inlay zahnersatz was wird bezahlt

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stuntmanmike
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inlay zahnersatz was wird bezahlt

Beitrag von stuntmanmike »

wird das irgendwie aufgesplittet nach materialkosten und behandlungskosten? was zahlt die beihilfe? pkv wird ja individuell sein.

bin im ausland und kostenvoranschlag sind 250 euro also nach deutschen verhältnissen ohnehin nicht sonderlich viel.
BeihilfeBuddy
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Re: inlay zahnersatz was wird bezahlt

Beitrag von BeihilfeBuddy »

Servus, da du ja schon im Ausland bist, kurz die wichtigsten Punkte dazu:

Bei einem Auslandsaufenthalt ist ein Kostenvoranschlag (HKP) doppelt wichtig. Nicht nur, weil du für die 250 Euro Planungssicherheit brauchst, sondern weil die Beihilfestelle bei Auslandsrechnungen ganz genau hinschaut. Die wollen schwarz auf weiß sehen, welche Leistungen erbracht wurden, damit sie das Ganze zuordnen können.

Innerhalb der EU ist das Ganze zum Glück ziemlich entspannt – da wird das oft wie eine deutsche Rechnung behandelt. Bei 250 Euro bist du zudem sicher unter der 1.000-Euro-Grenze, bei der die Beihilfe meistens auf einen aufwändigen Kostenvergleich mit deutschen Preisen verzichtet.

Lass dir den Kostenvoranschlag einfach ordentlich aufschlüsseln, also Honorar und Material/Labor getrennt. Wenn das Papier dann auch noch auf Englisch oder Deutsch vorliegt, hast du bei der Einreichung zu 99 % keinen Stress mit den Sachbearbeitern.
stuntmanmike
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Re: inlay zahnersatz was wird bezahlt

Beitrag von stuntmanmike »

Danke. Brauche aber trotzdem kein Inlay.

die 1000 euro grenze bezieht die sich auf labor material und arbeit des zahnarztes oder ist das iwie aufgeschluesselt?
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1000Baht
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Re: inlay zahnersatz was wird bezahlt

Beitrag von 1000Baht »

BeihilfeBuddy hat geschrieben: 22. Mai 2026, 14:20 weil die Beihilfestelle bei Auslandsrechnungen ganz genau hinschaut. Die wollen schwarz auf weiß sehen, welche Leistungen erbracht wurden, damit sie das Ganze zuordnen können.

Bei 250 Euro bist du zudem sicher unter der 1.000-Euro-Grenze, bei der die Beihilfe meistens auf einen aufwändigen Kostenvergleich mit deutschen Preisen verzichtet.
Es gibt über 100 verschiedene Beihilfestellen in Deutschland und ich vermute mal, daß jede dies individuell handhabt. Bei meiner Beihilfestelle kann ich dies nicht bestätigen, die meine Rechnungen (auch über 1000.- Euro) der letzten 4 Jahre aus dem Nicht-EU-Ausland sehr großzügig und ohne Vergleichsberechnung anerkannt haben.
BeihilfeBuddy hat geschrieben: 22. Mai 2026, 14:20 Bei einem Auslandsaufenthalt ist ein Kostenvoranschlag (HKP) doppelt wichtig.
In meinem Bundesland ist für die Beihilfe bei zahnärztlichen Leistungen (auch bei Implantaten) die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vorab nicht erforderlich, kann natürlich aber trotzdem gemacht werden und wird auch beschieden.
BeihilfeBuddy hat geschrieben: 22. Mai 2026, 14:20 Lass dir den Kostenvoranschlag einfach ordentlich aufschlüsseln, also Honorar und Material/Labor getrennt. Wenn das Papier dann auch noch auf Englisch oder Deutsch vorliegt, hast du bei der Einreichung zu 99 % keinen Stress mit den Sachbearbeitern.
Je nachdem, was und wo man es machen lässt ist die Aufschlüsselung nach deutschen Verhältnissen (getrennt nach Honorar und Material/Labor) nicht immer so einfach möglich. Ich lasse mir gerade 3 Implantate einsetzen und da es bei meiner Zahnarztpraxis Festpreise pro Implantat gibt, ist es Ihnen nicht möglich diese Trennung zu machen. Da diese Trennung aber bei der Berechnung meiner 70% Beihilfe (Selbstbehalt von 30 Prozent auf Auslagen sowie Material- und Laborkosten) erforderlich ist, werde ich sehen, wie sie damit umgehen. Eine KHP habe ich vorab nicht eingereicht, da die Behandlung für mich so erforderlich war, unabhängig davon was erstattet werden wird. Da die Behandlung noch nicht abgeschlossen und auch noch nicht komplett bezahlt ist, habe ich auch noch keine Rechung zur Erstattung eingereicht.
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