zeerookah hat geschrieben: 9. Aug 2026, 12:19
Was regst Du Dich auf

Du hast es doch selber erklärt.
Wenn du mal meine Beschäftigungsbehörde schaust, sind mir deine angeführten Argumente durchaus mehr als deutlich bewusst

und den Rechtsmittelzug könnte man hier auch erwähnen, noch ein paar Jahre mehr
Was ich unter anderem kritisiere, ist neben dem Zustand, dass es sich die meisten Behörden zur Angewohnheit machen, eigene Fehler immer schön unter den Teppich zu kehren und erst auf Druck (z.B. durch mediale Aufmerksamkeit) tätig zu werden, vor allem, dass nicht unverzüglich beamtenrechtliche Konsequenzen getroffen und vor allem das Rückforderungsverfahren zeitgleich betrieben wird. Das strafrechtliche Verfahren ist völlig unabhängig vom beamtenrechtlichen. Zumal das strafrechtliche Verfahren in den überwiegend meisten Fällen mit diesem Hintergrund eh eingestellt werden, weil ein Vorsatz kaum bis gar nicht nachgewiesen werden kann. Dass es hier zu beamtenstatusrechtlichen Folgen kommt, also z.B. Entlassung aus dem Dienst wegen Freiheitsstrafe über einem Jahr, ist bei dem (publizierten) Sachverhalt ausgeschlossen.
Da ich aus dieser Angelegenheit auch nur den Sachverhalt aus der Berichterstattung habe, bezieht sich meine Einschätzung auch nur darauf. Keiner von uns kennt die tatsächlichen Fakten. Aber der Eindruck, dass hier wie üblich auf Zeit gespielt wird, lässt sich nicht abstreiten.
Was mich zum Kern meines Sermons bringt: nicht die Tatsache, was und warum tatsächlich geschehen ist, geht mir auf den Zeiger, sondern die Fehlerkultur bei Behörden an sich. Wir sind Teil des Systems, wir müssen damit leben und tragen das zum Teil sogar mit. Aber ich finde, wenn ein Außenstehender ("Durchschnittsbürger") sich darüber beklagt, hat er jedes Recht dazu. Auch ich bezeichne mich als Durchschnittsbürger, daran ändert auch mein Beamtenstatus nichts.