Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

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bruno14
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Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von bruno14 »

Hallo Forengemeinde,

bei meinem letzten Arztbesuch wurde im Rahmen eines kleinen Eingriffs eine Hautveränderung entfernt. Nichts Besonderes. Nachdem ich nun jedoch die Rechnung erhalten habe, bin ich der Meinung, dass Leistungen abgerechnet wurden, die nach meiner Erinnerung nicht erbracht worden sind. Ich bin davon überzeugt, kann es allerdings leider nicht beweisen.

Ich habe den Arzt darauf angesprochen. Er erklärte mir, dass die von mir beanstandeten Positionen seiner Ansicht nach selbstverständlich erbracht worden seien.

Man könnte den Sachverhalt zwar der PBeaKK melden, aber was passiert dann? Bleibt eine solche Meldung anonym? Und wie kann die PBeaKK überhaupt überprüfen, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden?

Hat jemand von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen, wie die PBeaKK in solchen Fällen vorgeht?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Bruno
Pipapo
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von Pipapo »

bruno14 hat geschrieben: 31. Jul 2026, 11:08 Hallo Forengemeinde,


Hat jemand von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen, wie die PBeaKK in solchen Fällen vorgeht?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Bruno
Ja, die PBeaKK macht gar nichts, da es keine Beweise gibt.
Kringel
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von Kringel »

Hallo bruno14,

folgendes schreibt die PBeaKK zu diesem Thema - schau’ mal hier:

https://www.pbeakk.de/abrechnungsmanipulation

Gruß Kringel
Zuletzt geändert von Kringel am 31. Jul 2026, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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zeerookah
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von zeerookah »

Überweis dem Arzt was Du von der PBeakk erstattet bekommen hast und gut ist.
Sollten sie die Abrechnung nicht komplett anerkennen dann kannst Du dich mit dem Arzt streiten.
Ich vermute auf Grund der Unklarheiten bei der Abrechnung wirst Du zu diesen Arzt eh nicht mehr gehen.
An Deiner Stelle hätte ich beim Arzt auch erst nachgehackt wenn die PBeakk nicht alles anerkennt.
blink182
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von blink182 »

bruno14 hat geschrieben: 31. Jul 2026, 11:08 Nachdem ich nun jedoch die Rechnung erhalten habe, bin ich der Meinung, dass Leistungen abgerechnet wurden, die nach meiner Erinnerung nicht erbracht worden sind. Ich bin davon überzeugt, kann es allerdings leider nicht beweisen.
Das ist schlecht.
Man könnte den Sachverhalt zwar der PBeaKK melden, aber was passiert dann? Bleibt eine solche Meldung anonym?
Ich habe so was noch nie gemacht, kann mir aber nicht vorstellen, dass das anonym bleibt. Die PBeaKK wird ja vermutlich bei diesem Arzt nachhaken, wie soll das unter diesen Umständen anonym bleiben? Zumal du den Arzt schon drauf angesprochen und damit eh schlafende Hunde geweckt hast.
Gruß
blink182
stuntmanmike
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von stuntmanmike »

wäre halt mal gut zu wissen was er angeblich gemacht hat. wieso kann man das nicht beweisen? wenn was entfernt wurde kann er ja schlecht was anderes abrechnen. naja bisschen schwer so abstrakt.
Metro
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von Metro »

Mir wurde mal eine Untersuchung berechnet, die zwar gemacht wurde, die jedoch unnötig war und vor allem war mir vorher weder erklärt worden, was die Sprechstundenhilfe da macht noch wurde dann vom Arzt der Befund mit mir besprochen. Gesehen habe ich es erst auf der Rechnung, was da gemacht wurde. Hätte die Helferin mir erklärt, was sie vorhat, hätte ich es abgelehnt, weil eine gleichartige Untersuchung kurz zuvor an anderer Stelle gemacht worden war.
Ich habe die Rechnung beim Bezahlen dann um diese eine Position gekürzt und die Kasse darauf hingewiesen, dass ich diesen Teil nicht bezahlt habe. Entsprechend bekam ich dann von der Kasse einen verminderten Betrag erstattet.

Der Arzt ist dann tatsächlich vor Gericht gezogen (es ging um ein paar Euro) und hat in seiner wortreichen Klageschrift gleich mal nebenbei gemutmaßt, ich hätte sicher einen Abrechnungsbetrug begangen, denn ich hätte ja sicher die volle Rechnung eingereicht. Ich habe dem Gericht dann die geminderte Erstattung der Kasse nachgewiesen (obwohl es ja nichts zur Sache tat). Ob das einen Einfluss auf das Urteil hatte, weiß ich nicht, aber der Arzt hat den Prozess verloren.

Ich sehe es wie stuntmanmike: So ganz ohne Einzelheiten ist es immer schwierig, ggf. war auch noch eine Narkose/Betäubung im Spiel (?).

Andererseits finde ich es auch wichtig, solchen Sachen auf den Grund zu gehen. Gerade im Umfeld erlebt, dass ein Kassenarzt jemandem mehrere richtig üble Diagnosen frei angedichtet hat – und es kam erst raus, als der Betroffene Jahre später seine Daten bei der Kasse abfragte, um in eine Private zu wechseln ...
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Aufsteiger85
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Re: Abrechnungsmanipulation Rech.PBeaKK

Beitrag von Aufsteiger85 »

Das ist leider kein Einzelfall und betrifft nicht nur die PBeaKK. Ich bin selbst bei der Debeka und die haben nach eigenen Angaben keine Prüfmöglichkeiten. Ich zahle aber auch nicht jede Rechnung, wenn ich darauf Leistungen finde, die nicht erbracht worden sind (oder auch solche, die gar nicht ansatzfähig sind).

Ich habe kürzlich meinen Zahnarzt verloren, weil der für eine Zahnreinigung nebst dreiminütiger Kontrolle 180 Euro haben wollte. Jedes Mal wurde eine Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen abgerechnet, jedes Mal irgendwelcher anderer Kram (aber immer das gleiche). Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass man mit mir keine Geschäftsbeziehung mehr wünsche.

Bei Kindern erlebe ich immer wieder die Abrechnung der Ziffer 4 (Fremdanamnese). Die Hürden dafür sind gerade bei Kindern sehr hoch und i.d.R. müssen dafür schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen. Kinderärzte rechnen diese Ziffer so gut wie nie ab. Bei anderen Ärzten finde ich das fast immer auf der Rechnung und es wird immer erst auf Nachfrage korrigiert.

Zu deinem Fall: Du bist in einer komfortablen Situation. Es will jemand Geld von dir, nicht umgekehrt. Der Satz "Wer will was von wem woraus?" ist auch hier gültig. Der Arzt muss im Zweifel beweisen, dass die jeweilige Behandlung durchgeführt wurde, dass sie notwendig war UND dass du ihr zugestimmt hast. Letzteres gilt natürlich nicht für jede Kleinigkeit (z.B. Betäubungsspritze für Lokalanästhesie, wenn der Eingriff sonst extreme Schmerzen verursachen würde z.B.) aber schon für jede eigene Behandlung. Wenn du darauf hinweist, dass das nicht bestellt war und auch nicht erbracht wurde, muss er im Zweifel klagen.

Allerdings (siehe oben) kann man sich damit halt auch die Ärzte zum Feind machen... Muss man abwägen. Bei grob falschen Rechnungen sehe ich aber, wie schon gesagt, auch nicht weg.
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