Nein
Hilfe bei Versetzung
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deerhunter
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Re: Hilfe bei Versetzung
Warum sollte es in diesem Fall kein Trennungsgeld für auswärtiges Verbleiben nach §3 TGV geben?
"Sie haben Anspruch auf Trennungsgeld, wenn
sich aufgrund einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Versetzung aus dienstlichen Gründen, Abordnung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung) Ihr Dienstort verändert
und Ihre Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt."
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bun ... pruch.html
"Sie haben Anspruch auf Trennungsgeld, wenn
sich aufgrund einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Versetzung aus dienstlichen Gründen, Abordnung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung) Ihr Dienstort verändert
und Ihre Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt."
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bun ... pruch.html
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Mainstream1
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Re: Hilfe bei Versetzung
Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfungen Ender das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Insoweit erfolgt danach die erstmalige Anstellung, daher gilt:
Bei der erstmaligen Ernennung zum Beamten besteht für den Dienstantritt grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf Trennungsgeld, da es sich rechtlich um eine Einstellung und nicht um eine dienstlich veranlasste Veränderung (wie eine Versetzung oder Abordnung) handelt. Unter bestimmten, strengen Voraussetzungen kann jedoch eine Ausnahme greifen.
Es besteht daher nur ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für die Dienstantrittsreise, hinzu kommt die bezahlte Reisezeit, so dass man am 1. Tag den Dienst erst um 10.00h antreten muss
So zumindest kenne ich das in diesen Fällen.
Eine Versetzung findet also hier gerade nicht statt. Das wäre aber die Voraussetzung für das TG.
Insoweit erfolgt danach die erstmalige Anstellung, daher gilt:
Bei der erstmaligen Ernennung zum Beamten besteht für den Dienstantritt grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf Trennungsgeld, da es sich rechtlich um eine Einstellung und nicht um eine dienstlich veranlasste Veränderung (wie eine Versetzung oder Abordnung) handelt. Unter bestimmten, strengen Voraussetzungen kann jedoch eine Ausnahme greifen.
Es besteht daher nur ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für die Dienstantrittsreise, hinzu kommt die bezahlte Reisezeit, so dass man am 1. Tag den Dienst erst um 10.00h antreten muss
So zumindest kenne ich das in diesen Fällen.
Eine Versetzung findet also hier gerade nicht statt. Das wäre aber die Voraussetzung für das TG.
MS
Re: Hilfe bei Versetzung
Ich möchte als Techniker jetzt nicht Verwaltungsvorschriften durchdiskutieren, aber man bekommt natürlich auch für den ersten Dienstposten nach Ende der Laufbahnausbildung Trennungsgeld. Zwar zeitlich befristet (zunächst drei Jahre) in Zusammenhang mit der Umzugskostenvergütung, aber der DH wird schon wissen, warum er mir für den ersten Dienstposten nach Ausbildung monatlich Trennungsgeld (Miete Zweitwohnung am Dienstort + Tagegeld) überwiesen hat.
Re: Hilfe bei Versetzung
Bei der Bundeswehr ja, war auch mein Argument, jedoch hat die nette Dame, die für TG und UKV zuständig gemeint, dass für zollbeamte andere Regelungen gelten wie für Angehörige der Bundeswehr.
Scheint so als hätte ich mir dem Zoll den schlechtesten DH rausgesucht den man finden kann. Kein Wunder das dieser Verein Nachwuchsprobleme hat so wie man seinen Nachwuchs dort behandelt...
Scheint so als hätte ich mir dem Zoll den schlechtesten DH rausgesucht den man finden kann. Kein Wunder das dieser Verein Nachwuchsprobleme hat so wie man seinen Nachwuchs dort behandelt...
