Entlassung als Ruhestandsbeamter
Moderator: Moderatoren
Entlassung als Ruhestandsbeamter
Hallöchen zusammen,
ich bin vor ein paar Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Nun möchte ich mich beruflich neu orientieren, da eine Rückkehr in den Polizeidienst aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen ist.
Ich habe aber noch über 30 Jahre meines Arbeitslebens vor mir und möchte arbeiten, habe jetzt auch eine Ausbildungsstelle gefunden.
Nun steht meine Behörde vor einem Rätsel. Man weiß nicht, ob man einen Beamten im Ruhestand entlassen kann.
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG bezieht sich auf aktive Beamte, das bin ich als Ruhestandsbeamter ja nicht mehr und genau DAS ist jetzt deren Problem.
Hat jemand Erfahrung damit? Ich möchte gern komplett abschließen können.
Grüße
die Windmühle
ich bin vor ein paar Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Nun möchte ich mich beruflich neu orientieren, da eine Rückkehr in den Polizeidienst aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen ist.
Ich habe aber noch über 30 Jahre meines Arbeitslebens vor mir und möchte arbeiten, habe jetzt auch eine Ausbildungsstelle gefunden.
Nun steht meine Behörde vor einem Rätsel. Man weiß nicht, ob man einen Beamten im Ruhestand entlassen kann.
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG bezieht sich auf aktive Beamte, das bin ich als Ruhestandsbeamter ja nicht mehr und genau DAS ist jetzt deren Problem.
Hat jemand Erfahrung damit? Ich möchte gern komplett abschließen können.
Grüße
die Windmühle
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Mainstream1
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Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Du bist doch schon in den Ruhestand entlassen, siehe Urkunde. Da geht nichts mehr, auch nicht "auf Antrag".
Die Aufnahme der Ausbildung hast du ja angezeigt ( ich gehe davon aus, dass es nicht genehmigungspflichtig ist) das erzielte Einkommen ist der Pensionsregelungsbehörde mitzuteilen.
Einmal Ruhestandsbeamter immer Ruhestandsbeamter, es sei denn, man wird irgendwo oder wo man war, erneut ernannt.
Die Aufnahme der Ausbildung hast du ja angezeigt ( ich gehe davon aus, dass es nicht genehmigungspflichtig ist) das erzielte Einkommen ist der Pensionsregelungsbehörde mitzuteilen.
Einmal Ruhestandsbeamter immer Ruhestandsbeamter, es sei denn, man wird irgendwo oder wo man war, erneut ernannt.
MS
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Ich bin auch wegen DU im Ruhestand und habe es auch so verstanden, dass es nicht geht mit der Entlassung.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Allerdings kannst du dich auch gut trotzdem deine Ausbildung machen und deinem anderen Beruf nachgehen.
Du musstest halt dem DH mitteilen und der Stelle, die dir Versorgungsbezüge zahlt. Ggf. wird später wenn du nach der Ausbildung mehr verdienst, Dein Einkommen mit dem Ruhegehalt verrechnet.
Und falls das Einkommen wegfällt, bis du abgesichert.
Ich hatte nach meiner DU auch gedacht, ich könnte gesundheitlich mehr und bin doch froh, dass ich das Ruhegehalt habe. Letztlich war ich gesundheitlich doch nicht so belastbar wie gedacht. Und eine Corona-Infektion kurz nach der Versetzung in den Ruhestand hat dazu geführt, dass ich jetzt gar nicht viel arbeiten kann / könnte.
Man weiß nie, was gesundheitlich so um die Ecke kommt.
Ich bin auch noch nicht besonders alt. Bin aber heilfroh, dass ich die Absicherung habe und nur wenig arbeiten muss und da nicht Druck stehe.
Das mit dem inhaltlich abschließen wollen, kann ich gut nachvollziehen aber es ist manchmal auch mehr ein innerlicher Prozess. Ich bin jetzt ein paar Jahre im Ruhestand und konnte innerlich abschließen. Ich habe dienstlich starke Belastungen und schwierige Bedingungen gehabt, die mich gesundheitlich bis heute einschränken. Erst hatte ich auch das Bedürfnis, mich lösen zu wollen. Aber ich bin heilfroh, dass ich das nicht förmlich sondern mit emotionaler Arbeit geschafft. Dass ich das Ruhegehalt habe fühlt sich inzwischen als heilsamer Ausgleich an und schützt mich davor, in eventuellen anderen gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeiten zu müssen, um meine Miete zu bezahlen.
Vielleicht kannst du das nach einiger Zeit und mentaler Auseinandersetzung ja auch als Zugewinn von Freiheit erleben. Ging mir jedenfalls so.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Allerdings kannst du dich auch gut trotzdem deine Ausbildung machen und deinem anderen Beruf nachgehen.
Du musstest halt dem DH mitteilen und der Stelle, die dir Versorgungsbezüge zahlt. Ggf. wird später wenn du nach der Ausbildung mehr verdienst, Dein Einkommen mit dem Ruhegehalt verrechnet.
Und falls das Einkommen wegfällt, bis du abgesichert.
Ich hatte nach meiner DU auch gedacht, ich könnte gesundheitlich mehr und bin doch froh, dass ich das Ruhegehalt habe. Letztlich war ich gesundheitlich doch nicht so belastbar wie gedacht. Und eine Corona-Infektion kurz nach der Versetzung in den Ruhestand hat dazu geführt, dass ich jetzt gar nicht viel arbeiten kann / könnte.
Man weiß nie, was gesundheitlich so um die Ecke kommt.
Ich bin auch noch nicht besonders alt. Bin aber heilfroh, dass ich die Absicherung habe und nur wenig arbeiten muss und da nicht Druck stehe.
Das mit dem inhaltlich abschließen wollen, kann ich gut nachvollziehen aber es ist manchmal auch mehr ein innerlicher Prozess. Ich bin jetzt ein paar Jahre im Ruhestand und konnte innerlich abschließen. Ich habe dienstlich starke Belastungen und schwierige Bedingungen gehabt, die mich gesundheitlich bis heute einschränken. Erst hatte ich auch das Bedürfnis, mich lösen zu wollen. Aber ich bin heilfroh, dass ich das nicht förmlich sondern mit emotionaler Arbeit geschafft. Dass ich das Ruhegehalt habe fühlt sich inzwischen als heilsamer Ausgleich an und schützt mich davor, in eventuellen anderen gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeiten zu müssen, um meine Miete zu bezahlen.
Vielleicht kannst du das nach einiger Zeit und mentaler Auseinandersetzung ja auch als Zugewinn von Freiheit erleben. Ging mir jedenfalls so.
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
@Windmühle die Zeit wird es bringen. In 10 Jahren wirst Du es genauso sehen wie @Manni66
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Ich danke euch, für eure Antworten.
Nach einem Telefonat mit der zuständigen Dienststelle ist klar, es geht tatsächlich nichts in Richtung "sich entlassen".
Es fühlt sich einfach falsch an. Ich kann ja wieder arbeiten, nur nicht in meinem eigentlichen Beruf.
Gut, dann nehme ich das vorerst so mit und warte die nächste Untersuchung ab, zu welchem Schluss der Arzt kommt.
Nach einem Telefonat mit der zuständigen Dienststelle ist klar, es geht tatsächlich nichts in Richtung "sich entlassen".
Es fühlt sich einfach falsch an. Ich kann ja wieder arbeiten, nur nicht in meinem eigentlichen Beruf.
Gut, dann nehme ich das vorerst so mit und warte die nächste Untersuchung ab, zu welchem Schluss der Arzt kommt.
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Grillmeister
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- Behörde:
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Ist denn schon eine nächste Untersuchung angesetzt? Der Ausbildungsplatz wird ja dann bald angetreten werden (müssen)Windmühle hat geschrieben: 6. Sep 2026, 07:32 Ich danke euch, für eure Antworten.
Nach einem Telefonat mit der zuständigen Dienststelle ist klar, es geht tatsächlich nichts in Richtung "sich entlassen".
Es fühlt sich einfach falsch an. Ich kann ja wieder arbeiten, nur nicht in meinem eigentlichen Beruf.
Gut, dann nehme ich das vorerst so mit und warte die nächste Untersuchung ab, zu welchem Schluss der Arzt kommt.
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Viele würden sagen "Hurra, Du hast das große Los gezogen. Kannst machen was Du möchtest und bekommst Geld vom Versorgungsamt"Windmühle hat geschrieben: 6. Sep 2026, 07:32 Es fühlt sich einfach falsch an. Ich kann ja wieder arbeiten, nur nicht in meinem eigentlichen Beruf.
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Dienstunfall_L
- Beiträge: 1154
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Man kann doch eine Ausbildung anfangen ohne vorherige amtsärztliche Untersuchung, oder habe ich da einen Denkfehler?
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Tatsächlich, genau so ist es. Soviel Glück bin ich nach all den Jahren jetzt ehrlich gesagt nicht gewöhntzeerookah hat geschrieben: 6. Sep 2026, 15:08 Viele würden sagen "Hurra, Du hast das große Los gezogen. Kannst machen was Du möchtest und bekommst Geld vom Versorgungsamt"![]()
@Dienstunfall
Genau. Mein Sachbearbeiterin sagte auch "Na. Mach doch ruhig die Ausbbildung, das ist kein Problem".
Dafür braucht es die ärztliche Untersuchung nicht. Ist eben die Frage, ob dann bei der Nächsten reaktiviert wird.
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Wenn du für deine ursprüngliche Dienstaufgabe weiterhin und auch langfristig dienstunfähig bist, dann dürfte es echt sehr unwahrscheinlich sein, dass du reaktiviert bist.
Wenn die Ausbildung andere gesundheitliche Belastungen hat und deinen Einschränkungen nicht entgegen steht, dürfte das für den Amtsarzt auch keine großen Fragen aufwerfen.
Ich glaube, die Wahrscheinlichkeit, dass man reaktiviert wird aber man nicht gesund genug ist, um im Alten Bereich zu arbeiten und dann gegebenenfalls noch umgeschult werden muss, ist verschwindend gering.
So eine Reaktivierung hat finanziell ziemliche Risiken für den DH.
Gerade bei Leuten, die schon lange nicht mehr im Dienst und damit entfremdet sind und wo eine Zurruhesetzung unter Umständen langwierig war, ist mit Sicherheit eine große Hemmung da, diese wieder zu reaktivieren.
Ich war auch nur für einen bestimmten Dienstbereich dauerhaft dienstunfähig. Eine anderweitige Verwendung wurde gesucht und und nicht gefunden. Ich bin zwar noch nicht besonders alt aber werde für meinen alten Dienstbereich mit Sicherheit nicht mehr dienstfähig. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es besonders leicht ist, anderweitige Verwendungen im Vorfeld zur Vermeidung eines Ruhestands zu finden. Das ist schon schwierig genug. Da wirst du bestimmt nicht reaktiviert für.
Ich halte auf jeden Fall Kontakt zu meinem Arzt. Sollte ich zum Amtsarzt müssen, ist dieser über meinen Gesundheitszustand und meine Belastbarkeit im Bilde und kann dem AA schreiben, dass ich nicht in den ursprünglichen Bereich zurück kann. In welchem Bundesland bist du und seit wann hast du keinen Dienst mehr geleistet und wann begann der Ruhestand?
Wenn die Ausbildung andere gesundheitliche Belastungen hat und deinen Einschränkungen nicht entgegen steht, dürfte das für den Amtsarzt auch keine großen Fragen aufwerfen.
Ich glaube, die Wahrscheinlichkeit, dass man reaktiviert wird aber man nicht gesund genug ist, um im Alten Bereich zu arbeiten und dann gegebenenfalls noch umgeschult werden muss, ist verschwindend gering.
So eine Reaktivierung hat finanziell ziemliche Risiken für den DH.
Gerade bei Leuten, die schon lange nicht mehr im Dienst und damit entfremdet sind und wo eine Zurruhesetzung unter Umständen langwierig war, ist mit Sicherheit eine große Hemmung da, diese wieder zu reaktivieren.
Ich war auch nur für einen bestimmten Dienstbereich dauerhaft dienstunfähig. Eine anderweitige Verwendung wurde gesucht und und nicht gefunden. Ich bin zwar noch nicht besonders alt aber werde für meinen alten Dienstbereich mit Sicherheit nicht mehr dienstfähig. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es besonders leicht ist, anderweitige Verwendungen im Vorfeld zur Vermeidung eines Ruhestands zu finden. Das ist schon schwierig genug. Da wirst du bestimmt nicht reaktiviert für.
Ich halte auf jeden Fall Kontakt zu meinem Arzt. Sollte ich zum Amtsarzt müssen, ist dieser über meinen Gesundheitszustand und meine Belastbarkeit im Bilde und kann dem AA schreiben, dass ich nicht in den ursprünglichen Bereich zurück kann. In welchem Bundesland bist du und seit wann hast du keinen Dienst mehr geleistet und wann begann der Ruhestand?
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Ich bin in Hessen und seit 7 Jahren nicht mehr im Dienst, seit 5 im Ruhestand, das hatte sich alles sehr gezogen.
Einen anderen Posten für mich zu finden hatte ja schon vor der Pensionierung nicht funktioniert, das wird jetzt sicherlich nicht anders sein.
Einen anderen Posten für mich zu finden hatte ja schon vor der Pensionierung nicht funktioniert, das wird jetzt sicherlich nicht anders sein.
Re: Entlassung als Ruhestandsbeamter
Sehe ich auch so.
Dann bist du ja auch schon recht lange raus.
Bei mir hatte sich das auch gezogen auch wegen dieser Dienstpostensuche. Ich bin ein wenig länger raus als Du.
Mein DH zeigt keine Bestrebungen was eine mögliche Reaktivierung angeht. Letzte AA-Untersuchung ist auch schon über 3 Jahre her und ich höre bisher nichts. Inzwischen kann ich mich gut entspannen mit der Situation. Gelingt Dir bestimmt auch bald.
Guten Start in die neue Ausbildung!
Dann bist du ja auch schon recht lange raus.
Bei mir hatte sich das auch gezogen auch wegen dieser Dienstpostensuche. Ich bin ein wenig länger raus als Du.
Mein DH zeigt keine Bestrebungen was eine mögliche Reaktivierung angeht. Letzte AA-Untersuchung ist auch schon über 3 Jahre her und ich höre bisher nichts. Inzwischen kann ich mich gut entspannen mit der Situation. Gelingt Dir bestimmt auch bald.
Guten Start in die neue Ausbildung!
