorstehende Rückkehr bereits angekündigt war?

Wie kann man die Rechtmäßigkeit prüfen lassen und gegebenenfalls dagegen vorgehen – insbesondere noch vor der Untersuchung?

Kennt sich jemand mit Verweistätigkeiten oder einem Ressortwechsel aus? Besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch darauf oder zumindest auf eine Prüfung, oder hängt das allein vom Willen des Dienstherrn ab?

Besteht ein Anspruch auf eine Umschulung, Qualifizierung oder andere Fördermaßnahmen, um eine gesundheitlich geeignete andere Tätigkeit als Beamtin ausüben zu können?

Ist auch eine geringer bewertete Tätigkeit bei einer anderen Landesbehörde unter Beibehaltung des Statusamts A8 und der entsprechenden Besoldung möglich, wenn gesundheitliche Beschwerden die bisherige Tätigkeit erschweren?

Muss bei einem Ressortwechsel das aufnehmende Ressort zustimmen, oder kann der Dienstherr eine entsprechende Verwendung ressortübergreifend veranlassen?


Vielen Dank und Liebe Grüße

Stella
deerhunter
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von deerhunter »

Mal meine Meinung, aber ich bin kein Anwalt, aber 46 Jahre Beamter mit vielen Erfahrungen

Eine amtsärztliche Untersuchungsanordnung ohne konkrete Begründung sowie ohne Angaben zu Art und Umfang ist regelmäßig rechtswidrig. Der Dienstherr (z. B. das Land) darf Beamte nicht ohne konkreten Anlass zum Amtsarzt schicken. Die Aufforderung muss nachvollziehbar darlegen, welchen konkreten Zweck sie verfolgt (z. B. Zweifel an der Dienstfähigkeit oder bestimmte Fehlzeiten). Reine Pauschalurteile oder bloße Fehlzeiten reichen oft nicht aus.
Die Anordnung muss konkret eingrenzen, welche Untersuchungen vorgenommen werden sollen (z. B. eine allgemeine körperliche Untersuchung oder eine fachpsychiatrische Begutachtung). Die Behörde darf dies nicht einfach offen an den Arzt delegieren.
Allium
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Allium »

ich kann dir nicht all deine Fragen beantworten, aber es riecht irgendwie nach nicht so viel Rückhalt bei deinem Dienstherrn. Ich würde sofern du bleiben willst auf jeden Fall alles in Anspruch nehmen, was dir möglich ist, Reha, Umschulung ect.

Wenn du chronische Krankheiten hast, Schwerbehinderung beantragen.

Würde auch einen Fachanwalt hinzuziehen, um die Fachfragen zu klären, zumindest für dich selber
Dienstunfall_L
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Stella Ich finde, es ist hier https://beamtenrecht-anwalt.de/amtsaerz ... ersuchung/ gut erläutert. Dies soll keine Empfehlung für die Kanzlei sein, die diese Info veröffentlicht hat, ich kenne die Kanzlei nicht.
Ich würde erstens die Personalvertretung kontaktieren, zweitens bei Schwerbehinderung die SchwB-Vertretung. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wäre zu überlegen, eine abzuschließen oder berufl. Rechtsschutz über Beitritt in die Gewerkschaft zu erlangen. Auch dort wäre ggf. eine Rechtsberatung möglich.
Messerscharf
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Messerscharf »

Hallo Stella,

ich würde als erstes und relativ schnell den Personalrat ins Boot holen. Dort gibt es auch gut geschulte Mitarbeiter/innen, die sich mit solchen Fragestellungen auskennen. Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnliches Fall und nach Anruf beim Personalrat hat sich die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung kurze Zeit später in Luft aufgelöst.

LG Hanna
Allium
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Allium »

ja zum Personalrat gehen sollte man im Prinzip ins Auge fassen. Man sollte aber bedenken, dass dies auch meist Beamte sind, die dem Dienstherrn sehr nahe stehen und nicht neutral sind...mag ja sein, dass es an vielen Dienststellen auch wirklich hilfreich ist, aber ich habe damit leider keine guten Erfahrungen gemacht. Ich rate daher eher jemanden Neutrales ins Boot zu holen...

Übrigens wenn du 3 Monate krank bist steht dir längst ein BEM Verfahren zu, wenn du nach 6 Wochen Krankheit nicht dazu angeschrieben wurdest und nun stattdessen gleich die Einladung zum Amtsarzt bekommst, hat deine Dienststelle schon den ersten großen Fauxpas und Formfehler gelandet!

Nach 6 Wochen Krankheit binnen 12 Monaten steht jedem das BEM Verfahren zu, was ja gerade die DDU verhindern soll!
stuntmanmike
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von stuntmanmike »

nein nicht rechtmäßig.

wenn du deinen post an ki sendest wird dir die wohl eine deutlich bessere erklärung liefern können als die meisten beiträge hier.
Stella94
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Stella94 »

Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise!

Vom Personalrat und den anderen internen Vertretungen wird mir in meinem Umfeld leider durchweg abgeraten. Nach den geschilderten Erfahrungen standen diese bei bisherigen Fällen eher aufseiten des Dienstherrn und haben teilweise daran mitgewirkt, Betroffene auf Dauer loszuwerden, oder zumindest keine konkrete und verlässliche Hilfe angeboten. Deshalb fehlt mir da das Vertrauen.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Mir ist auch unklar, wo und wie ich kurzfristig gegen die Untersuchungsanordnung vorgehen könnte. Der Termin ist bereits in wenigen Tagen, und ich bezweifle, dass ich bis dahin jemanden finde, der das fachkundig prüft und die Untersuchung gegebenenfalls noch stoppen kann.

Wäre es unter diesen Umständen sinnvoller, den Termin zunächst wahrzunehmen, um keine weiteren Nachteile zu riskieren?

Liebe Grüße
Stella
Dienstunfall_L
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Stella Eine berufl. RS Versicherung kannst du über Gewerkschaftmitgliedschaft (ggf. rückwirkend) erhalten, frag dort bei Bedarf nach, auch nach einer Rechtsberatung in der aktuellen Angelegenheit. Wie gegen die Anordnung vorgegangen werden kann, ist hier im Artikel weiter unten beschrieben: https://beamtenrecht-anwalt.de/amtsaerz ... ersuchung/
Im Artikel ist auch erläutert, welche Nachteile die Wahrnehmung des Termins unter den von dir angegebenen Voraussetzungen mit sich bringen kann.
Es ist deine Entscheidng, ob du Beratung einholst und evtl. Rechtsmittel einlegst oder der Anordnung folgst. Keiner kann dir diese Entscheidung abnehmen.
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