Ich glaube nicht das es bis ins Jahr 2027 dauert bis ein überarbeiteter Entwurf kommt, das können sie sich eigentlich nicht erlauben. Zumal die prozentuale Erhöhung die wir bekommen haben alles unter Vorbehalt ist und alles in ein Gesetz einfließen soll. Und die Länder sind alle mitten im Prozeß der Umsetzung, da muss auch der Bund nachziehen, sonst werden diverse Verbände und ver.di usw Druck machen.jemsor12 hat geschrieben: 17. Jun 2026, 13:52Soweit meine Interpretation. Der erste Gesetzentwurf wird überarbeitet. Rechne frühstens 2027 mit der Vorlage eines zweiten Referentenentwurfs.Rorbert001 hat geschrieben: 17. Jun 2026, 13:35Zitat aus der Antwort von Herrn Frei:Sachs hat geschrieben: 16. Jun 2026, 21:22 Ich habe zu dem Thema einen Abgeordneten angeschrieben und dazu eine offensichtlich mit Ki verfasste Antwort erhalten
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -umgesetzt
Das BMI hat inzwischen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Ich hoffe, dass offene Fragen schnell gelöst werden können, damit das Gesetz möglichst zügig im Bundestag beschlossen werden kann. Das ist eine Frage des Respekts für die hervorragende Arbeit Beamten.
Wie jetzt? Ist der bisherige Gesetzentwurf eingestampft oder gibt es schon einen neuen Gesetzentwurf? Da ist was nicht plausibel oder?
Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
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Speedy123
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
Es muss eine Gleichbehandlung stattfinden, die Länder setzen bereits die Vorgaben um und zahlen die Gelder nach. Es kann nicht sein, dass wir so hingehalten werden.
Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
Genauso seh ich das auch - ich denke das wird auch in absehbarer Zeit so kommen. Muss !Speedy123 hat geschrieben: 17. Jun 2026, 16:13 Es muss eine Gleichbehandlung stattfinden, die Länder setzen bereits die Vorgaben um und zahlen die Gelder nach. Es kann nicht sein, dass wir so hingehalten werden.
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
Bei uns in der Dienststelle setzen viele, inzwischen völlig verärgert, ihren eigenen Entwurf um. Immer wieder mal Dienstunfähig und Dienst nach Vorschrift, dazu Austritt aus der Gewerkschaft
Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
mroe2016 hat geschrieben: 17. Jun 2026, 14:30
Ich glaube nicht das es bis ins Jahr 2027 dauert bis ein überarbeiteter Entwurf kommt, das können sie sich eigentlich nicht erlauben. Zumal die prozentuale Erhöhung die wir bekommen haben alles unter Vorbehalt ist und alles in ein Gesetz einfließen soll. Und die Länder sind alle mitten im Prozeß der Umsetzung, da muss auch der Bund nachziehen, sonst werden diverse Verbände und ver.di usw Druck machen.
Wer die Stellenanzeige des BMI liest und versteht weiß, dass aktuell ein Fachreferent gesucht wird, der einen neuen Entwurf verantwortet. Als Zugleichaufgabe hat der/die künftige Stelleninhaber auch die Aufgabe, ein Gesetz zu verfassen, welches die Tarifergebnisse aus 2025 überträgt (ohne den Urlaubstag und die Sonderzuwendung).
Insofern wird jetzt erst einmal dieser Teil kommen, das wird bis zu den Haushaltwochen im Oktober fertig sein, davon dürfen wir ausgehen. Alles darüber hinausgehende kann, muss aber nicht mehr zwingend 2026 geschehen.
Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
Volljuristin / Volljurist mit überdurchschnittlichem Abschluss (mind. 13 Punkte aus beiden
Staatsexamina)
Aufgaben :
Grundsatzangelegenheiten der Alimentation einschl. der Begleitung entsprechender
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (aktuell: Gesetzgebungsvorhaben zur
Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation)
Alles klar ...dieses Jahr gibt es nichts mehr..das ist so gut wie sicher.
Nur die bekannten Erhöhungen von 3 / 2,8 Prozent.
Und bei der Stellenanzeige wird von der "amtsangemessene Alimentation" nicht viel übrig bleiben.
Die Länder machen was sie wollen z.B. Hamburg
https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/ne ... ureichend/
Jährliche Sonderzahlung soll nur an aktive Beamtinnen und Beamte gezählt werden.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gehen leer aus.
Mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht hat das nichts mehr zu tun...
Einen "klaren Schlussstrich unter dieses 15-jährige Kapitel “amtsangemessene Alimentation”" gibt es nicht...
schreibt der Beamtenbund Hamburg.
Und das wird es auch bei den Bundesbeamten nicht geben...
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Grundsatzangelegenheiten der Alimentation einschl. der Begleitung entsprechender
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (aktuell: Gesetzgebungsvorhaben zur
Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation)
Alles klar ...dieses Jahr gibt es nichts mehr..das ist so gut wie sicher.
Nur die bekannten Erhöhungen von 3 / 2,8 Prozent.
Und bei der Stellenanzeige wird von der "amtsangemessene Alimentation" nicht viel übrig bleiben.
Die Länder machen was sie wollen z.B. Hamburg
https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/ne ... ureichend/
Jährliche Sonderzahlung soll nur an aktive Beamtinnen und Beamte gezählt werden.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gehen leer aus.
Mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht hat das nichts mehr zu tun...
Einen "klaren Schlussstrich unter dieses 15-jährige Kapitel “amtsangemessene Alimentation”" gibt es nicht...
schreibt der Beamtenbund Hamburg.
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Speedy123
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
Wir können nur immer wieder klagen, klagen und klagen.
Fakt ist die Alimentation ist im GG verankert und der Staat hat die Fürsorgepflicht für seine aktiven Bediensteten sowie für die im Ruhestand!
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
Ich finde es auch ein Unding, dass sich das jetzt wieder ewig hinzieht, aber eine Gleichbehandlung analog zu den Ländern (die nach deinem Post bereits umsetzen) "muss" tatsächlich nicht erfolgen. Warum auch?Speedy123 hat geschrieben: 17. Jun 2026, 16:13 Es muss eine Gleichbehandlung stattfinden, die Länder setzen bereits die Vorgaben um und zahlen die Gelder nach. Es kann nicht sein, dass wir so hingehalten werden.
