Wie ist denn Eure Erfahrung mit der Begutachtung der Dienst(un)fähigkeit nach x Jahren: Wurde Euch im Anschluss das Gutachten mit übersendet oder kam nur der Bescheid der BAnstPT, ob weiterhin DU besteht? War der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?
Gibt es noch jemanden, der sich in den Jahren vor der Untersuchung irgendwann nicht mehr ärztlich weiterbetreuen ließ (z.B. weil austherapiert)? Stand in Eurem Bescheid drin, dass bei der nächsten Untersuchung (in 2 Jahren) nachgewiesen werden muss, dass alles zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit unternommen wurde (sprich: geh zum Arzt!), gefolgt von wohlmeindenen Erläuterungen zu diesbezüglichen Disziplinarverfahren?
Bin dankbar für jeden Rat
